Petitionsausschuss: NGO-Vertreter: Kinderrechtskonvention in den Verfassungsrang heben
Wien (pk) - Der Petitionsausschuss des Nationalrats eröffnete seine Sitzung am 12.01. mit der
Anhörung von NGO- und Regierungsvertretern zum Thema "Kinder in Schubhaft". Anlass für die
Ladung von Auskunftspersonen gab die von Michael Chalupka (Direktor der Diakonie Österreich), Michael Landau
(Caritas-Direktor der Erzdiözese Wien), Christian Moser (Geschäftsführer SOS-Kinderdorf Österreich)
und Heinz Patzelt (Generalsekretär Amnesty International Österreich) initiierte und zahlreich unterstützte
Petition "Kinder gehören nicht ins Gefängnis".
Darüber hinaus befasste sich der Ausschuss mit einer Reihe weiterer Petitionen und Bürgerinitiativen
und einigte sich darauf, auch zur nächsten Ausschusssitzung Auskunftspersonen zu laden. Dabei soll es um die
Themen Pflegegeld, Familienleistungen und Verteilungsgerechtigkeit gehen. Weitere Gespräche wollen die Fraktionen
über die Möglichkeit der elektronischen Einbringung von Bürgerinitiativen führen.
Mehr als 115.000 Stimmen gegen Abschiebung gut integrierter Kinder
Die UnterstützerInnen der Petition "Kinder gehören nicht ins Gefängnis" sprechen sich
für ein Bleiberecht für gut integrierte und von Abschiebung betroffene Kinder, die uneingeschränkte
Aufnahme der UN-Kinderrechtskonvention in die österreichische Bundesverfassung und ein neues Fremdenrecht
aus. Dass Kinder von ihren Eltern getrennt und mit Gewalt außer Landes gebracht werden, ist für die
UnterzeichnerInnen nicht nachvollziehbar. Die UN-Kinderrechtskonvention verlange schließlich den Vorrang
des Kindeswohls bei jeder Form staatlichen Handelns und sehe den Schutz von Minderjährigen im Asylverfahren
und Fremdenrecht vor, heißt es in der Begründung der Initiative.
Zur Erörterung der Thematik hatte der Ausschuss dabei nicht nur die Initiatoren der Petition, sondern auch
Mathias Vogl (Bundesministerium für Inneres) und Georg Kathrein (Bundesministerium für Justiz) als Auskunftspersonen
geladen. Christoph Riedl (Geschäftsführer der Diakonie Flüchtlingsdienst) vertrat Diakonie-Direktor
Michael Chalupka.
Für Christian Moser (Geschäftsführer SOS-Kinderdorf Österreich) steht fest, dass die UN-Kinderrechtskonvention
in den Verfassungsrang gehoben werden muss. Die Politik könnte den Staat mit diesem Schritt zu einem besseren
Obsorgeträger machen, zeigte er sich überzeugt. Wenn gut integrierte Kinder und Jugendliche in einer
"Nacht- und Nebelaktion" außer Landes gebracht werden, sei das nicht nur für diese selbst
tragisch: Auch die österreichische Gesellschaft erleide einen Verlust, denn sie brauche diese jungen Menschen,
um den Generationenvertrag aufrechterhalten zu können, schloss er.
Die gemeinsame Überzeugung, dass Kinderrechte Menschenrechte und damit unteilbar sind, hielt Caritas-Direktor
Michael Landau für das Fundament der breiten, parteiübergreifenden Allianz, die in Hinblick auf das vorgebrachte
Anliegen bestehe. Hier gehe es schließlich nicht um Ideologie, sondern um den Vorrang des Kindeswohls, stellte
er fest. Was die Petition selbst betreffe, hätten mehr als 115.000 Menschen und über 75 Organisationen
ein klares Statement abgegeben, führte Landau aus, die Verantwortlichen müssten nun Taten folgen lassen,
indem sie sich für ein humanitäres Bleiberecht, eine rasche Lösung für gut integrierte, aber
von Abschiebung bedrohte Familien in Österreich, die vorbehaltlose Aufnahme der UN-Kinderrechtskonvention
in die Verfassung und faire sowie qualitätsvolle Asylverfahren engagierten. In Hinblick auf die Frage des
Bleiberechts sei es notwendig, so der Caritas-Direktor, für eine Stichtagsregelung oder eine amtswegige Prüfung
und Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels und Arbeitsrechts Sorge zu tragen. Jedenfalls müsse
ein klares, rechtsstaatliches Verfahren implementiert werden. Die geltenden Gesetze wären außerdem zu
evaluieren und die morgen im Verfassungsausschuss anstehende Entscheidung nicht vorschnell zu treffen.
Auch Christoph Riedl (Geschäftsführer der Diakonie Flüchtlingshilfe) plädierte für die
Aufnahme der UN-Kinderrechtskonvention in die österreichische Bundesverfassung. Kinder und Jugendliche müssten
schließlich als eigenständige Personen, nicht als "Anhängsel ihrer Eltern", betrachtet
werden, sagte er. Die Diakonie spreche sich außerdem für einen Abschiebeschutz für Menschen in
laufenden Bleiberechtsverfahren und eine einmalige, rückwirkende Stichtagsregelung in Hinblick auf die Gewährung
einer Niederlassungsbewilligung aus. Auch gelte es, so Riedl, eine strikte Trennung zwischen Asyl- und Bleiberechtsverfahren
zu ziehen und erstere qualitätsvoll und rasch abzuwickeln.
Für Heinz Patzelt (Generalsekretär Amnesty International Österreich) steht außer Frage, dass
es der sicherste Weg wäre, Kinder vor dem Gefängnis zu bewahren, wenn man die UN-Kinderrechtskonvention
– gleich der Europäischen Menschenrechtskonvention – in den Verfassungsrang hebe. Diese sei aufgrund ihres
rezenteren Datums schließlich noch moderner als die EMRK selbst. Kinder müssten, wie Patzelt ausführte,
als Träger eigener, hochindividueller Rechte betrachtet werden und dürften nicht für die Fehler
ihrer Eltern büßen. Besagte Konvention könnte ein Korrektiv darstellen, wenn Fehler im Umgang mit
Minderjährigen gemacht wurden, meinte er. Was den aktuell diskutierten Entwurf betreffend Kinderrechte in
der Verfassung anbelange, könne man seinen ersten sechs Artikeln zustimmen, Artikel sieben ziele jedoch in
eine falsche Richtung.
Mathias Vogl nahm als Vertreter des Innenministeriums zu den Vorschlägen der NGO-Vertreter Stellung. Ihm zufolge
setzt man sich innerhalb des Ressorts seit langem mit der Gewährleistung rascher, rechtsstaatlicher und qualitätsvoller
Asylverfahren, der Beschränkung ihres Missbrauchs und Möglichkeiten der geregelten Zuwanderung auseinander.
Auf die angesprochenen Fälle habe man durchaus reagiert, diese wären aber vor allem durch Probleme des
Vollzugs, nicht der Gesetzgebung bedingt, hielt Vogl fest. Das BMI bemühe sich aber auch in diesem Bereich
um Verbesserungen. Die Kinderrechtskonvention habe Österreich bereits größtenteils umgesetzt, eine
Verankerung im "sensiblen Gebilde" der Bundesverfassung müsse wohl überlegt sein, mahnte er.
Georg Kathrein (Bundesministerium für Justiz) meinte, die Kinderrechtskonvention habe Österreich zwar
schon umgesetzt, einer Verankerung in der Bundesverfassung stehe aus Sicht des Justizressorts jedoch nichts entgegen.
Die Aufnahme der EMRK in den Verfassungsrang habe, wie er ausführte, eine durchaus begrüßenswerte
Entwicklung auf dem Gebiet der Menschenrechte nach sich gezogen. Man nehme daher an, dass dies auch im Falle der
Kinderrechtskonvention der Fall sein werde. In Hinblick auf die Frage eines begründeten Freiheitsentzugs –
etwa im Rahmen pädagogischer bzw. therapeutischer Maßnahmen – könnte es aber, wie er einräumte,
zu Problemen mit der Kinderrechtskonvention kommen.
SPÖ, ÖVP, Grüne und BZÖ unterstützen die Petition
Mit Ausnahme der FPÖ fand die Petition die Unterstützung aller im Parlament vertretenen Parteien. Die
ablehnende Haltung seiner Fraktion begründete F-Mandatar Josef Jury damit, dass Kinder nicht als "Pfand"
für ein humanitäres Bleiberecht fungieren dürften. Die Rechte Minderjähriger seien, wie er
ausführte, durch die EMRK ausreichend gesichert, die Petition ziele nur darauf ab, der Zuwanderung "Tür
und Tor zu öffnen".
Die beiden S-Abgeordneten Sonja Ablinger und Angela Lueger begrüßten die Initiative hingegen ausdrücklich.
Ablinger zufolge ist die vorliegende Petition als "starkes und notwendiges Votum der Zivilbevölkerung"
zu verstehen. Dabei gelte es nicht nur, das geltende Fremdenrecht zu evaluieren, sondern auch zu novellieren, stand
für sie fest. Die von Vogl vertretene Auffassung, es mangle nur am Vollzug, wollten Ablinger und Lueger nicht
teilen.
Für V-Mandatar Franz-Joseph Huainigg stand fest, dass sich Fälle, wie jener der Familie Komani, nicht
wiederholen dürften. Dass Kinder nicht ins Gefängnis gehörten, sei, wie er ausführte, ein unterstützenswertes
Statement, doch müsse man in diesem Zusammenhang auch darauf verweisen, dass die Aufnahme der Kinderrechtskonvention
in den Verfassungsrang diesem Problem nicht grundsätzlich vorbeuge. Gefängnisaufenthalte würden
durch sie nicht prinzipiell ausgeschlossen, man dürfe sie aber nur als letztes Mittel einsetzen. Abschiebungen
müssten anders vollzogen werden, besonders wenn Familien mit Kindern betroffen sind, hielt Huainigg fest.
Was das Fremdenrecht anbelangt, gab seine Fraktionskollegin Anna Höllerer zu bedenken, sei bereits eine Novelle
in Vorbereitung. Abschiebungen – und damit auch Abschiebungen von Minderjährigen – werde es auch zukünftig
geben, doch müsse dabei der Schutz des Kindeswohls gewährleistet werden, schloss sie.
Die Grüne Fraktion unterstrich, alle Rechte müssten allen Kindern zugestanden werden. Es sei daher notwendig,
wie G-Mandatarin Tanja Windbüchler-Souschill ausführte, die Kinderrechte in der Verfassung zu verankern.
Der morgen im Verfassungsausschuss abzustimmende Entwurf greife hier aber zu kurz, denn er schütze Kinder
und Jugendliche zu wenig. Ihr Fraktionskollege Wolfgang Pirklhuber ging auf den Fall Komani ein und attestierte,
dass hier nicht nur Vollziehungsprobleme vorlagen. G-Mandatarin Alev Korun forderte die Bundesregierung nach all
den "Sonntagsreden" zu konkreten Taten auf. Was der Verfassungsausschuss aber höchstwahrscheinlich
beschließen werde, biete Kindern keinen Schutz vor "Nacht- und Nebelaktionen" im Rahmen von Abschiebungen,
bemerkte sie kritisch.
Die Idee, die 1993 ratifizierte Kinderrechtskonvention in den Verfassungsrang zu heben, begrüßte auch
B-Abgeordnete Ursula Haubner. Sie plädierte in diesem Zusammenhang dafür, begleitende und sensibilisierende
Maßnahmen in Hinblick auf das Kindeswohl zu setzen. Dass im Vorfeld der morgigen Entscheidung keine Enquete
zum Thema stattfinden konnte, bedauerte Haubner dabei ausdrücklich. Handlungsbedarf ortete die Mandatarin
aber auch auf dem Gebiet des Asyl- und Fremdenrechts und beim Jugendwohlfahrtsgesetz, das dringend einer Novellierung
bedürfe. Haubner trat außerdem für ein nach klaren Kriterien zu vergebendes humanitäres Bleiberecht
ein, das nicht im Ermessen eines Bürgermeisters liege.
Der Ausschuss fasste einhellig den Entschluss, Stellungnahmen des Innenmministeriums, des Justizministeriums, des
Familienministeriums sowie der Kinder- und Jugendanwaltschaft zur Petition einzuholen.
Petitionsausschuss will weitere Auskunftspersonen laden
Auch über die weitere Behandlung der anderen auf der Tagesordnung stehenden Petitionen und Bürgerinitiativen
herrschte in weiten Bereichen Einigkeit im Petitionsausschuss. So einigten sich die Abgeordneten darauf, InitiatorInnen
von insgesamt drei Bürgerinitiativen in die nächste Sitzung des Petitionsausschusses einzuladen. Konkret
geht es um die Forderung nach einer jährlichen Valorisierung des Pflegegeldes ( 23/BI), mehr Verteilungsgerechtigkeit
( 25/BI) und die Wertsicherung von Familienleistungen ( 26/BI). Gleichzeitig wird vom jeweils zuständigen
Ministerium eine Stellungnahme zu diesen Bürgerinitiativen eingeholt.
Eine Petition betreffend die Einführung der Rettungsgasse auf Autobahnen ( 65/PET) soll dem Verkehrsausschuss
zugewiesen werden, wobei sich Abgeordneter Johann Hechtl (S) zuversichtlich zeigte, dass bald eine entsprechende
Gesetzesnovelle beschlossen wird.
Was die geforderte Erhaltung der Volksschule Eggendorf im Thale betrifft ( 55/PET), gab Abgeordnete Anna Höllerer
(V) bekannt, dass hier nach Gesprächen mit dem zuständigen niederösterreichischen Landesrat ein
positives Ergebnis zu verzeichnen sei. In Bezug auf die Belastung der Bevölkerung durch Autobahnlärm
im Gemeindegebiet von Pettnau ( 46/PET) laufen Abgeordnetem Hermann Gahr (V) zufolge neue Lärmmessungen.
Kontrovers gestaltete sich die Diskussion über zwei Petitionen betreffend den Vollausbau der Murtal Schnellstraße
S 36 ( 67/PET, 69/PET). Während etwa die Abgeordneten Ridi Steibl (V), Wolfgang Spadiut (B) und Wolfgang Jury
(F) das Anliegen der beiden von ÖVP-Abgeordnetem Fritz Grillitsch überreichten Petitionen unterstützten,
äußerte sich Abgeordnete Christiane Brunner (G) ablehnend. Ihrer Meinung nach soll der Bevölkerung
eine neue Transitroute als Entlastung "verkauft" werden, zudem widersprechen die Ausbaupläne ihr
zufolge der Alpenkonvention. Es würde kostengünstigere Lösungen als den Vollausbau der S 36 geben,
zeigte sich Brunner überzeugt.
Abgeordnete Steibl wies dem gegenüber darauf hin, dass bereits 90 % der betroffenen Grundstücke zwischen
Judenburg und Scheifling abgelöst worden seien und eine weitere Verzögerung des Projekts nicht hingenommen
werden könne. Die Situation sei für die Anrainergemeinden unhaltbar, bekräftigte sie, zudem machte
sie auf die hohe Zahl von Verkehrsunfällen auf der B 317 aufmerksam. Zunächst sollen nun Stellungnahmen
des Verkehrsministeriums, des Umweltministeriums und der ASFINAG zu den beiden Petitionen eingeholt werden.
Von Seiten der Grünen wurde auch bedauert, dass die Petition "Flüsse voller Leben" ( 49/PET)
nicht dem Umweltausschuss zugewiesen wird. Abgeordnete Brunner wertete die vorliegende Stellungnahme des Umweltministeriums
zur Petition – wie auch Abgeordneter Wolfgang Spadiut (B) – als ungenügend, sie vermisst einen "Masterplan"
zur Gewässerbewirtschaftung.
Die Beratungen über die gegenständliche Petition wurden ebenso durch Kenntnisnahme abgeschlossen wie
die Beratungen über zwei Petitionen gegen eine Teilprivatisierung der Bundesimmobiliengesellschaft ( 22/PET,
23/PET). Abgeordneter Hannes Weninger (S) interpretierte die vorliegenden Stellungnahmen des Finanzministeriums
und des Wirtschaftsministeriums dahingehend, dass aktuell keine Privatisierungsschritte geplant seien, und zeigte
sich damit zufrieden.
Vertagt wurden die Verhandlungen über eine Petition betreffend die Einführung einer verpflichtenden gemeinsamen
Obsorge für Scheidungskinder ( 61/PET). Die Abgeordneten wollen die Ergebnisse der vom zuständigen Ministerium
eingesetzten Arbeitsgruppe abwarten. Das Wohl des Kindes müsse im Mittelpunkt stehen, gesetzliche Änderungen
müssten daher sehr sorgfältig geprüft werden, gab etwa Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig
(S) zu bedenken. Abgeordnete Edith Mühlberghuber (F) machte auf gute Erfahrungen mit der freiwilligen gemeinsamen
Obsorge aufmerksam und unterstützte in diesem Sinne das Anliegen der Petition.
Weitere Gespräche führen wollen die Fraktionsvorsitzenden des Petitionsausschusses über die Möglichkeit
einer elektronischen Einbringung von Bürgerinitiativen. Ausschussvorsitzende Ursula Haubner (B) verwies auf
derartige Möglichkeiten in anderen Ländern, wobei Abgeordneter Bernhard Vock (F) davor warnte, zu große
Hürden – etwa in Form der verpflichtenden Nutzung der Bürgerkarte - für eine elektronische Unterschrift
einzubauen. |