Kärnten sieht Verfassungswidrigkeit bei Briefwahl auf Bundesebene und stellt Antrag auf Aufhebung.
In Kärnten wird Wahlordnung reformiert
Klagenfurt (lpd) - Wie Landeshauptmann Gerhard Dörfler am 12.01. bekanntgibt, wird in der morgigen
Sitzung der Kärntner Landesregierung eine Anfechtung der Nationalratswahlordnung beschlossen. "Ein Handeln
seitens der Kärntner Landesregierung ist in diesem Punkt dringend notwendig, da die derzeitige Briefwahl-Regelung
der Nationalratswahlordnung als verfassungswidrig einzustufen ist und deshalb diese einer Aufhebung bedarf",
erklärt Dörfler.
Anhand der derzeitigen Regelung bei der schriftlichen Beantragung der Ausstellung einer Wahlkarte müsse die
Identität des Antragstellers lediglich "glaubhaft gemacht" werden. Demnach ist ein voller Identitätsnachweis
nicht notwendig. Zudem erfolgt die Ausfolgung der Wahlkarte samt amtlichem Stimmzettel ohne Zustellnachweis. "Bei
einem Fehler der Abwicklung oder dem Ausbleiben der postalischen Zustellung der Wahlkarte würde das faktisch
einen Entzug des Wahlrechtes bedeuten, nachdem die Ausstellung eines Duplikates ausgeschlossen ist und der an sich
Wahlberechtigte so nicht mehr von seinem Recht auf Stimmabgabe Gebrauch machen könnte", so der Landeshauptmann.
Hinzu komme die Gefahr, dass fälschlicherweise für einen anderen Wahlberechtigten eine Wahlkarte beantragt
und die ohne Zustellnachweis übermittelten Wahlkartenunterlagen missbräuchlich benutzt werden.
"Durch diese Schwächen der geltenden Regelung sind die verfassungsrechtlichen Garantien des persönlichen
Wahlrechts nicht ausreichend gewährleistet, weshalb diese Regelung verfassungswidrig erscheint", argumentiert
Dörfler.
Die Kärntner Landesregierung wird aber auch die eigene Landtags- und Gemeinderatswahlordnung reformieren.
Nachdem im Herbst des vergangenen Jahres im Kärntner Landtag eine Reform beider Wahlordnungen beschlossen
wurde, hat der Verfassungsdienst des Landes Kärnten in den vergangenen Woche einen diesbezüglichen Gesetzesentwurf
erarbeitet, der in den nächsten Tagen in Begutachtung gehen wird.
"Wie auf Nationalratsebene ist das geltende Briefwahlsystem in Kärnten ebenfalls missbrauchsanfällig.
Auch hier Bedarf es einer umfassenden Reform, um die rechtlich ordnungsgemäße Stimmabgabe bei der Briefwahl
zu gewährleisten", so Dörfler. Der derzeitige Gesetzesentwurf, der sowohl die Landtags- als auch
die Gemeindrats- und Bürgermeisterwahlordnung betrifft, sieht vor, dass die Zustellung der Wahlkarten nur
mehr zu eigenen Handen möglich ist. Das bedeutet, dass eine beantragte Wahlkarte mittels eines RSa-Briefes
an den Wahlberechtigten persönlich zuzustellen ist und diese damit nicht fälschlicher Weise in fremden
Besitz gelangen kann.
Außerdem sieht die Novelle vor, dass eine gültige Stimmrechtsausübung nur dann vorliegt, wenn die
Wahlkarte vor dem Schließen des letzten Wahllokales in Kärnten bei der Bezirksbehörde einlangt
oder den Poststempel spätestens vom Freitag vor dem Wahltag trägt und diese bis Dienstag nach dem Wahltag
um 12 Uhr einlangt.
"Diese Wahlrechtsreform ist notwendig, um eine Beeinflussung des Wahlergebnisses nach dessen erster Bekanntgabe
zu verhindern und um den Wahlberechtigten die Sicherheit zu geben, dass sie unter allen Umständen zu ihrem
Wahlrecht in der Form der Briefwahl kommen", stellt Dörfler klar. |