Sofortiger Bürokratieabbau für Forscher und KMU
Brüssel (ec.europa) - Die Europäische Kommission hat am 24.01. Maßnahmen ergriffen,
um für die besten Wissenschaftler und innovativsten Unternehmen, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU), die Teilnahme am laufenden Siebten EU-Forschungsrahmenprogramm attraktiver und einfacher zu machen. Diese
Maßnahmen beruhen auf dem Vereinfachungsplan, den die Kommission im April 2010 vorgestellt hatte, und werden
ab sofort gelten.
Máire Geoghegan-Quinn, EU-Kommissarin für Forschung, Innovation und Wissenschaft, erklärte dazu:
„Dank der heutigen Schritte werden viele Tausende herausragende Menschen, die wir finanziell unterstützen,
weniger Zeit und Kraft mit Papierkram verschwenden und sich stärker auf das konzentrieren, was sie am besten
können: ihre Arbeit zur Steigerung von Wachstum und Beschäftigung und zur Verbesserung unserer Lebensqualität
in Europa durch Forschung und Innovation auf Weltklasseniveau. So werden wir noch mehr und bessere Bewerber finden,
darunter auch dynamische kleine Unternehmen, die einer überbordenden Bürokratie nicht gewachsen sind.
Und dies ist erst der Anfang: Die Kommission hat bereits weitreichende Änderungen in den Finanzvorschriften
für alle EU-Finanzierungsprogramme vorgeschlagen. Wenn das Europäische Parlament und der Rat dem zustimmen,
werden wir für das Nachfolgeprogramm des 7. Rahmenprogramms noch radikalere Vereinfachungen vorschlagen.“
Drei konkrete Maßnahmen
Die Kommission beschloss gestern drei konkrete Sofortmaßnahmen in Bezug auf die Verwaltung der EU-Forschungsgelder
des laufenden 7. EU-Forschungsrahmenprogramms. Jede davon entspricht Bedenken, die von Teilnehmern oder potenziellen
Antragstellern wiederholt geäußert worden waren. Dies führt zu folgenden Änderungen:
- Es wird eine größere Flexibilität bei der Berechnung der Personalkosten erlaubt, damit Empfänger
von EU-Forschungsgeldern zur Beantragung der Erstattung durchschnittlicher Personalkosten ihre üblichen Buchhaltungssysteme
verwenden können. Dadurch werden sie nicht mehr gezwungen sein, allein hierfür eine komplette parallele
Buchhaltung einzurichten.
- KMU-Eigentümer, die ihr eigenes Gehalt in ihrer Buchhaltung nicht ausweisen, können nun für
ihren Beitrag zur Arbeit der Forschungsprojekte eine Pauschalerstattung erhalten.
- Eine neue Lenkungsgruppe aus hochrangigen Beamten aller beteiligten Kommissionsdienststellen und Agenturen
wird Unstimmigkeiten bei der Anwendung der für die Forschungsförderung geltenden Vorschriften beseitigen.
Nächste Schritte
Die Kommission betrachtet die Verwaltungsvereinfachung als einen der Dreh- und Angelpunkte bei der Aufstellung
des nächsten Forschungs- und Innovationsprogramms der EU und wird hierbei auf wesentliche Verbesserungen drängen.
Bis Ende des Jahres wird sie ihre Legislativvorschläge für das nächste EU-Forschungs- und Innovationsprogramm
unterbreiten. Anschließend wird hierzu im Frühjahr 2012 eine offene Konsultation stattfinden.
Hintergrund
Zum derzeitigen EU-Forschungsrahmenprogramm („7. RP“) sind aus Forschung und Wissenschaft seit 2007 über 40
000 Vorschläge eingegangen. Fast 8 000 Projekte wurden bislang gefördert. Es beteiligen sich fast alle
europäischen Universitäten. Etwa 15 % der Teilnehmer sind KMU.
Mehrere konkrete Schritte zur Vereinfachung der Verfahren wurden bereits vor und nach dem Start des 7. RP unternommen.
Im April 2010 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung, in der sie weitere Vereinfachungsmöglichkeiten
im derzeit geltenden Rechtsrahmen vorstellte und längerfristig eine mögliche Neufassung der EU-Finanzvorschriften
in Aussicht stellt. Diese Mitteilung löste eine breite Diskussion zwischen den EU-Organen und mit vielen anderen
Akteuren im Bereich der Forschung und Innovation aus. In diesem Zusammenhang sei auch daran erinnert, dass der
Kommissionsvorschlag für die überarbeitete EU-Haushaltsordnung bereits Vereinfachungen wie die Abschaffung
zinstragender Bankkonten vorsieht, die noch auf das 7. RP angewandt werden können, und dass damit die Voraussetzungen
für eine radikalere Vereinfachung beim nächsten Rahmenprogramm geschaffen werden. Es ist nun Sache des
Rates und des Europäischen Parlaments, diese Vereinfachungen zu beschließen.
Die per Kommissionsbeschluss verabschiedeten Maßnahmen beruhen auf einem breiten Konsens in dieser Debatte
und stehen im Einklang mit den Empfehlungen der Sachverständigengruppe, welche die Zwischenbewertung des 7.
RP durchgeführt hat
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