Verpflichtung mit Wintersemester 2012/2013
Wien (bmukk/bmwf) - Wissenschaftsministerin Dr. Beatrix Karl und Bildungsministerin Dr. Claudia
Schmied werden - wie zuletzt auch in einer gemeinsamen Pressekonferenz angekündigt - die Studienwahlberatung
flächendeckend ausbauen, um so allen Studienwerber/innen eine umfassende Beratung zu ermöglichen. Denn:
Derzeit entscheiden sich 60 Prozent der Studienbeginner/innen für nur zehn Prozent der angebotenen Studien.
Mit der Beratung soll angehenden Studierenden ein umfassender Überblick über die breite Palette an Studienmöglichkeiten
geboten werden.
In der am 18.01. im Ministerrat vorgelegten Novelle zum Universitätsgesetz ist entsprechend festgehalten,
dass "für die erstmalige Zulassung zu einem Bachelor- oder Diplomstudium" der Nachweis zu erbringen
ist, "dass die Studienwerberin oder der Studienwerber vor dem Studium eine Studienberatung in Anspruch genommen
hat". Eckpunkte zum Nachweis der Studienwahlberatung sowie der Zeitpunkt, ab wann diese Beratung nachzuweisen
ist, werden in einer Verordnung geregelt, die von der Wissenschaftsministerin im Einvernehmen mit der Unterrichtsministerin
erarbeitet wird. Der Weg über die Verordnung wurde auch deshalb gewählt, weil sich bereits im Vorfeld
des Beschlusses abgezeichnet hat, dass ein notwendiger flächendeckender und qualitativ hochwertiger Ausbau
bis zum Wintersemester 2011/2012 nicht zu hundert Prozent gewährleistet werden kann. Die Verpflichtung soll
somit ab Wintersemester 2012/2013 gelten. Derzeit wird detailliert erarbeitet, wie der Nachweis für die Studienwahlberatung
aussehen wird und wie er von ausländischen Studierenden erbracht werden soll.
Bereits jetzt gibt es Angebote zur Studienwahlberatung. Im Herbst etwa haben Wissenschafts- und Unterrichtsministerium
gemeinsam mit der ÖH ein Maßnahmenpaket vorgestellt, das die Ausweitung des Projekts "Studienchecker",
die Ausweitung der "MaturantInnenberatung der ÖH" sowie die Erweiterung der ÖH-Initiative "Studieren
probieren" umfasst. |