Musiol: Briefwahl verbessern aber nicht de facto verunmöglichen
Wien (grüne) - Die Grünen haben am 20.01. einen Entschließungsantrag zur Reform des
Briefwahlrechts im Parlament eingebracht. Darin werden auch Kritik und Ideen des ExpertInnenhearings, das die Grünen
im November 2010 veranstalteten, aufgegriffen. Gefordert werden eine Verfassungsänderung und Änderungen
der Wahlordnungen auf Bundesebene. "Die Nachfrist für das Einlangen der ausgefüllten Wahlkarten
soll zur Gänze fallen. Dafür müssen aber auch die Wahlfristen davor entsprechend vorverlegt werden.
Die Regelungen zur Beantragung und Ausfolgung von Wahlkarten werden missbrauchssicherer gemacht. Die Wahlbehörde
soll verpflichtet werden, eine Abrechnung über ausgestellte und eingelangte Wahlkarten zu machen, WahlkartenwählerInnen
ein Auskunftsrecht erhalten. Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung und die Wahlbeeinflussung
sollen nach Ansicht der Grünen unter Strafe gestellt werden", umreißt die Verfassungssprecherin
der Grünen, Daniela Musiol, kurz den Inhalt des Antrags. "Zusätzlich soll zum Schutz vor Vereinnahmung
von Menschen mit Behinderung und Menschen die an Demenz erkrankt sind, eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe
eingesetzt werden, die vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen zur Briefwahl und beim Wählen vor der
Wahlbehörde nähere Handlungsanleitungen ausarbeiten soll".
"Die Missbrauchsfälle der Vergangenheit müssen unseres Erachtens zu Änderungen führen.
Allerdings muss ein bestimmtes Maß an Wahlkomfort erhalten werden, will man nicht die Briefwahl zu Tode bürokratisieren.
Deshalb wäre es auch überzogen zu verlangen, dass die Wahlkarte nur mehr mit blauem Rückschein (RSa-Brief)
an die WählerInnen zugesandt werden darf. Es bleiben Restrisiken. Deshalb muss unterstrichen werden, dass
die Wahl vor der Wahlbehörde die Regel ist und die Briefwahl die Ausnahme, die nur im Fall der Verhinderung,
am Wahltag zur Urne gehen zu können, möglich ist", erläutert Musiol. Um die Wahlbeteiligung
trotzdem zu heben, soll auch die vorgezogene Stimmabgabe vor der Wahlbehörde nach dem Steirischen Modell (einige
Abendstunden am Freitag vor dem Wahlsonntag) ermöglicht werden. "Wir erwarten uns, dass im Parlament
die Verhandlungen über unseren Antrag bald aufgenommen werden". |