Gestaffelte Entziehungszeiten für Raser, Zulassungsschein im Scheckkarten-Format oder Änderungen
im Vormerksystem - einige Beispiele
Wien (kfv) - Mit dem Jahreswechsel sind in Österreich einige neue gesetzliche Regelungen, die den Straßenverkehr
betreffen, in Kraft getreten. Weitere stehen im Lauf des Jahres noch bevor. Das KfV (Kuratorium für Verkehrssicherheit)
gibt einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Entwicklungen:
FSG-Novelle: gestaffelte Entziehungszeiten für Raser
Seit 1.1.2011 sind zwei Änderungen des Führerscheingesetzes (FSG) in Kraft: Raser erwarten ab
sofort längere Führerscheinentziehungszeiten, und das Lenken von Einsatzfahrzeugen bis zu 5,5 t ist nun
auch mit einem B-Führerschein möglich.
Bisher betrug die Entziehungsdauer bei Tempoüberschreitungen von 40 km/h (Ortsgebiet) bzw. 50 km/h (außerhalb
des Ortsgebietes) - oder mehr - zwei Wochen. "Neu ist, dass mit der Höhe der Überschreitung auch
die Dauer der Führerscheinentziehung steigt. Damit stehen vor allem Raser, die deutlich zu schnell fahren,
im Visier", sagt Armin Kaltenegger, Leiter der Rechtsabteilung im KfV.
Mit der FSG-Novelle wurde auch für Fahrzeuge von Feuerwehren, Rettungsorganisationen und bestimmte Fahrzeuge
des öffentlichen Sicherheitsdienstes die Möglichkeit geschaffen, diese - bis zu einem höchstzulässigen
Gesamtgewicht von 5,5 t - mit einem Führerschein der Klasse B zu lenken. Voraussetzungen für das Lenken
dieser Spezialfahrzeuge sind allerdings eine organisationsinterne theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung.
Dies soll die für die Öffentlichkeit so wichtige Tätigkeit der Rettungseinrichtungen erleichtern.
Zulassungsschein im Scheckkarten-Format
Bereits seit 1.12.2010 kann der Zulassungsschein auch als Scheckkarte beantragt werden, seit 3.1.2011 werden
die ersten ausgeliefert. Der Scheckkartenzulassungsschein enthält dieselben Daten wie die Papiervariante,
teilweise allerdings in elektronischer Form auf einem Chip. Diverse Sicherheitsmerkmale, wie etwa eine in den Hintergrund
eingearbeitete Mikroschrift, sorgen für Fälschungssicherheit. Beantragt werden kann der elektronische
Zulassungsschein mit Mehrkosten von 19,80 Euro wie bisher in allen Zulassungsstellen. Bestehende Papier-Zulassungsscheine
gelten weiterhin, und auch in Zukunft kann ein Zulassungsschein in Papierform beantragt werden. Der Vorteil dieser
Neuerung liegt in der leichteren Handhabbarkeit der Karte, Lenker werden den Zulassungsschein fortan mit sich führen
und so Autodieben das Handwerk erschweren.
Änderungen beim Vormerksystem: Verlängerung des Beobachtungszeitraums
Mit 1.3.2011 werden auch Änderungen im Vormerksystem wirksam: Die Vormerkung der Delikte wird auf
drei Jahre verlängert, wenn innerhalb der ersten beiden Jahre ein zweiter Verstoß (oder mehr) begangen
worden ist, statt dass die Delikte wie bisher nach zwei Jahren gelöscht werden. Der Beobachtungszeitraum für
Verkehrsteilnehmer, die Vormerkdelikte begangen haben, wird also verlängert. "Das heißt, kommt
es innerhalb dieser drei Jahre zu einem dritten Delikt wird der Führerschein jedenfalls entzogen. Mit der
Änderung wird das grundsätzliche Ziel des Vormerksystems unterstützt, auffällige Lenker zu
einer dauerhaften Verhaltensänderung zu bewegen", so Kaltenegger. Darüber hinaus wird das Vormerksystem
um das Delikt "Nichtanhalten vor beschrankten Eisenbahnübergängen, wenn das Schließen angekündigt
wird" erweitert und so eine kleine Gesetzeslücke geschlossen.
FSG-Gesundheitsverordnung: Neue Regelungen bei Diabetes, Sehvermögen und Epilepsie
Änderungen wird es im Lauf des Jahres auch bei der Führerscheinuntersuchung für Personen mit bestimmten
Erkrankungen geben. "Die Voraussetzungen des Führerscheinerwerbs bei Diabetes und bei Epilepsie werden
in der geänderten Gesundheitsverordnung genauer geregelt. Im Bereich Sehvermögen werden unter anderem
die Anforderungen an die Sehschärfe für alle Führerscheinklassen etwas herabgesetzt, bei den Führerscheinklassen
A, B und F fällt die Höchstgrenze der Gläserstärke voraussichtlich weg", erklärt
Kaltenegger.
Änderungen bei Planung, Bau und Überprüfung von Straßen
Neue Regelungen bei Planung, Bau und Überprüfung von Straßen bringt eine EU-Richtlinie,
die ebenfalls voraussichtlich im Lauf des Jahres in Österreich umgesetzt wird. "Die neuen Vorschriften
enthalten klare Vorgaben für Maßnahmen zur Verbesserung der Straßenverkehrsinfrastruktur. Verbindlich
im Gesetz geregelt werden beispielsweise so genannte Road Safety Audits, d.h. umfassende Prüfungen von Straßenneubauten
unter dem Aspekt der Straßenverkehrssicherheit. Dazu werden auch zertifizierte Gutachter ausgebildet. Die
neue Richtlinie wird das Sicherheitsniveau im transeuropäischen Straßennetz deutlich erhöhen und
vereinheitlichen ", sagt Kaltenegger. Auch Sicherheitsüberprüfungen im bestehenden Straßennetz
werden geregelt.
Rettungsgasse voraussichtlich ab 1.1.2012
Eine neue Regelung, die 2011 im Detail geplant wird, ist die Einführung der Rettungsgasse. Derzeit
gibt es in der Straßenverkehrsordnung zwar eine klare Regelung, dass Einsatzfahrzeuge mit Folgetonhorn oder
Blaulicht immer Vorrang haben. Nicht geregelt ist allerdings, wie sich die Verkehrsteilnehmer genau zu verhalten
haben. "Wenn Einsatzkräfte wegen eines Staus oder blockierenden Fahrzeugen nicht zum Unfallort gelangen
können, vergeht wertvolle Zeit, die im Ernstfall Leben retten könnte. Mit einer klaren gesetzlichen Anweisung,
wie man Einsatzfahrzeugen Platz machen muss, entfällt der derzeit gegebene schwierige Abstimmungsbedarf unter
den Kfz-Lenkern. Die Rettungsgasse ist daher ein wichtiger Schritt zu einer wesentlich rascheren Hilfe für
Unfallopfer", so Kaltenegger. Die Einführung der Rettungsgasse erfolgt voraussichtlich ab 1.1.2012. |