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NÖ beschließt neue Regelungen zur Briefwahl |
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erstellt am
28. 01. 11
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Schneeberger:
Strengere Bestimmungen bei Briefwahl einstimmig beschlossen
Initiative zur Änderung der Landtagswahlordnung findet Zustimmung aller Parteien des
NÖ Landtags
St. Pölten (nöi) - "Ich freue mich, dass wir die strengeren Bestimmungen bei der Briefwahl
einstimmig beschlossen haben. Eine geheime und persönliche Wahl ist das höchste Gut der Demokratie, daher
war es uns wichtig, alle Fraktionen ins Boot holen zu können. Mit der heute beschlossenen Novelle sollen Lücken,
die bei der Briefwahl aufgetaucht sind, geschlossen werden. So werden die Bestimmungen bei der Beantragung und
Ausfolge von Briefwahlkarten strenger und die Nachfrist wird gestrichen. Gleichzeitig haben wir darauf geachtet,
dass die Briefwahl weiterhin bürgerfreundlich ist. Mit der Änderung der NÖ Landtagswahlordnung ist
uns dieser Spagat erfolgreich gelungen. Wir waren die ersten, die eine Briefwahl für Landtagswahlen ermöglicht
haben und wir sind die ersten, die Lehren aus den Erfahrungen mit der Briefwahl ziehen", betont sich VP-Klubobmann
LAbg. Mag. Klaus Schneeberger.
"Gerade bei der Beantragung bzw. Ausfolge gibt es nun strengere Bestimmungen. So ist eine mündliche Beantragung
nur persönlich möglich, wobei die Identität des Antragstellers zu überprüfen ist. Bei
schriftlichen Anträgen muss künftig die Identität durch eine Kopie einer Urkunde nachgewiesen werden.
Auch bei der Ausgabe gibt es nun Änderungen: Bei Selbstabholung bei der Gemeinde sind die Unterlagen dem Antragsteller
persönlich auszufolgen. Ehegatten, Eltern, Kinder oder Lebensgefährten können zwar auch die Briefwahlkarte
abholen, sie müssen jedoch eine Vollmacht dafür haben. Kann die Wahlkarte nicht abgeholt werden, muss
diese eingeschrieben durch einen Zustelldienst übermittelt werden. Außerdem muss die Briefwahlkarte
nachweislich zugestellt werden, beispielsweise durch Rsb-Sendung. Eine Zustellung durch Bedienstete der Gemeinde
ist künftig nicht mehr möglich", informiert Schneeberger.
"Außerdem wurde nun festgelegt, dass die Briefwahlstimme am Wahltag bis 6.30 Uhr bei der zuständigen
Gemeinde eingelangt sein muss. Ein taktisches Wählen nach Wahlschluss ist damit nicht mehr möglich. Damit
den Bürgerinnen und Bürger auch dieselbe Zeit für ihre Wahlentscheidung bleibt, wurden die Fristen
vorverlegt", erklärt der Klubobmann.
"Der heutige Beschluss ist ein weiterer demokratiepolitischer Meilenstein in Niederösterreich und ich
freue mich, dass die Änderung der Landtagswahlordnung eine 100-prozentige Zustimmung im NÖ Landtag erhalten
halt", so Schneeberger. |
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Renner: Freies, geheimes und persönliches Wahlrecht muss gesichert sein
Briefwahl gewährleistet WählerInnen bei Bedarf das Stimmrecht
St. Pölten, (spi) - "Die SPÖ Niederösterreich hat mehrfach in der Vergangenheit auf
die Missstände im Zusammenhang mit der Briefwahl aufmerksam gemacht und auch die Schwachstellen dezidiert
beim Namen genannt. Daher war es für uns Sozialdemokraten in den intensiven Parteigesprächen sehr wichtig,
das freie, geheime und persönliche Wahlrecht auch bei der Briefwahl abzusichern", betont die Verfassungssprecherin
der NÖ Sozialdemokraten, LAbg. Mag. Karin Renner, anlässlich der Änderung der NÖ Landtagswahlordnung.
"Für dokumentierte Vorgänge, wie die 'persönliche Abholung' von Briefwahlkarten durch Parteifunktionäre
oder auch die Verletzung des geheimen und persönlichen Wahlrechts durch 'Assistenzleistungen' von politischen
FunktionärInnen außerhalb von fliegenden Wahlkommissionen, darf in einer freien Demokratie kein Platz
sein. Insofern werden die neuen, strengeren Rechtsvorschriften dafür sorgen, dass einerseits das freie, geheime
und persönliche Wahlrecht nicht hinterlaufen wird, andererseits die Briefwahl den Wählerinnen und Wählern
bei Bedarf ihr Stimmrecht sichert", so Renner. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen
Parteien –
sofern vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet sich in der Regel nach deren
Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der Personen. Die Redaktion
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