Verfassungsgerichtshof: Fast 3.500 Asyl-Beschwerden im Jahr 2009   

erstellt am
28. 01. 11

VfGH und VwGH drängen auf Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Wien (pk) - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist zunehmend mit Asylrechtssachen belastet. Allein im Jahr 2009 langten bei den VerfassungsrichterInnen 3.449 Beschwerden gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofs ein. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht 2009 des VfGH hervor, der von Bundeskanzler Werner Faymann gemeinsam mit dem entsprechenden Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) dem Nationalrat vorgelegt wurde. Die fast 3.500 Beschwerden entsprechen 63% des Gesamtanfalls der beim VfGH im Jahr 2009 anhängig gemachten Rechtssachen. Sowohl der Verfassungsgerichtshof als auch der Verwaltungsgerichtshof drängen auf eine Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

"VfGH wird eigentlicher Aufgaben immer mehr entfremdet"
Grund für die zunehmende Beschwerdeflut beim VfGH in Asylrechtssachen sind neue gesetzliche Bestimmungen, die seit Mitte 2008 gelten. Mit der Einrichtung des Asylgerichtshofs wurde AsylwerberInnen der Weg zum Verwaltungsgerichtshof abgeschnitten. Sie können sich bei einem negativen Asylentscheid nur noch an den Verfassungsgerichtshof wenden und machen von dieser Möglichkeit breiten Gebrauch.

Dem Verfassungsgerichtshof ist es 2009, wie es im Bericht heißt, zwar gelungen, mit gezielten organisatorischen Maßnahmen und viel Engagement die neue Herausforderung "einigermaßen zu bewältigen", auf Dauer erachten die VerfassungsrichterInnen die Belastung aber für nicht tragbar. Sie fürchten insbesondere, dass der Gerichtshof durch die Vielzahl von Asylrechtssachen, die "nur ganz ausnahmsweise" grundsätzliche Verfassungsfragen aufwerfen, seiner eigentlichen Aufgaben auf dem Gebiet der Normenkontrolle mehr und mehr entfremdet wird.

In diesem Sinn drängt der VfGH darauf, die seit Jahren diskutierte Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit so bald wie möglich zu verwirklichen und einen zweistufigen Instanzenzug unter Einbindung des Asylgerichtshofs einzurichten. Gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofs soll, so der Vorschlag des VfGH, sowohl der Verfassungsgerichtshof als auch der Verwaltungsgerichtshof angerufen werden können, jedoch ohne Verpflichtung der Gerichtshöfe, jeden Fall inhaltlich zu behandeln.

5.471 Rechtssachen erledigt, acht Gesetze teilweise aufgehoben
Insgesamt wurden im Jahr 2009 an den Verfassungsgerichtshof 5.489 neue Fälle herangetragen, etwa doppelt so viel wie im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre. 3.458 davon betrafen den Asylbereich, wobei zu den 3.449 Beschwerden gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofs noch 9 Beschwerden gegen Bescheide des UBAS und des Bundesasylamtes kamen.

Um den Arbeitsanfall zu bewältigen, hielt der Verfassungsgerichtshof zusätzlich zu den üblichen vier mehrwöchigen Sessionen drei kurze Zwischensessionen im Jänner, April und September ab. Insgesamt konnte er dabei 5.471 Fälle erledigen. Dazu zählen unter anderem 378 Gesetzesprüfungsverfahren, 179 Verordnungsprüfungsverfahren, 7 Wahlanfechtungen, 3.192 Beschwerden gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofs und 1.683 Bescheidbeschwerden. 2.192 Rechtssachen waren am Ende des Berichtsjahres noch offen, davon 1.150 Asylrechtssachen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer 2009 entsprach mit rund acht Monaten, vom Eingangsdatum bis zur Beschlussfassung gerechnet, jener der Vorjahre, wobei die Asylrechtssachen nicht berücksichtigt sind.

In Summe hob der VfGH von 25 geprüften Bundes- und Landesgesetzen acht teilweise auf. Dazu gehörten etwa einzelne Bestimmungen des ASVG, des Bankwesengesetzes und des Einkommensteuergesetzes. 17 Gesetze, unter anderem das Ärztegesetz, das Tabakgesetz, das Kinderbetreuungsgeldgesetz und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz hielten hingegen der Prüfung stand.

Im Jahr 2009 in Angriff genommen wurde dem Bericht zufolge auch ein umfassendes Reorganisationsprojekt, dessen Ziel es ist, die Ablauf- und Aufbauorganisation beim VfGH zu optimieren und den Außenauftritt zu verbessern. Seit 2009 informiert auch ein Blog auf der Website des Gerichtshofs (www.verfassungsgerichtshof.at) regelmäßig über die Arbeit der VerfassungsrichterInnen.

VwGH: Fall-Rückstau konnte 2009 leicht abgebaut werden
Eine Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist auch für den Verwaltungsgerichtshof weiter ein dringendes Anliegen. Nur durch die Einrichtung von Verwaltungsgerichten erster Instanz werde der VwGH in die Lage versetzt, seine Erledigungsrückstände abzubauen und die Dauer der Verfahren auf ein zuträgliches Maß zu reduzieren, machen die VerwaltungsrichterInnen geltend. Zwar konnten im Jahr 2009 durch den Wegfall der Asylrechtssachen erstmals seit vier Jahren wieder mehr Fälle erledigt werden als neu angefallen sind, ohne eine weitere Entlastung des Gerichtshofs wird es nach Meinung des VwGH aber zu keiner grundlegenden Verbesserung der Situation kommen. Zudem sieht der Verwaltungsgerichtshof ein zunehmendes Spannungsverhältnis zwischen der einstufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich und den Anforderungen des europäischen Gemeinschaftsrechts und der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Wesentlich bei einer Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist für den Verwaltungsgerichtshof, dass ein Verwaltungsgericht erster Instanz in der Regel in der Sache selbst entscheidet. Außerdem will er das vorgeschlagene Modell der Säumnisbeschwerde an den Verwaltungsgerichtshof durch einen anderen Rechtsbehelf, etwa einen Fristsetzungsantrag, ersetzt wissen.

1.585 angefochtene Bescheide aufgehoben
Konkret sind im Berichtszeitraum 5.358 Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof neue eingelangt. 7.620 Fälle wurden im gleichen Zeitraum erledigt. Somit konnte der Rückstau der unerledigten Beschwerdefälle auf 10.162 abgebaut werden, die durchschnittliche Erledigungsdauer der mit einer Sachentscheidung erledigten Bescheidbeschwerden reduzierte sich von 20 auf 19 Monate. In einzelnen Fällen müssen Beschwerdeführer aber immer noch jahrelang auf eine Entscheidung warten, insgesamt waren mit Ende 2009 694 Verfahren bereits mehr als drei Jahre anhängig. 22 offene Fälle datierten sogar aus dem Jahr 2004.

Was die 7.620 erledigten Beschwerden und sonstigen Anträgen betrifft, entschied der Verwaltungsgerichtshof in 1.585 Fällen den angefochtenen Bescheid aufzuheben. Grund dafür waren in erster Linie inhaltliche Einwände (1.155), in manchen Fällen wurden aber auch Verfahrensvorschriften verletzt oder Entscheidungen von einer unzuständigen Behörde getroffen. In 2.133 Fällen wurde die Beschwerde hingegen als unbegründet abgewiesen. Die Behandlung der weiteren Beschwerden wurde entweder abgelehnt oder das Verfahren wegen fehlender Prozessvoraussetzungen eingestellt. 12 Mal entschied der VwGH in der Sache selbst.

Inhaltlich gesehen, betrafen die mit Abstand meisten Beschwerdefälle wieder das Sicherheitswesen (3.596). Aber auch Steuerbescheide und Bescheide aus den Bereichen Baurecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Dienstrecht wurden beim Verwaltungsgerichtshof häufig bekämpft. In 10 Fällen machte der VwGH ein Normenprüfungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof anhängig, zwei Fälle legte der VwGH dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vor.

Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs sind kostenlos im Rechtsinformationssystem des Bundes abrufbar http://www.ris.bka.gv.at ). Weiters stellt die Website des VwGH http://www.vwgh.gv.at tagesaktuelle Informationen zur Rechtsprechung bereit.
     
Informationen: http://    
     
zurück