Kommission lanciert ehrgeiziges Programm zur Vertiefung des Binnenmarkts für Dienstleistungen   

erstellt am
28. 01. 11

Brüssel (ec.europa) - Die Dienstleistungen machen derzeit zwar zwei Drittel des BIP und der Beschäftigung in der EU aus, aber nur rund ein Fünftel des gesamten innereuropäischen Handels. Bislang sind lediglich 8 % der europäischen KMU in anderen Mitgliedstaaten tätig. Diese mangelnde Dynamik verringert nicht nur die Auswahl für die Verbraucher, sondern hindert auch kleine und innovative Unternehmen auch daran, weiter zu wachsen, ihre Tätigkeiten auszubauen und wettbewerbsfähiger zu werden. Die Europäische Kommission hat heute eine Reihe gezielter Maßnahmen zur Beseitigung der verbleibenden Probleme angenommen, um das Potenzial des Binnenmarkts für Dienstleistungen bis 2012 besser zu nutzen. Mit der Dienstleistungsrichtlinie sollen gerade unnötige und erschwerende Hindernisse für den Austausch von Dienstleistungen im Binnenmarkt beseitigt werden. Ein Jahr nach Ablauf der Umsetzungsfrist haben die Kommission und die Mitgliedstaaten eine Bewertung der Art und Weise vorgenommen, wie die Richtlinie in der Praxis umgesetzt wurde. Aus den Ergebnissen des sogenannten „Verfahrens der gegenseitigen Evaluierung" geht hervor, dass bislang zwar viel erreicht wurde, das volle Potenzial des Binnenmarkts für Dienstleistungen aber bei weitem aber noch nicht ausgeschöpft ist. .

Der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Michel Barnier erklärte dazu: „In diesen Krisenzeiten müssen wir das gesamte Wachstumspotenzial ausschöpfen, das auf einem integrierten Binnenmarkt für Dienstleistungen noch vorhanden ist. Dies wird Unternehmen dabei helfen, weiter zu wachsen, innovativ zu sein und mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Gleichzeitig erhalten die Verbraucher und Unternehmen in der EU bessere und wettbewerbsfähigere Dienstleistungen."

Gezielte Maßnahmen für den Ausbau des EU-Binnenmarkts für Dienstleistungen
Die Dienstleistungsrichtlinie war sicherlich ein großer Fortschritt, aber es bleibt noch viel zu tun, will man den EU-Binnenmarkt für Dienstleistungen noch besser nutzen. In der am 27. Oktober 2010 verabschiedeten Mitteilung „Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte – für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft", heißt es, dass ein besser funktionierender Binnenmarkt für Dienstleistungen einen jährlichen Gewinn von 60 bis 140 Mrd. Euro abwerfen könnte, was einem BIP-Wachstum von 0,6 bis 1,5 % gleichkäme. Die Dienstleistungen machen derzeit zwar zwei Drittel des BIP und der Beschäftigung in der EU aus, aber nur rund ein Fünftel des gesamten innereuropäischen Handels. Bislang waren lediglich 8 % der europäischen KMU in anderen Mitgliedstaaten tätig. Diese mangelnde Dynamik verringert nicht nur die Auswahl für die Verbraucher, sondern hindert kleine und innovative Unternehmen auch daran, ihre Tätigkeiten auszubauen und weiter zu wachsen.

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission folgende Maßnahmen vorgestellt:

  • Gewährleistung der Funktionsweise des Binnenmarkts in der Praxis: 2011 und 2012 wird die Kommission einen Binnenmarkt-„Kohärenztest" für Dienstleistungen aus der Sicht der Nutzer durchführen (z. B. ein schwedischer Architekt, der ein Haus in Italien entwerfen oder ein finnischer Bürger, der die Dienstleistungen eines tschechischen Buchprüfers nutzen möchte). Dieser „Kohärenztest" wird allen anderen für Dienstleistungen geltenden EU-Vorschriften über die Dienstleistungsrichtlinie hinaus Rechnung tragen und bewerten, wie sich diese verschiedenen EU-Bestimmungen untereinander auswirken. Dabei sollen die spezifischen Probleme in der Praxis ermittelt werden, die den Binnenmarkt für Dienstleistungen behindern, sowie die Art und Weise, wie die Interaktion der verschiedenen Vorschriften unter Umständen zu ungewünschten Auswirkungen führt. Die Kommission hat bereits einen Handlungsbedarf für weitere Maßnahmen festgestellt, wenn es um die Beschränkungen für einige Dienstleister in bestimmten Ländern geht, die z. B. die Wahl der Rechtsform (wie ein Verbot für Handwerksberufe wie Zimmerleute, die Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu wählen) oder die Personen betreffen, die Kapital an ihren Unternehmen halten können (z.B. die Bestimmung, ein qualifizierter Steuerberater sein müssen, um Kapital an einem Unternehmen zu halten, das Steuerberatungsdienstleistungen erbringt).
  • Beseitigung der Hindernisse für grenzübergreifende Dienstleistungen: Bei der „gegenseitigen Evaluierung" wurden vor allem Schwierigkeiten bei der Erbringung grenzübergreifender Dienstleistungen ohne feste Niederlassung festgestellt (d. h. der Dienstleister ist in dem Land, in dem er/ sie Dienstleistungen erbringt, nicht ständig niedergelassen). Die Kommission wird die diesbezüglichen Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie nun sehr genau überwachen. Ende 2011 soll ein erster Fortschrittsbericht vorgelegt werden, dem jährlich weitere Berichte folgen sollen. Zudem muss verhindert werden, dass neue regulatorische Hindernisse für Dienstleistungen in den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten entstehen. Derartige Barrieren können dadurch geschaffen werden, dass die Mitgliedstaaten ihre Niederlassungsanforderungen überarbeiten; die Kommission wird die entsprechenden Entwicklungen nun genau verfolgen.

Gewährleistung einer ehrgeizigen Umsetzung und sorgfältigen Anwendung der Dienstleistungsrichtlinie Die Kommission wird mit einer Reihe von Mitgliedstaaten, in denen es nachweislich Probleme bei der Umsetzung der Richtlinie gibt, bilaterale Gespräche führen. Darüber hinaus wird die Kommission 2011 eine erste wirtschaftliche Bewertung der Auswirkungen der Richtlinienumsetzung vornehmen und ihren Effekt auf die Funktionsweise der Dienstleistungsmärkte prüfen.

Hintergrund
Bei der Dienstleistungsrichtlinie handelt es sich um EU-Vorschriften, mit denen unnötige und erschwerende Hindernisse bei der EU-weiten Erbringung grenzübergreifender Dienstleistungen beseitigt werden sollten. Dienstleistungen machen +/- 66 % des BIP der EU aus. Bei der Dienstleistungsrichtlinie handelt es sich um horizontale Bestimmungen, die ein breites Spektrum an Dienstleistungen abdecken und rund 40 % des BIP der EU und der Beschäftigung ausmachen. Gemäß der Richtlinie waren die Mitgliedstaaten gehalten, ihre Verwaltungsverfahren bis Ende 2009 zu vereinfachen und „Einheitliche Ansprechpartner" zu schaffen, um den Unternehmen eine einfachere Abwicklung der Formalitäten auf elektronischem Wege zu gestatten. Um sich einen Überblick über die Fortschritte zu verschaffen und die verbleibenden Lücken aufzudecken, sah die Richtlinie ein „Verfahren der gegenseitigen Evaluierung" vor, die 2010 vorgenommen wurde. Dabei handelte es sich um eine innovative und nachweisgestützte „Peer Review", bei der die Mitgliedstaaten und die Kommission gemeinsam die Hauptergebnisse der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie prüften.

Ein dynamischer EU-Dienstleistungssektor hat für die Kommission oberste Priorität. Dienstleistungen sind die Triebfeder der EU-Wirtschaft und rund neun von zehn Arbeitsplätzen entstehen in diesem Sektor. Wie in dem Jahreswachstumsbericht der Kommission erläutert, wird die EU ihre ehrgeizigen Ziele der Strategie Europa 2020 für nachhaltiges und integratives Wachstum nur dann erreichen, wenn bei den Dienstleistungen und auf den Produktmärkten dringende Strukturreformen auf den Weg gebracht werden, die das Unternehmensumfeld verbessern.

     
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