Plattform für im Ausland tätige Salzburger entsteht   

erstellt am
27. 01. 11

Beschlüsse der Ausschüsse des Salzburger Landtages
Salzburg (lk) - Nach der Mittagspause behandelte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie unter dem Vorsitz von LAbg. Michael Obermoser (ÖVP) bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtages am 26.01. einen Antrag der Sozialdemokraten für die Einführung einer Plattform für im Ausland tätige Salzburgerinnen und Salzburger. Dazu wurde ein Abänderungsantrag einstimmig angenommen. In diesem Antrag wird die Landesregierung ersucht zu prüfen, inwieweit sich das Land Salzburg ohne zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen in der Internetplattform des Weltbundes der Auslandsösterreicher engagieren kann und dem Landtag bis 20. April zu berichten.

LAbg. Mag. Anja Hagenauer (SPÖ) betonte, Vernetzungen seien heute wichtiger denn je. Deshalb müsse man auch mit den im Ausland tätigen Salzburger/innen Kontakte herstellen, die auch vom Heimatland genutzt werden können. Klubobfrau Mag. Gerlinde Rogatsch (ÖVP) bezeichnete die Vernetzung mit Auslandsösterreichern als eine gute Idee. LAbg. Rosemarie Blattl (FPÖ) merkte an, dass es zahlreiche Netzwerke dieser Art vor allem auf Unternehmensebene gebe. LAbg. Dr. Astrid Rössler (Grüne) begrüßte die Idee, es dürften aber keine zusätzlichen Kosten durch die Verwirklichung entstehen.

Die provisorische Leiterin des Landespressebüros, Mag. Karin Gföllner, wies darauf hin, dass der Weltbund der Auslandsösterreicher ein Netzwerk betreibe und derzeit an einer Plattform arbeite, die nach Ostern online gehen solle. Auf dieser können Personen untereinander in Kontakt treten. Zusätzlich bekomme jedes Bundesland die Möglichkeit, sich in diesem Netzwerk vorerst kostenlos zu präsentieren.

Zusammenarbeit von Krankenanstalten verbessern
Unter dem Vorsitz von LAbg. Arno Kosmata (SPÖ) behandelte der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss einen Antrag der ÖVP hinsichtlich Kooperationen zwischen Krankenanstalten, der von SPÖ und ÖVP gegen die FPÖ und Grünen angenommen wurde. In dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, die Materialiengesetze zur Ermöglichung von Kooperationen bzw. Zusammenführung von Krankenanstalten anzupassen. Konkret geht es um die Anpassung der Paragrafen 7 folgende des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes.

Klubobfrau LAbg. Mag. Gerlinde Rogatsch (ÖVP) sagte, man müsse Potenziale nützen und Leistungen abstimmen, um letztendlich Standorte aufrechtzuerhalten und abzusichern. In Salzburg gebe es unter anderem bereits eine enge Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern Mittersill und Zell am See, die sehr erfolgversprechend sei. Es gehe darum, zusätzliche Kooperationen auf einer unteren Ebene zu erleichtern oder Leistungen unter Aufrechterhaltung aller Standorte zu verzahnen. LAbg. Dr. Josef Schlömicher-Thier (SPÖ) sagte, es gebe bereits gut funktionierende Kooperationsvereinbarungen zwischen Krankenhäusern. Auch Klubobmann Dr. Karl Schnell (FPÖ) wies auf bereits bestehende Modelle der Zusammenarbeit hin. Diese Kooperationen werden auch vom Bund gesetzlich nicht untersagt. Die Erleichterung des Zusammenschlusses von Krankenanstalten sei nicht zu befürworten. Es gehe um eine Spezialisierung der Krankenanstalten.

Gesundheitsreferentin Landesrätin Erika Scharer wies darauf hin, dass es bereits zahlreiche Beispiele der Zusammenarbeit auf verschiedenen Fachgebieten gebe. Dies müsse und werde man ausbauen, um die Mitarbeiter effizient einzusetzen. Der Antrag sei sehr allgemein gehalten, so dass nicht eindeutig klar sei, welche gesetzlichen Änderungen dafür notwendig seien. Die Krankenhäuser Zell am See und Mittersill arbeiten sehr professionell zusammen.

Dr. Beate Stolzlechner vom Salzburger Gesundheitsfonds sieht derzeit kein akutes Problem bei der Zusammenarbeit von Krankenanstalten. Eine gesetzliche Änderung auf diesem Gebiet sei nicht notwendig. Der Verwaltungsdirektor des Krankenhauses Zell am See, Dr. Herbert Mayer, sagte, Kooperationen seien für einzelne Bereiche jetzt schon möglich, aber beispielsweise saisonale Verlagerungen oder eine Konzentration von Leistungen könnten nur sehr schwer durchgeführt werden. Um diese Erschwernisse zu beseitigen, wären gesetzliche Maßnahmen erforderlich. In einer Arbeitsgruppe laufen derzeit Vorarbeiten auf diesem Gebiet, konkrete Vorschläge gebe es aber noch nicht. Der Verwaltungsdirektor des Krankenhauses Hallein, Mag. Gerald Heitzenberger, sprach eine angestrebte Zusammenarbeit eines Rehabilitationszentrums mit dem Krankenhaus Hallein für die Abwicklung des Nachtdienstes an, die derzeit nicht möglich sei. Zur Ermöglichung von solchen Kooperationen wären gesetzliche Änderungen notwendig.
     
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