Bilanz 2009: 15.100 erledigte Beschwerden, 1.323 Asylzuerkennungen
Wien (pk) - Der Asylgerichtshof baut den mit 1. Juli 2008 übernommenen "Rucksack"
an 23.600 alten Asylverfahren sukzessive ab. Im Jahr 2009 standen 10.484 neu anhängig gewordenen Beschwerdeverfahren
rund 15.100 abgeschlossene Verfahren gegenüber. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht des Asylgerichtshofs
für das Jahr 2009 hervor, der vor kurzem von Bundeskanzler Werner Faymann dem Nationalrat vorgelegt wurde.
Insgesamt waren Ende 2009 damit noch rund 12.900 Altfälle offen, davon 327 Verfahren, die vor das Jahr 2002
zurückdatieren.
Was die seit Juli 2008 neu eingebrachten Beschwerdeverfahren betrifft, konnten laut Bericht mehr als die Hälfte
(56 %) innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen werden. So genannte Dublin-Verfahren, in denen der Asylgerichtshof
über die Zuständigkeit Österreichs oder eines anderen EU-Landes für die Durchführung des
Asylverfahrens entscheidet, wurden in durchschnittlich zwei Wochen erledigt.
In nackten Zahlen zeigt der Bericht hinsichtlich der vom Gerichtshof im Jahr 2009 gefällten Entscheidungen
folgendes Bild: In 10.402 Fällen (69 %) wurde die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt, 2.946 Mal
(19 %) gab der Asylgerichtshof hingegen der Berufung des Asylwerbers statt. Dazu kommen ca. 1.800 weitere Entscheidungen.
In rund 5.700 Fällen sprach der Asylgerichtshof Ausweisungen aus, 1.323 Mal erkannte er den Betroffenen die
Flüchtlingseigenschaft zu. In weiteren 342 Fällen wurde Abschiebungs-Schutz gewährt und den abgewiesenen
Asylwerbern eine befristete Aufenthaltsberechtigung erteilt.
724 Asylverfahren wurden wegen Abwesenheit des Asylwerbers bzw. der Asylwerberin eingestellt.
Die meisten Asylwerber kamen 2009 aus der Russischen Föderation (2.705), gefolgt von Afghanistan (1.333) und
dem Kosovo (843). Weitere häufige Herkunftsländer waren Nigeria, Georgien, Serbien, die Türkei,
Indien, Armenien und China.
Zahl der Folgeanträge steigt
Problematisiert wird vom Asylgerichtshof auch die zunehmende Zahl von Folgeanträgen, die nach einem negativen
Asylbescheid eingebracht wurden. Der Gerichtshof prüfte im Jahr 2009 in 1.200 Fällen, ob sich die entscheidungsrelevanten
Umstände der früheren Entscheidung geändert haben, wobei er rund 1.000 Beschwerden (83,3 %) abwies
und nur 70 Mal (5,7 %) ein neuerliches Asylverfahren zuließ. 130 Fälle (11 %) wurden zur Entscheidung
an die Erstbehörde zurückverwiesen. Einige der insgesamt im Jahr 2009 eingebrachten 1.395 Folgeanträge
sind noch offen.
67 Beschwerden, über die der Asylgerichtshof 2009 entschied, betrafen laut Bericht die Aberkennung des Asylstatus
bzw. des Abschiebungsschutzes für so genannte subsidiär Schutzberechtigte. Davon wurde in 35 Fällen
die Entscheidung behoben und in 32 Fällen bestätigt. |