Landesregierung gibt Integrations-Gesetzentwurf grünes Licht   

erstellt am
25. 01. 11

Bozen (lpa) - Rund 26.500 Nicht-EU-Bürger leben in Südtirol. Auf sie bezieht sich das Landesgesetz zur Integration ausländischer Bürger, dessen Entwurf die Landesregierung heute (24. Jänner) gutgeheißen hat. Im Entwurf werden Rechte und Pflichten der Einwanderer festgeschrieben, der Grundsatz, der ihm zugrunde liegt, ist jener des Förderns und Forderns.

Nach einer detaillierten Abklärung des von Landesrat Roberto Bizzo vorgelegten Entwurfs des Landesgesetzes mit dem Titel "Integration ausländischer Bürgerinnen und Bürger" ist dieser am 24.01. von der Landesregierung abgesegnet worden. "Wir sind der Meinung, dass es sich um ein sehr gut koordiniertes Gesetz handelt, das dazu beiträgt, dass Einwanderer und Südtiroler sich gegenseitig den gebührenden Respekt entgegenbringen, nachdem das Gesetz nicht nur die Rechte, sondern auch die Pflichten der Einwanderer festschreibt", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute. Im Mittelpunkt, so Durnwalder, stehe stets der Mensch und dessen Würde.

Geregelt werden im Gesetzentwurf alle Bereiche, die für die Integration ausländischer Bürger in Südtirol wichtig sind: von Sozialen über den Wohnbau, die Schule und den Arbeitsmarkt bis hin zu gezielten Integrationsmaßnahmen. So setzt man, um die Integration ausländischer Bürger zu fördern, zuallererst auf das Erlernen der in Südtirol gesprochenen Sprachen. Dabei wird möglichst früh angesetzt, indem man etwa den Kindern von Einwanderern, die dem Schulunterricht wegen sprachlicher Schwierigkeiten nicht folgen können, den Besuch eigener Kurse in den Sprachzentren vorschreibt. "Zudem fördert und realisiert das Land auch Maßnahmen, die die sprachliche und kulturelle Integration erwachsener Einwanderer ermöglicht", betont Landesrat Bizzo.

Neben den Bildungsmaßnahmen wird künftig verstärkt auf die interkulturelle Mediation gesetzt, etwa indem ein Landesverzeichnis der interkulturellen Mediatoren angelegt wird. Deren Aufgabe ist, die Beziehungen zwischen ausländischen Bürgern, der örtlichen Gemeinschaft und den öffentlichen Einrichtungen zu verbessern.

Im Entwurf festgeschrieben wird darüber hinaus der Zugang der Einwanderer zu den Leistungen des Gesundheits- und Sozialsystems im Land. Demnach wird dieser Zugang zu allen essentiellen Leistungen gewährt, während für alle Leistungen finanzieller Natur, die das Land zusätzlich bietet, gefordert wird, dass die Betroffenen ihren Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren in Südtirol haben.

Selbiges (samt der Vorschrift einer dreijährigen Arbeitstätigkeit im Land) gilt auch – wie bereits vom entsprechenden Gesetz vorgeschrieben – für den Zugang zu den Hilfen im Wohnbau. Daneben schreibt der Integrations-Gesetzentwurf fest, dass das Land den Zugang ausländischer Bürger zu angemessenen Wohnmöglichkeiten fördere, etwa über entsprechende Vereinbarungen mit Körperschaften, die Zuweisung von Plätzen in Arbeiterwohnheimen oder durch die Zulassung zu konventionierten Wohnungen, sofern die Betroffenen einen gültigen Arbeitsvertrag vorweisen können. "Wir erwarten uns zudem Vorschläge für Wohn-Pilotprojekte, etwa von Gemeinden, Arbeitgebern und Gewerkschaften", so Bizzo.

Geschaffen werden mit dem neuen Integrations-Gesetzentwurf gleich mehrere Anlaufstellen, die in Sachen Einwanderung und Integration tätig sein sollen. So hat die Koordinierungsstelle für Einwanderung, die bei der Landesabteilung Arbeit angesiedelt wird, die Aufgabe, alle im Gesetz vorgesehenen Integrations-Maßnahmen zu koordinieren. Unterstützung bekommt die Landes-Koordinierungsstelle von den Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, die aus den Reihen ihrer jeweiligen Ausschüsse einen Integrations-Beauftragten ernennen. Dazu wird der Landeseinwanderungsbeirat geschaffen, der Vorschläge vorlegen und Gutachten abgeben soll. Dem Beirat angehören werden der für die Einwanderung zuständige Landesrat, weitere vier Vertreter des Landes, acht der ausländischen Bürger sowie jeweils einem der Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Gemeinden, ehrenamtlichen Vereinigungen und des Regierungskommissariats. Die Antidiskriminierungsstelle wird sich schließlich um Fälle von Diskriminierung kümmern und den Opfern beistehen.

Was das Gesetz zur Integration ausländischer Bürger auf dem Papier vorgibt, wird – so sieht es der Entwurf der Landesregierung vor – in konkrete Maßnahmen in der Praxis heruntergebrochen, die im mehrjährigen Programm zur Einwanderung festgelegt werden. Dieses Programm, das von der Landesregierung verabschiedet wird, nachdem das Gutachten des Landeseinwanderungsbeirats eingeholt worden ist, dient als Planungsinstrument, legt die Tätigkeiten, Zeitpläne und Finanzierung fest und gibt die Prioritäten vor.

Der Entwurf des Integrations-Gesetzes wird nun dem Rat der Gemeinden zur Begutachtung überstellt und danach dem Landtag zur Behandlung übermittelt.
     
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