Bundesrat gibt grünes Licht für Gleichbehandlungsgesetze
Wien (pk) - Am Ende der Bundesratssitzung stand am 03.02. das Thema Gleichbehandlung von Frauen und
Männern in der Arbeitswelt, insbesondere in Bezug auf die Entlohnung, auf der Tagesordnung. Die entsprechenden
Novellierungen der Gleichbehandlungsgesetze passierten die Länderkammer mehrheitlich.
Durch die Verpflichtung der Betriebe zu mehr Einkommenstransparenz soll ein wichtiger Schritt in der Bekämpfung
der massiven Einkommensunterschiede, die zwischen Männern und Frauen in Österreich nach wie vor bestehen,
gesetzt werden. In der ersten Etappe werden ab 2011 Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten zur zweijährigen
Erstellung eines geschlechtsspezifischen Einkommensberichts verpflichtet. Diese Berichtspflicht wird bis 2014 sukzessive
ausgedehnt, um am Ende Unternehmen mit mehr als 150 Beschäftigten zu erfassen. Unternehmen werden des weiteren
künftig zu Lohnangaben bei Stellenausschreibungen verpflichtet.
Auch der Bund wird nunmehr angehalten, jährlich eine Einkommensanalyse zu erstellen, um die so genannten "Gender
Pay Gaps" zu schließen. Diese Intention verfolgt unter anderem der Beschluss des Nationalrats zur Änderung
des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, der ebenfalls mehrheitlich angenommen wurde. Um der Generalprävention
in Fällen der (sexuellen) Diskriminierung noch mehr Bedeutung zu verleihen, wird gleichzeitig der Mindestschadenersatz
auf 1.000 € angehoben.
Die Grünen zeigten sich mit den Novellen nicht völlig zufrieden, während die Rednerinnen der anderen
Parteien die Hoffnung aussprachen, dass sich durch mehr Einkommenstransparenz die Einkommensunterschiede zwischen
Männern und Frauen verringern.
Bundesrätin Cornelia MICHALKE (F/V) bezweifelte, dass das vorliegende Gesetz die nach wie vor bestehenden
Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen beseitigen werde. Der Vorstoß habe "einige Tücken",
meinte sie. So würden Frauen- und Männergehälter nur anonym und betriebsintern dargelegt, wer öffentlich
über Einkommensdiskriminierung spreche, würde mit 360 Euro bestraft. Auch den Nutzen von Lohnangaben
bei Stellenausschreibungen hält Michalke für beschränkt.
Um Einkommensunterschiede zu beseitigen, plädierte Michalke stattdessen dafür, eine österreichweite
Kommission einzurichten, die selbstständig und unangemeldet Kontrollen in Betrieben durchführen könne.
Zudem sieht sie die Politik angesichts der enormen branchenspezifischen Einkommensdifferenzen gefordert, Mädchen
bei der Berufswahl besser zu beraten.
Bundesrätin Adelheid EBNER (S/N) zeigte sich dem gegenüber zuversichtlich, dass das vorliegende Gesetz
einen Beitrag dazu leisten werde, die Diskriminierung bei der Bezahlung von Frauen zu beseitigen. Ungleiche Bezahlung
zwischen Männern und Frauen sei auch eine Form des unlauteren Wettbewerbs, unterstrich sie.
Den geringen Anteil von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten von Unternehmen führt Ebner darauf
zurück, dass sich Frauen – im Gegensatz zu Männern – in der Regel immer noch zwischen Karriere und Familie
entscheiden müssten. Für sie ist es Aufgabe der Politik, dem entgegenzuwirken. Es brauche aber auch Unternehmen
mit familienfreundlichen Arbeitsbedingungen und fairen Karrierechancen, erklärte sie.
Bundesrätin Jennifer KICKERT (G/W) wertete die verpflichtende Vorlage von Einkommensberichten durch die Unternehmen
als positiv. Was die Grünen allerdings störe, sei der Umstand, dass Arbeitnehmerinnen bestraft werden
könnten, sollten sie über Einkommensunterschiede sprechen, skizzierte sie. Damit würde das Ziel
des Gesetzes unterlaufen. Kickert bedauerte außerdem, dass der ursprünglich vorgesehene erweiterte Diskriminierungsschutz
wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurde. Zustimmung signalisierte sie zur Änderung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes.
Bundesrätin Angelika WINZIG (V/O) gab zu bedenken, dass die verpflichtende Vorlage von Einkommensberichten
für die Unternehmen mehr Bürokratie und höhere Kosten bedeute. Sie unterstütze die vorliegende
Gesetzesnovelle dennoch, da ihr die ständigen Vorwürfe gegen die Betriebe "auf die Nerven gehen",
bekräftigte sie. Für Winzig sind die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen vor allem
darauf zurückzuführen, dass Frauen in schlechter bezahlten Branchen arbeiteten sowie innerhalb von Unternehmen
in schlechter bezahlten Tätigkeitsfeldern wie Marketing tätig seien. Sie sieht hier einen kausalen Zusammenhang
zur Ausbildung und urgierte in diesem Sinn mehr Unterstützung und Motivation von Mädchen bei der Wahl
frauenuntypischer Berufe.
Bundesrätin Ana BLATNIK (S/K) hob hervor, der Grundsatz gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit sei in
Österreich bereits seit 30 Jahren festgeschrieben. Dennoch erhielten Frauen für gleiche Arbeit oft weniger
bezahlt als Männer. Österreich stehe hier auch im internationalen Vergleich schlecht da. Einige Einkommensunterschiede
seien zwar erklärbar, meinte Blatnik, es blieben aber 15 bis 18%, die eine Frau weniger verdiene, weil sie
eine Frau sei.
Das vorliegende Gesetz werde zu einer Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung beitragen, ist Blatnik überzeugt.
Durch die verpflichtenden Einkommensberichte müssten sich Unternehmen aktiv mit Einkommensunterschieden zwischen
Männern und Frauen auseinandersetzen. Zudem hob sie auch die künftig erforderlichen Lohnangaben bei Stelleninseraten
und die Anhebung des Schadenersatzes bei Belästigung und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz hervor.
Bundesrätin Notburga ASTLEITNER (V/O) wies ebenfalls darauf hin, dass Frauen für gleiche Arbeit nach
wie vor um bis zu 18% weniger verdienten als Männer. Die ÖVP kämpfe schon seit Jahren für gleichen
Lohn für gleiche Arbeit, bekräftigte sie. Astleitner sieht in der Vorlage von verpflichtenden Einkommensberichten
einen ersten wichtigen Schritt zur Verringerung der Einkommensdifferenz, ihr zufolge müsste diesem Schritt
aber noch ein Bündel weiterer Maßnahmen folgen.
Frauenministerin Gabriele HEINISCH-HOSEK bezeichnete das vorliegende Gesetz als ein "Puzzlestück",
um die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen zu schließen. Sie wolle niemandem unterstellen,
Frauen absichtlich weniger zu bezahlen, sagte sie, es sei aber Tatsache, dass diese weniger verdienten als Männer.
Von den verpflichtenden Einkommensberichten erwartet sie sich eine Bewusstseinssensibilisierung. Um den zusätzlichen
Aufwand für Unternehmen zu verringern, stellte Heinisch-Hosek eine Unterstützung bei der Erstellung der
Einkommensberichte in Aussicht.
Sozialminister Rudolf HUNDSTORFER machte darauf aufmerksam, dass Verwaltungsstrafen für die Bekanntgabe von
Betriebsdaten durch den Betriebsrat ein Instrumentarium der Arbeitsverfassung seien, das in der Vergangenheit aber
noch nie angewandt wurde. Er bedauerte die Ablehnung des Gesetzes durch die Grünen und zeigte sich zuversichtlich,
dass es zur innerbetrieblichen Gleichstellung von Männern und Frauen beitragen werde.
Der Bundesrat erhob sowohl gegen die Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes und damit im Zusammenhang stehender
Gesetzesänderungen als auch gegen die Novellierung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes mehrheitlich keinen
Einspruch. |