Sozialversicherung: Kunstschaffende profitierten von „Beratung aus einer Hand“
Wien (bmukk) - Seit Beginn heurigen Jahres ist die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
(SVA) erster Ansprechpartner für KünstlerInnen, wenn es um ihre Sozialversicherung geht. Bei der offiziellen
Präsentation des neuen Servicezentrums bezeichnete SVA-Obmann Dr. Christoph Leitl die nunmehr verwirklichte
Idee als Meilenstein, der den Kunstschaffenden nicht nur einen Zeitgewinn, sondern auch eine höhere Beratungsqualität
bringt. „Die SVA als Pionier und Vorreiter in der Sozialversicherung erweitert nunmehr das One-Stop-Shop-Prinzip,
von dem bisher vor allem Wirtschaftstreibende profitierten, auf KünstlerInnen. Auch sie erhalten bei Bedarf
alle Informationen aus einer Hand, kompakt und kundenorientiert“, so Leitl.
Kulturministerin Dr. Claudia Schmied unterstrich den umfassenden Dialog aller relevanten Ministerien, Institutionen,
Partner und Betroffenen hinsichtlich der Verbesserungs-maßnahmen zur sozialen Lage von KünstlerInnen
und sagte: „Die SVA-Servicestelle für Künstlerinnen und Künstler ist ein wichtiges Ergebnis der
interministeriellen Arbeitsgruppe. Ich setze mich für verbesserte Rahmenbedingungen für die Kunstschaffenden
in unserem Land ein. Dazu gehört auch die Entlastung von bürokratischen Wegen, damit für die Kunst
ausreichend Kraft und Zeit bleibt.“
BM Rudolf Hundstorfer betonte vor allem, dass viele Probleme der Kunstschaffenden im Bereich der sozialen Sicherheit
aus der Komplexität der für sie geltenden sozialversicherungsrechtlichen Regelungen resultieren. „Das
Competence Center SVA als einheitliche Ansprechpartnerin fungiert in diesem Zusammenhang als wichtige Instanz,
um Künstlerinnen und Künstlern durch kompakte Information, aber auch durch Vernetzungs- und Wegweiserfunktion
zu einer sozialversicherungsrechtlichen Absicherung zu verhelfen“.
Kunstschaffende erhalten in den SVA-Landesstellen Auskünfte zu den Bereichen Beitragsangelegenheiten, Kranken-,
Pensions- und Unfallversicherung bis hin zur Arbeitslosenversicherung. Sofern die SVA nicht selbst für die
Erledigung zuständig ist, werden die Anträge entgegen genommen und an den zuständigen Versicherungsträger
weitergeleitet. Das betrifft beispielsweise Pensionsanträge, Anträge auf Beitragserstattung oder Anträge
auf Feststellung der Versicherungspflicht. Dasselbe gilt für Anträge auf einen Beitragszuschuss nach
dem Künstler-Sozialversicherungsfonds, die an den Fonds weitergeleitet werden. Anträge auf Arbeitslosengeld
und Notstandshilfe müssen hingegen – wegen der im Regelfall erforderlichen persönlichen Kontaktaufnahme
– weiterhin direkt beim Arbeitsmarktservice gestellt werden. Wichtig ist, dass die für Kunstschaffende geltenden
gesetzlichen Regelungen sowie die Zuständigkeiten und Aufgaben der Versicherungsträger inklusive Arbeitsmarktservice
(AMS) und Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz unverändert bleiben. |