Trilaterales Abkommen zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich
Bern (edi) - Bundesrat Didier Burkhalter unterzeichnet am 11.02. während der Internationalen
Filmfestspiele Berlin ein neues Abkommen zwischen der Schweiz, der Bundesrepublik Deutschland und der Republik
Österreich über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen. Dieses Abkommen erweitert die Möglichkeiten
für Koproduktionen zwischen den drei Ländern. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des
Innern, der sich im Rahmen einer offiziellen Reise vom 11. bis 14. Februar 2011 in Deutschland aufhält, wird
zudem Gespräche mit der deutschen Bundesministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan, führen
und Vertreter des Gesundheitsministeriums treffen.
Im Austausch mit Annette Schavan stehen vor allem die bilateralen Beziehungen im Bereich Bildung und Forschung
im Zentrum sowie ein Meinungsaustausch über internationale und nationale BFI-Politik. Ausserdem besucht Bundesrat
Burkhalter am Montag in Köln das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.
Didier Burkhalter nutzt seinen Aufenthalt in Berlin ausserdem um junge Schweizer Künstlerinnen und Künstler
sowie Autorinnen und Autoren, die in der deutschen Hauptstadt leben, zu treffen. Zudem schaut sich der Kulturminister
im Rahmen der Berlinale die Vorführung des Films „Almanya“ an, der auch der deutsche Bundespräsident
Christian Wulff beiwohnen wird. Schliesslich besucht Bundesrat Burkhalter den European Film Market in Begleitung
der Direktorin Beki Probst.
1984 hatte die Schweiz ein bilaterales Abkommen mit Deutschland über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen
abgeschlossen, 1990 folgte ein entsprechendes Abkommen mit Österreich. Diese beiden Abkommen wurden nun durch
das neue trilaterale Koproduktionsabkommen ersetzt. Mit diesem Abkommen wird die Mindestbeteiligung eines Koproduktionslandes
von 30 auf 20 % gesenkt. Sofern die Vertragsparteien einverstanden sind, kann die Mindestbeteiligung sogar auf
10 % gesenkt werden. Ausserdem sind im Rahmen des neuen Abkommens Kofinanzierungen (Gemeinschaftsproduktionen mit
finanzieller Beteiligung ohne technisch-künstlerischen Beitrag) mit einem Anteil von 10 bis 20 % möglich.
Auf diese Weise werden die Möglichkeiten für Gemeinschaftsproduktionen der drei Länder mit dem Abkommen
beträchtlich erweitert. Denn die gegenwärtige Praxis hatte gezeigt, dass eine Minderheitsbeteiligung
von Koproduktionsländern bei einer zu hohen obligatorischen Mindestbeteiligungsquote nur schwer zu realisieren
ist, da die Produktionskosten gestiegen sind. Mit der Unterzeichnung des Koproduktionsabkommens unterstreichen
die drei beteiligten Länder ihre politischen Willen zur Zusammenarbeit im kulturellen Bereich. |