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Mitterlehner: Neue Förderungsrichtlinien stärken Tourismuswirtschaft |
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Tourismusstrategie wird weiter umgesetzt - Höhere Treffsicherheit und leichterer Zugang zu
Förderungen unterstützen Wettbewerbsfähigkeit Wien (bmwfj) - Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhold Mitterlehner hat vor kurzem die neuen Förderungsrichtlinien für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Kraft gesetzt. "Die neuen Richtlinien sind ein wichtiger Meilenstein in der Umsetzung der Tourismusstrategie. Wir haben in Abstimmung mit den Bundesländern ein noch effizienteres Förderungssystem mit klaren Kriterien geschaffen", betont Mitterlehner. "Dadurch können wir die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Tourismuswirtschaft weiter erhöhen." Neu ist, dass die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) künftig zusätzlich zu den Einzelförderungen auch Kooperationen von Tourismusbetrieben mit branchenfremden Partnern wie etwa Landwirten oder Verkehrs- und Handelsbetrieben fördern darf. Dafür kann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von maximal 50 Prozent der förderbaren Kosten gemeinsam mit dem betreffenden Bundesland ausgezahlt werden. So könnte zum Beispiel ein gemeinsames Projekt eines Mountainbike-Hotels mit einer Radwerkstätte und dem Sporthandel unterstützt werden. Neue Förderungspyramide verringert Verwaltungsaufwand Ein zentraler Eckpfeiler der Reform ist eine neue Förderungspyramide, die klare Schnittstellen zu den unterschiedlichen Systemen der Bundesländer schafft. "Dadurch sinkt der Verwaltungsaufwand, während die Tourismusbetriebe Förderungen rascher und leichter beantragen können", so Mitterlehner. Investitionsprojekte mit förderbaren Kosten von bis zu 100.000 Euro werden künftig durch das jeweilige Bundesland alleine gefördert. Der Bund wird Barzuschüsse über die ÖHT nur für Investitionskosten zwischen 100.000 Euro und einer Million Euro gewähren, um so den Aufwand für die Überprüfung kleinerer Tourismusprojekte zu verringern. Die Untergrenze gilt jedoch nur für den Investitionsbereich in der TOP-Tourismusförderung, die für bestehende kleine und mittlere Betriebe vorgesehen ist. Die Vergabe von erp-Kleinkrediten und der Jungunternehmerförderung ist von dieser Neuerung nicht betroffen. Die ÖHT kann für Projekte mit förderbaren Kosten ab einer Million Euro einen zinsgünstigen Kredit vergeben. Dabei übernimmt künftig der Bund den Zinsenzuschuss bis zu einem Kreditbetrag von drei Millionen Euro alleine. Über diesem Betrag teilen sich Bund und Länder die Aufwendungen für den Zinsenzuschuss. Der höchstmögliche geförderte ÖHT-Kredit, der bisher je nach Mitfinanzierung der Länder mit zwei oder vier Millionen Euro begrenzt war, liegt einheitlich bei fünf Millionen Euro. Dadurch wird den in den vergangenen Jahren gestiegenen Projektgrößen im Tourismus Rechnung getragen. Gleichzeitig wird die in der Wirtschaftskrise von zwei auf vier Millionen Euro angehobene Haftungsobergrenze dauerhaft verankert, um angesichts der höheren Kreditobergrenze weiterhin eine Bundeshaftungsquote von 80 Prozent zu erreichen. Nach den großen Erfolgen der Förderaktionen für den "Radtourismus" und "Internet im Tourismus" wird die thematische Schwerpunktsetzung weitergeführt. Künftig können in diesem Zusammenhang nicht nur direkte Investitionen in den Ausbau der entsprechenden Angebote unterstützt werden, sondern auch die dafür notwendigen Beratungs- und Ausbildungskosten. Die neuen Tourismus-Förderungsrichtlinien sind auf der Webseite der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) veröffentlicht. |
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