"Working Holidays" in Neuseeland
Wien (bmask) - Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat im Einvernehmen mit Außenminister Michael
Spindelegger die Rechtsgrundlagen für ein "Working Holiday-Program" mit Neuseeland geschaffen. Mit
diesem neuen Angebot können junge ÖsterreicherInnen zwischen 18 und 30 Jahren im Rahmen eines Ferienaufenthalts
in Neuseeland die Kultur, das Alltagsleben und die Arbeitswelt näher kennenlernen und während dieses
Aufenthalts auch einer Beschäftigung nachgehen, um damit zur Finanzierung ihres Aufenthalts beizutragen. "Auslandserfahrung
und sehr gute Fremdsprachenkenntnisse sind wichtige Pluspunkte für einen erfolgreichen Einstieg in das Berufsleben.
Mit diesem Programm wird zudem das Verständnis für andere Länder und Kulturen gefördert",
erklärt Sozialminister Rudolf Hundstorfer.
TeilnehmerInnen am Working Holiday-Programm dürfen während ihres Ferienaufenthalts in Neuseeland bis
zu sechs Monate arbeiten und müssen dafür ordnungsgemäß entlohnt werden.
Das Programm basiert auf Gegenseitigkeit, das heißt auch junge NeuseeländerInnen können bis zu
sechs Monate zur Finanzierung ihres Ferienaufenthaltes bewilligungsfrei in Österreich arbeiten. Das Programm
wird durch eine gemeinsame Erklärung (Memorandum of Understanding) zwischen Österreich und Neuseeland
umgesetzt. Als Grundlage erlässt Hundstorfer nun per Verordnung eine Ausnahme der ArbeitsurlauberInnen vom
Ausländerbeschäftigungsgesetz. Die neuseeländischen ArbeitsurlauberInnen sind in Österreich
nicht an eine/n bestimmte/n Arbeitgeber/in gebunden. Der/die jeweilige ArbeitgeberIn muss aber die österreichischen
Lohn- und Arbeitsbedingungen und die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften einhalten.
Ein inhaltlich gleiches Programm wird auch mit Australien vorbereitet. |