Neue Auffahrordnung und Platzkartenvergabe
Wien (rk) - Seit Übernahme der Agenden hat die Magistratsabteilung 65 eine Reihe von Maßnahmen
gesetzt, um das Fiakerreferat effizienter führen zu können. Die im Vorjahr durchgeführte Kontrollamtsprüfung
wurde überdies zum Anlass genommen, die Vollzugspraxis zu evaluieren.
Beispielsweise wurde ein Revisionskonzept ausgearbeitet und periodische Revisionen durchgeführt und eine Fiakerdatenbank
erstellt. Um künftig Schwachstellen bei der Referatsführung zu vermeiden, wurden darüber hinaus
neue, übersichtliche Checklisten ausgearbeitet und die Niederschriftsformulare überarbeitet, um so eine
nachvollziehbare Dokumentation zu gewährleisten.
Außerdem hat die Magistratsabteilung 65 umfassende Novellen des Fiakergesetzes, der Fiaker-Betriebsordnung
und der Fiaker-Fahrdienstprüfungsverordnung ausgearbeitet, die weitreichende Verbesserungen der Gesamtsituation
sicherstellen sollen.
So werden etwa die Auffahrordnung und Platzkartenvergabe zum Zwecke eines tierschutzgerechten Einsatzes der Fiakerpferde
sowie einer sachgerechten Verteilung optimiert. Um der Behörde effiziente und verschärfte Kontrollen
zu ermöglichen, werden die Kutscher verpflichtet, ein Fahrtenbuch zu führen, das alle für eine geordnete
und tierschutzgerechte Gewerbeausübung erforderlichen Eintragungen zu enthalten hat. Die Kutschen müssen
außerdem künftig eine fix montierte Fahrzeug-Identifikationsnummer aufweisen. Bei der jedenfalls einmal
jährlich durchzuführenden Konzessionsüberprüfung besteht künftig die Verpflichtung zur
Vorführung des gesamten Kutscheninventars, um eine Gesamtüberprüfung des jeweiligen Unternehmens
vornehmen zu können.
Bei den Standplätzen, die künftig zwingend mit Hydrant und Wasserschlauch ausgestattet sein müssen,
wird es künftig ebenfalls verschärfte Kontrollen geben.
Aber auch bei den Kutschern selbst wird nachjustiert und müssen diese künftig bei der Fiaker-Fahrdienstprüfung
insbesondere in tierschutzrelevanten Aspekten sattelfest sein.
Desweiteren soll ein einheitlicher Strafenkatalog mit empfindlichen Strafen die vorschriftsmäßige Gewerbeausübung
sicherstellen.
Die diesbezüglichen legistischen Entwürfe wurden bereits zur Begutachtung ausgesendet. |