EU plant neues Ein- und Ausreisesystem
Wien (pk) - Das am 27. Oktober 2010 von der EU-Kommission vorgelegte Arbeitsprogramm für 2011
enthält auch einige Maßnahmen, die aus der Sicht des Innenministeriums interessant sind. So soll ein
Ein- und Ausreise-System (EES) geschaffen werden. Damit soll dem Umstand entgegengewirkt werden, dass Drittstaatsangehörige
oftmals legal in die Union einreisen, nach Ablauf der erlaubten Aufenthaltsdauer aber untertauchen. Daher soll
eine automatische Registrierung von Datum und Ort der Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen erfolgen,
wobei die Daten in einer zentralen Datenbank gespeichert werden. Ziel ist es, Warnhinweise an die nationalen Behörden
zu versenden, wenn nach Ablauf der erlaubten Aufenthaltsdauer keine Ausreise registriert wurde. Die betroffenen
Personen sollen sodann zur Fahndung ausgeschrieben werden, heißt es im Vorhaben der Union.
Ähnlich verhält es sich mit der Einrichtung eines Systems registrierter Reisender (RTP). Hierbei sollen
Reisende mit "niedrigem Risikoprofil" nach einer "angemessenen Sicherheitsüberprüfung"
die Grenzen an eigens einzurichtenden Kontrollgates passieren, womit sich der Zeitaufwand bei der Einreise nennenswert
reduzieren lassen sollte. Die EU schlägt solche Kontrollgates auch für die EU-BürgerInnen selbst
vor, denen damit von der Kommission kollektiv ein "niedriges Risikoprofil" attestiert wird.
Überlegt wird weiterhin die Möglichkeit der Einführung eines Systems zur elektronischen Erstellung
von Einreisegenehmigungen (ESTA). Hierbei geht es darum, nach dem Vorbild der USA, Pass- und Reisedaten elektronisch
zu erfassen, um in einem vereinfachten Verfahren festzustellen, ob die betreffende Person die Einreisevoraussetzungen
erfüllt.
Zu den weiteren Maßnahmen zählen ein neuer Rechtsrahmen für die Einziehung von Erträgen aus
Straftaten und eine Betrugsbekämpfungs-Strategie. Auch eine neue Antikorruptionspolitik wird angedacht. Weiter
soll es eine Verordnung zur Schaffung eines Verfahrens für das Einfrieren von Geldern geben, welche Personen
innerhalb der EU zugeordnet sind, die terroristischer Machenschaften verdächtigt werden. Bislang gibt es eine
solche Möglichkeit nur für Drittstaatsangehörige. Der Terrorismusbekämpfung soll auch die Verwendung
von Fluggastdaten für Strafverfolgungszwecke dienen. Dadurch soll es künftig möglich sein, die Reisebewegungen
des Einzelnen zu überwachen, um gegebenenfalls gegen ihn vorgehen zu können.
Unter "mögliche Initiativen" wird schließlich noch eine Agenda über die Integration von
Drittstaatsangehörigen, die in der EU leben und arbeiten, genannt. |