Stärkung der kleinen Unternehmen und Ankurbelung des Wachstums
Brüssel (europa.eu) - Die Strategie „Europa 2020“ und die europäische Wirtschaft sind in starkem
Maße davon abhängig, ob die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ihr Potenzial verwirklichen können.
Die etwa 23 Millionen KMU in Europa beschäftigen 67 % der Arbeitskräfte im privaten Sektor. Der Small
Business Act (SBA) ist ein auf die Stärkung der KMU, ihr Wachstum und dadurch ermöglichte Schaffung von
Arbeitsplätzen angelegter EU-Politikrahmen. In dem Zeitraum zwischen 2008 und 2010 setzten die Kommission
und die EU-Mitgliedstaaten die im SBA festgelegten Maßnahmen um, mit denen der Verwaltungsaufwand verringert
und der Zugang von KMU zu Finanzierungsquellen sowie zu neuen Märkten unterstützt werden sollten. Die
meisten im SBA vorgesehenen Initiativen wurden zwar in die Wege geleitet, eine Überprüfung der bisherigen
Umsetzung zeigt jedoch, dass für die KMU-Förderung weiterhin mehr getan werden muss.
Der für Industrie und Unternehmertum zuständige Vizepräsident der Kommission, Antonio Tajani, erklärte
dazu: „Über 99 % aller Unternehmen in Europa sind KMU und sie beschäftigen über 90 Millionen Menschen.
Die KMU sind die treibende Kraft unserer Wirtschaft und es gilt, sie stark, wettbewerbsfähig und innovativ
zu erhalten. Die Mitgliedstaaten müssen rasch handeln, damit eine vollständige Umsetzung des Small Business
Act gewährleistet ist.“
Erfolgreiche SBA-Initiativen seit 2008
Bei dem Small Business Act handelt es sich um den ersten umfassenden politischen Rahmen der EU und der Mitgliedstaaten
für die KMU. Seit seiner Annahme im Juni 2008 wurden mithilfe von Maßnahmen zur Stärkung der KMU
in einer Reihe von Bereichen beträchtliche Fortschritte erzielt:
- 100 000 KMU haben die Finanzierungsinstrumente des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
in Anspruch genommen und schufen über 100 000 Arbeitsplätze.
- Gemäß der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug sind öffentliche Stellen nun zur
Zahlung an Lieferanten innerhalb von 30 Tagen verpflichtet, womit der Cashflow der Unternehmen verbessert wird.
- In den meisten EU-Mitgliedstaaten wurde der für die Gründung eines Unternehmens erforderliche Zeit-
und Kostenaufwand beträchtlich verringert. So wurde in der EU der durchschnittliche Aufwand für eine
GmbH-Gründung von zwölf Tagen und 485 EUR im Jahr 2007 auf sieben Tage und 399 EUR im Jahr 2010 reduziert.
- Durch gestraffte Online-Verfahren und die Möglichkeiten einer gemeinsamen Angebotsabgabe ist die Bewerbung
von KMU um öffentliche Aufträge vereinfacht worden.
- Mit dem neuen EU-KMU-Zentrum in China ist der Zugang von KMU zu chinesischen Märkten einfacher geworden.
Auch wenn die Bedeutung einer raschen Umsetzung des SBA von allen Mitgliedstaaten anerkannt wurde, sind bei
den im Einzelnen gewählten Ansätzen und den erzielten Ergebnissen beträchtliche Unterschiede festzustellen.
Die Überprüfung macht deutlich, dass die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen zur Förderung der
unternehmerischen Initiative in dem gegenwärtigen, schwierigen wirtschaftlichen Klima intensivieren müssen.
Frischer Schwung für den SBA
Die Kommission ist entschlossen, den KMU weiterhin Vorrang einzuräumen. Unter Berücksichtigung der jüngsten
wirtschaftlichen Entwicklungen, zur Anpassung des SBA an die Schwerpunkte der Strategie „Europa 2020“ sowie zur
steten Verbesserung des Geschäftsumfelds für die KMU werden im Rahmen der Überprüfung des SBA
in einer Reihe von Schwerpunktbereichen weitere Maßnahmen vorgeschlagen:
Investitionen und Wachstum durch verbesserten Zugang zur Finanzierung
- Zugang für KMU zu Kreditbürgschaften durch ein verbessertes Kreditbürgschaftssystem;
- Aktionsplan für einen verbesserten Zugang von KMU zu Finanzierungen, darunter Zugang zu Wagniskapitalmärkten,
sowie gezielte Maßnahmen, um Investoren für die Möglichkeiten, die KMU bieten, zu sensibilisieren;
- Einfache Vermittlung und Abwicklung von EIB-Krediten und EU-Instrumenten durch alle Banken, unabhängig
von ihrer Größe.
Dank intelligenter Regulierung können sich die KMU auf das Kerngeschäft konzentrieren
- verbesserte EU-Rechtsvorschriften durch die Einführung eines KMU-Tests für die Legislativvorschläge
der Kommission, unter besonderer Berücksichtigung der Unterschiede zwischen Kleinst-, kleinen und mittleren
Unternehmen;
- Einführung von „einheitlichen Ansprechpartnern“ in den Mitgliedstaaten zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren;
- quantifizierte Zielvorgaben zur Reduzierung des „Überfüllung“ – einer Umsetzung der EU-Richtlinien
in innerstaatliches Recht, die weit über die Anforderungen des EU-Rechts hinausgeht.
Die Möglichkeiten des Binnenmarktes voll ausschöpfen
- Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage;
- Maßnahmen zur Vereinfachung der grenzüberschreitenden Einziehung von Außenständen;
Überarbeitung des europäischen Normungswesens im Hinblick auf eine KMU-freundliche Gestaltung und
einfache Verfügbarkeit der Normen;
- Anleitung der KMU bei der Anwendung der Bestimmungen zur Ursprungskennzeichnung.
Unterstützung der KMU bei der Bewältigung der Herausforderung der Globalisierung und des Klimawandels
- Vorschläge zur Unterstützung der KMU auf Märkten außerhalb der EU;
- neue Strategie für weltweit wettbewerbsfähige Cluster und Netzwerke;
- besondere Maßnahmen zum regionalen Wissenstransfer zwischen Umwelt- und Energieexperten innerhalb des
Enterprise Europe Network.
Darüber hinaus wird in dem überarbeiteten Bericht eine verbesserte Regierungsführung zur Umsetzung
des SBA gefordert, wobei in erster Linie die Unternehmensverbände gefordert sind.
Bei den oben vorgestellten Maßnahmen handelt es sich nur um eine begrenzte Auswahl.
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Mitterlehner: "Vorfahrt für KMU" stärkt Wachstum und Beschäftigung
Wirtschaftsminister: Small Business Act (SBA) der EU-Kommission setzt richtige Schwerpunkte
- Neue Chancen für österreichische kleine und mittlere Unternehmen
Wien (bmwfj) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner begrüßt die am 23.02. präsentierte
Mitteilung der EU-Kommission zum Small Business Act (SBA) in mehreren Punkten. "Das in Österreich seit
jeher gelebte Leitprinzip 'Vorfahrt für KMU' wird jetzt auch europaweit stärker verankert. Auf Basis
der EU-Strategie können wir die Wettbewerbs- und Wachstumschancen von kleinen und mittleren Unternehmen weiter
verbessern", betont Mitterlehner. Schnellere Unternehmensgründungen sowie der leichtere Zugang zu Förderungen
und Finanzierungen seien wichtige Wachstumstreiber.
Zu diesen Schwerpunkten hat das Wirtschaftsministerium mehrere Maßnahmen umgesetzt oder bereits eingeleitet.
So wurde die elektronische Gewerbeanmeldung deutlich ausgeweitet. Heute ist die Gewerbeanmeldung an einem Tag überall
möglich, wenn die eingereichten Unterlagen allen Kriterien entsprechen. Zudem wurden Zugangserleichterungen
für eine Reihe von Gewerben geschaffen. Investierende KMU unterstützt das Wirtschaftsministerium vor
allem über die Förderbank Austria Wirtschaftsservice (aws) mit Zuschüssen, zinsgünstigen Krediten
und Haftungen. Auf Initiative Mitterlehners sind die Abläufe zuletzt noch effizienter gestaltet worden. "So
schaffen wir Wachstum, Aufschwung und neue Arbeitsplätze", bekräftigt Mitterlehner. Weitere Impulse
für Investitionen wird die neue Mittelstands-Offensive setzen, die ein Innovations-Fitnesspaket mit neuen
Innovations-, Technologie- und Kreativschecks beinhaltet. Darüber hinaus soll das Risikokapital, das Unternehmen
zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung steht, verdoppelt werden.
Insgesamt ist Österreich bei der Umsetzung der auf EU-Ebene erarbeiteten SBA-Grundsätze gut unterwegs.
Zum Beispiel liegt Österreich in den Bereichen KMU-freundliche Verwaltung, Weiterqualifizierung und Innovation
sowie E-Government-Verfügbarkeit über dem EU-Schnitt. |
Leitl: Mehr Unterstützung für KMU
Der SBA muss auch auf nationaler Ebene nachhaltig umgesetzt werden
Wien (pwk) - "Die heute von der EU-Kommission präsentierte Mitteilung zum Small Business Act (SBA)
ist in weiten Bereichen eine wertvolle Weiterentwicklung des zentralen KMU-politischen Dokuments der EU",
erklärt Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Den Großteil
der Empfehlungen des Dokuments, das sich völlig zu Recht auch an die Mitgliedstaaten richtet, unterstützt
die WKÖ als Vertreterin aller österreichischen kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen
Wirtschaft voll und ganz.
"Die vorgesehene Unterstützung der KMU durch neue Finanzierungsinstrumente ist entscheidend: Vor allem
angesichts der möglichen Verschärfungen, die die neuen Eigenkapitalrichtlinien Basel III verursachen
könnten, müssen Europas Unternehmen erweiterte Garantieinstrumente zur Verfügung haben", mahnt
Leitl auch Verbesserungen ein.
"Der SBA muss auch auf nationaler Ebene nachhaltig umgesetzt werden", fordert Leitl weiters. Über
die Umsetzung solle nicht nur berichtet werden (wie im "Mittelstandbericht"): "Eine strategische
Vorausschau soll die geplanten, für KMU relevanten Gesetze der nächsten Zeit auflisten." Diese Vorausschau
könnte in Österreich durch die Anpassung des Gesetzes, mit dem der Mittelstandbericht in Österreich
eingeführt wurde, verankert werden.
Ein besserer Zugang zu Normen, eine stärkere Beteiligung der KMU bei der Ausarbeitung derselben sowie die
Umsetzung der "GmbH light" auf österreichischer Ebene zur Erleichterung von Unternehmensgründungen
sind weitere zentrale Forderungen. Um das Ziel von minus 25 Prozent an Bürokratie so rasch als möglich
zu erreich, besteht auf europäischer und nationaler Handlungsbedarf. Im Sinne des "think small first"-Prinzips
müsse außerdem in Zukunft jeder Gesetzesvorschlag bei seiner Entstehung auf europäischer bzw. nationaler
Ebene auf seine KMU-Tauglichkeit überprüft werden (KMU-Test).
Um das volle Potential des Enterprise Europe Network zu nutzen, fordert die WKÖ die Kommission auf, den Bürokratieaufwand
für die Netzwerkpartner zu reduzieren: "Wir müssen ein Maximum der Ressourcen dafür einsetzen,
kleinen und mittleren Unternehmen die Chancen des Binnenmarkts aufzuzeigen, nicht für unnötige Bürokratie",
so Leitl abschließend. |