Neonazi-Verfahren  

erstellt am
23. 02. 11

"Unerträgliche Laxheit bei zwei Neonazi-Prozessen!"
Mauthausen Komitee prangert säumige Strafjustiz an
Wien (mkö) - Das Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ), das die Überlebenden des Konzentrationslagers Mauthausen vertritt, protestiert heftig: In den Strafverfahren gegen die Aktivisten der "Nationalen Volkspartei" (NVP) und der Welser Bürgerliste "Die Bunten" geht seit 18 Monaten nichts weiter! Dabei liegt geradezu erdrückendes Belastungsmaterial vor: von Fotos mit Hitlergruß und Nazi-T-Shirts bis hin zu einem Parteiprogramm, das teilweise aus einem SS-Text abgeschrieben wurde.

MKÖ-Bundesvorsitzender Willi Mernyi übt scharfe Kritik an den Staatsanwaltschaften Linz und Wels: "Schon im August 2009 haben die zuständigen Wahlbehörden beim Wahlausschluss der 'Nationalen Volkspartei' und der 'Bunten' Anzeigen erstattet. Aber bis heute werden die beiden Neonazi-Prozesse verschleppt. Diese unerträgliche Laxheit der Strafjustiz schadet der Demokratie und dem Rechtsstaat. Justizministerin Bandion-Ortner hat bisher zugeschaut statt einzugreifen. Wir fordern von ihr, dass sie die längst fälligen Anklagen wegen Wiederbetätigung durchsetzt!"

 

"Unerträgliches Schweigen bei zwei Neonazi-Verfahren in OÖ!"
Bundesverband der Israelitischen Kultusgemeinden fordert Handeln von säumiger Justiz
Wien (irg) - Der Bundesverband der Israelitischen Kultusgemeinden Österreichs (IRG), der Dachverband der Israelitischen Kultusgemeinden Österreichs, protestiert: In den Strafverfahren gegen die Aktivisten der "Nationalen Volkspartei" (NVP) und der Welser Bürgerliste "Die Bunten" gab es seit 18 Monaten keinen Fortschritt - wie im übrigen auch in den Verfahren wegen der Website "Alpen-Donau". Belastungsmaterial wäre ausreichend vorhanden: von Fotos mit Hitlergruß und Nazi-T-Shirts bis hin zu einem Parteiprogramm mit einem Text aus Veröffentlichungen der SS.

IKG Generalsekretär Fastenbauer hinsichtlich der Staatsanwaltschaften Linz und Wels: "Schon August 2009 wurden von den Wahlbehörden beim Wahlausschluss der "Nationalen Volkspartei" und der "Bunten" Anzeigen erstattet. Bis heute ist nichts passiert. Wir fordern, dass es zu Anklagen wegen Wiederbetätigung kommt!"

 

Jarolim: Endlich Anklageschrift in einem beschämend schleppenden Verfahren
Unabhängiger Bundesstaatsanwalt würde bundesweit einheitliche Verfahrensführung garantieren
Wien (sk) - Nach heutigen Medienberichten wurde gegen den Chef der Nationalen Volkspartei (NVP), Christian Julius H., eine Anklageschrift verfasst - eineinhalb Jahre nach der ersten Anzeige, nach zahlreichen Beschwerden über das schleppende Verfahren, nach weiteren Anzeigen im April 2010 und nach einer parlamentarischen Anfrage, die von Justizministerin Bandion-Ortner nur dürftig beantwortet wurde. Dazu meinte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am 22.02. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst: "Zwar ist es erfreulich, dass endlich eine Anklageschrift gegen den NVP-Chef vorliegt. Zutiefst beschämend aber ist, dass diese erst nach neuerlichem massivem Druck zustande kam und dass die Justizministerin trotz mehrfachen Protests vonseiten der SPÖ und von anderen 18 Monate lang nicht dazu bewegt werden konnte, ihre Rolle als Weisungsspitze der Staatsanwaltschaft wahrzunehmen und das Verfahren zu beschleunigen."

Für Jarolim zeigen sich anhand aktueller Justizfälle wie diesem immer mehr Gründe, die für die Einsetzung eines unabhängigen, nur dem Parlament verpflichteten Bundesstaatsanwalts sprechen, der eine bundesweit einheitliche Verfahrensführung garantieren würde. Jarolim verweist auf die Causa Buwog und die Causa Grasser, Verfahren, die zögerlich und mit unzureichenden Ressourcen vonstatten gehen. Während hingegen etwa beim Tierschützerprozess ein Aufwand betrieben würde, der in keinem Verhältnis zur angelasteten Tat stünde. "Ich kann nicht nachvollziehen, warum Bandion-Ortner an der Weisungsspitze festhält, wenn sie sie doch nicht wahrnimmt", so Jarolim.

 

Donnerbauer: Ohrfeige für Kritiker der Justiz
Justizmitarbeiter arbeiten auf Hochtouren, niemand bekommt eine Sonderbehandlung
Wien (övp-pk) - Als „Ohrfeige für die Kritiker der Justiz“ bezeichnet ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer die am 22.02. bekanntgewordene Anklage des Bundesobmannes der NVB wegen Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz. Damit wird die gestrige Kritik an der Justiz seitens SPÖ, Grünen und anderen entkräftet.

„Die Anklage zeigt, dass die Justizmitarbeiter in Wahrheit auf Hochtouren arbeiten. Niemand bekommt eine Sonderbehandlung. Die ständigen Forderungen und Zurufe an die unabhängige Justiz sind entbehrlich und einem Rechtsstaat nicht zuzumuten“, so der ÖVP- Justizsprecher abschließend.
     

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