Linz (lk) - Die Länder werden die Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes ganz sicher nicht verhindern,
wenn der Bund die Mehrkosten trägt oder sich zumindest wesentlich beteiligt", erklärt Landeshauptmann
Dr. Josef Pühringer als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz.
Es könne jedoch nicht sein, dass der Bund einerseits im Rahmen seiner Sparbemühungen laufend Kosten auf
die Länder abschiebt - oder einfach bisher gewährte Förderungen streicht - und andererseits gesetzliche
Bestimmungen ausschließlich zu Lasten der Länder verschärft, so Pühringer zur laufenden Diskussion
um die Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes. Es liege beim Bund, die Mehrkosten zu tragen oder zumindest einen
wesentlichen Teil. Zuvor aber müsse man einvernehmlich zwischen Bund und Ländern die Mehrkosten auch
realistisch berechnen.
"Die derzeit vom Bund genannte Gesamtsumme von 3,6 Millionen Euro für ganz Österreich könne
von der OÖ Jugendwohlfahrtsabteilung jedenfalls nicht nachvollzogen werden, da die Einführung des Vier-Augen-Prinzips
eindeutig höhere Beratungs- und Personalkosten in weitere Folge nach sich ziehen werde", so der Landeshauptmann.
Man dürfe die Länder nicht als Verhinderer hinstellen, aber auch ihre finanziellen Möglichkeiten
sind begrenzt. "Es kann nicht das Bundesparlament anschaffen und die Länder beim Zahlen alleine lassen",
betonte Pühringer abschließend. |