Grossmann: Erster Überblick über neues Kindergartensystem in der Steiermark
Das neue Modell soll im September 2011 in Kraft treten.
Graz (sp-stmk) - Die steirische Reformpartnerschaft hat sich verpflichtet, einen konsequenten Budgetkonsolidierungskurs
einzuhalten, um unseren nächsten Generationen keinen zukunftsraubenden Schuldenberg zu hinterlassen. Kein
Ressort ist davon ausgenommen, alle Ausgaben zu reduzieren. Das trifft auch auf das derzeitige Gratis-Kindergartensystem
zu, welches aus guten Gründen vor drei Jahren eingeführt wurde, jedoch angesichts der aktuellen Budgetlage
nicht mehr finanzierbar ist. Deshalb wurde nun in reformpartnerschaftlicher Zusammenarbeit ein neues System für
den elementaren Bildungsbereich in der Steiermark erarbeitet.
„Der Zugang zu elementarer Bildung soll nicht vom Geldbörsel der Eltern abhängen“, so Bildungs- und Familienlandesrätin
Elisabeth Grossmann. Das war auch der leitende Gedanke bei der Ausarbeitung eines neuen, sozial ausgewogenen Beitragssystems:
- 5-Jährige sollen weiterhin gratis den Kindergarten bis zu 30 Wochenstunden besuchen.
- Für 3- bis 5-Jährige bleibt der Besuch in einem Kindergarten bei einem Familiennettoeinkommen unter
€ 1.500,-- ebenfalls wie bisher kostenlos. (Nicht als Einkommen gelten: Familienbeihilfe, 13. und 14. Gehalt, Pflegegeld,
Aufwandersätze, Kilometergeld usw.)
- Bei einem Familiennettoeinkommen zwischen € 1.500,-- und € 2.500,-- sind die Elternbeiträge künftig
sozial gestaffelt. Erst ab einem Familiennettoeinkommen von über € 2.500,-- ist der Vollbeitrag zu bezahlen.
Der Beitrag ist vom Kindergartenerhalter festzusetzen, darf aber bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten,
wenn er in den Genuss der Landesförderung kommen möchte.
- Auch der Besuch von Tageseltern für 3- bis 5-Jährige wird durch die Sozialstaffel gestützt.
Das neue Modell soll im September 2011 in Kraft treten. „Da das Informationsbedürfnis der Eltern und Kindergartenerhalter
sehr groß ist, bat ich um Verständnis bei meinen RegierungskollegInnen, schon so früh wie möglich
einen ersten Überblick über das neue System geben zu dürfen“, sagt Landesrätin Elisabeth Grossmann.
Elternbeiträge für Drei- und Vierjährige im Kindergarten:
6 Betreuungsstunden/halbtags
monatliches
Netto-Familieneinkommen maximaler monatlicher Elternbeitrag
bis 1.500,00 0,00
1.500,01 - 1.600,00 24,00
1.600,01 - 1.700,00 36,00
1.700,01 - 1.800,00 48,00
1.800,01 - 1.900,00 60,00
1.900,01 - 2.000,00 72,00
2.000,01 - 2.100,00 84,00
2.100,01 - 2.300,00 96,00
2.300,01 - 2.500,00 108,00
ab 2.500,01 120,00
10 Betreuungsstunden/ganztags
monatliches
Netto-Familieneinkommen maximaler monatlicher Elternbeitrag
bis 1.500,00 0,00
1.500,01 - 1.600,00 40,00
1.600,01 - 1.700,00 60,00
1.700,01 - 1.800,00 80,00
1.800,01 - 1.900,00 100,00
1.900,01 - 2.000,00 120,00
2.000,01 - 2.100,00 140,00
2.100,01 - 2.300,00 160,00
2.300,01 - 2.500,00 180,00
ab 2.500,01 200,00
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