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Atom-Debatte im Hohen Haus |
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erstellt am
02. 03. 11
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Cap
für gemeinsames Auftreten der Atomgegner gegen Atomlobby
Cap warnt vor unseriöser Debatte
Wien (sk) - SPÖ-Klubobmann Josef Cap erinnert in seiner Rede im Rahmen der Debatte zum Dringlichen
Antrag der Grünen "Ausstieg aus dem Euratom-Vertrag" an den langjährigen Grundkonsens über
ein Nein zur Atomkraft und Kernenergie innerhalb der SPÖ. In seiner Rede im Parlament erläuterte Cap
Szenarien, wie mit Euratom künftig verfahren werden könnte. "Entweder man nützt die kluge Initiative
einer Revisionskonferenz, mit der man sich gegenüber der Atomlobby europaweit stark positionieren kann, oder
man überlegt die unrealistische Variante, mit allen anderen 26 Mitgliedern in der EU einzeln zu verhandeln
- oder man steigt generell aus der Europäischen Union aus, was niemand ernsthaft will", so Cap am 01.03.
Cap appellierte an einen pragmatischen Zugang aller Atomgegner im Rahmen einer Revisionskonferenz, um damit eine
europäische plebiszitäre Perspektive zu unterstützen. "Eine Revisionskonferenz könnte
zum Ziel haben, die Subventionen für die Atomkraftlobby genauer zu untersuchen, das notwendige Bewusstsein
der EU-Bevölkerung gegen die Atomkraft zu stärken und die Sicherheitsstandards der Atomkraftwerke auszubauen",
erklärte Cap. In diesem Zusammenhang warnte Cap vor einer Renaissance der Atomkraft. "Gerade in Zeiten
einer Ölkrise spürt die Atomkraftlobby wieder Aufwind, das muss durch gezielte Maßnahmen wie die
Erhöhung der Sicherheitsstandards durch verschärfte Auflagen unterbunden werden", so Cap, der für
ein gemeinsames Auftreten der Atomkraftgegner in Österreich plädiert, um den klügsten Weg gegen
die Atomlobby zu finden. |
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Bartenstein: Ausstieg aus Euratom rechtlich nicht möglich und politisch nicht sinnvoll
ÖVP-Energiesprecher: Euratom-Vertrag zeitgemäßer gestalten
Wien (övp-pk) - "Österreich steht mit seiner Anti-Atom-Politik in Europa recht allein auf
weiter Flur. Und wir können rechtlich nicht aus dem Euratom-Vertrag aussteigen. Dies würde uns auch keinen
Euro ersparen und wenig Sinn machen." Das erklärte ÖVP-Energiesprecher Abg. Dr. Martin Bartenstein
am 01.03. im Rahmen der dringlichen Debatte im Plenum des Nationalrats.
Sinnvoll wäre es hingegen, den Euratom-Vertrag zeitgemäßer zu gestalten, verwies Bartenstein darauf,
dass sich seit dem Gründungsjahr des Vertrages 1957 vieles geändert habe: "Die Position der Kernenergie
war damals sicherlich undifferenzierter und nicht so sehr von Sachkenntnis geprägt." Für eine Abkehr
der EU von der Atomenergie gebe es keine Mehrheit, keine Möglichkeit der Einstimmigkeit und sicherlich auch
kein Verständnis, verwies Bartenstein auf die politischen Fakten.
"Rund ums unser Land wird viel in Atomenergie investiert. Und auch die Amerikaner, Chinesen, Russen und Japaner
investieren. Diese Frage ist also kein rein europäischer Mainstream", betonte der ÖVP-Energiesprecher.
"Für uns ist die Kernenergie keine nachhaltige Form der Energiegewinnung, und wir wehren uns dagegen.
Aber andere Länder sind anderer Meinung. Gleichzeitig müssen wir uns vor Augen halten, dass die Alternative
zur Kernenergie, erneuerbare und fossile Energieträger wie Gas und Öl, aus Ländern kommt, die diese
Ressourcen politisch heikel machen, bezog sich Bartenstein beispielsweise auf Libyen und den arabischen Raum und
plädierte dafür, "am Boden der Realität zu bleiben: Wir können 26 anderen EU-Mitgliedsländern
nicht vorschreiben, auf Atomkraft zu verzichten."
"Unser Ziel ist ein Maximum an Sicherheit. Gerade deshalb ist es im eigenen Interesse wichtig, bei Euratom
mitreden zu können." Abschließend appellierte Bartenstein an die SPÖ-Regierungsmitglieder,
bei den eigenen Landespolitikern, die angekündigt haben, das derzeit laufende Volksbegehren zu unterschreiben,
Informationsarbeit zu betreiben: ein Ausstieg aus Euratom ist rechtlich nicht möglich und politisch nicht
sinnvoll. |
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Neubauer setzt internationale rechtliche Schritte gegen "ISAR 1"-AKW-Laufzeitverlängerung
Während andere reden, hat FPÖ nun gehandelt
Wien (fpd) - Im Rahmen einer Pressekonferenz präsentierte FPÖ-NAbg. Werner Neubauer, Sprecher
für grenznahe AKWs im Freiheitlichen Parlamentsklub, am 02.03. rechtliche Schritte gegen die "ISAR 1"-AKW-Laufzeitverlängerung.
In seinem Namen wurden eine Menschenrechtsbeschwerde und eine Eingabe an die EU-Kommission gemeinsam mit den Rechtsanwälten
Dr. Michael Dohr und Dr. Adrian Hollaender und der Expertise vom Energieexperten Dr. Fritz Binder-Krieglstein ausgearbeitet.
Die ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfolgte Laufzeitverlängerung des deutschen Atomkraftwerks
"ISAR 1" habe ihn, Neubauer, dazu bewogen eine Menschenrechtsbeschwerde betreffend die grundrechtswidrige
länderübergreifende Gefährdungslage und eine Eingabe an die EU-Kommission betreffend den Verdacht
einer richtlinienwidrigen Unterlassung der UVP beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
sowie andererseits bei der EU-Kommission in Brüssel einzubringen. Im Gegensatz zur österreichischen Bundesregierung,
wo nach Aussagen von Umweltminister Berlakovich, Gelder von EURATOM für eine Aufrüstung des Atomkraftwerkes
ISAR 1 verwendet werden sollen, betonte Neubauer den Standpunkt der FPÖ, die sich klar für eine Stilllegung
dieses technisch in die Jahre gekommenen Reaktors ausspreche.
Zu seinen beiden Klagen erklärte Neubauer, dass die umfangreichen, mit entsprechenden Fachartikeln und Judikaturzitaten
versehenen Schriftsätze sowohl aus energietechnischer Sicht als auch aus spezifisch europarechtlicher und
menschenrechtlicher Perspektive den Themenkomplex der umstrittenen deutschen "ISAR 1"-Laufzeitverlängerung
und das Erfordernis einer UVP behandelten.
"Damit wird nunmehr ein deutlicher und notwendiger Schritt gegen die Gefährdungen durch verantwortungslose
Atompolitik gesetzt, zumal Atomgefahren nicht an der Grenze enden, sondern uns alle betreffen", so Neubauer.
Zugleich verkörpere dieser Schritt ein deutliches Zeichen für den länderübergreifenden Schutz
der Grundrechte vor gefahrengeneigten AKW-Laufzeitverlängerungen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung.
"Während andere reden, haben wir nun gehandelt! Jetzt gilt es, den Entscheidungen des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte und der EU-Kommission in diesen wesentlichen Fragen entgegenzusehen und den
geltend gemachten Argumenten im rechtlichen und technischen Diskussionsverlauf weiteren Nachdruck zu verleihen,
um den Schutz der Bevölkerung sicherzustellen", hielt Neubauer fest. |
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Widmann: Genug gezahlt für Euratom!
Widmann bekräftigte die Unterstützung des BZÖ für das parteifreie Volksbegehren
"Raus aus Euratom"
Wien (bzö) - "Niemand würde eine Kfz-Steuer zahlen, wenn er kein Kraftfahrzeug besitzt. Österreich
zahlt aber jährlich zig Millionen Euro für die Atomkraft und der rot-schwarzen Bundesregierung fehlt
es an Mut, um aus Euratom auszusteigen. In den Bundesländern unterstützen SPÖ und ÖVP die Initiative
"Raus aus Euratom", nur auf Bundesebene schauen Rot und Schwarz zu, wie immer mehr österreichisches
Steuergeld in Euratom fließt. Das BZÖ sagt: Genug gezahlt für Euratom!", so BZÖ-Energiesprecher
Abg. Mag. Rainer Widmann im Rahmen der Nationalratssitzung.
Widmann bekräftigte die Unterstützung des BZÖ für das parteifreie Volksbegehren "Raus
aus Euratom" und erklärte, dass ein Ausstieg aus Euratom rechtlich machbar sei. "Selbst ÖVP-Umweltminister
Berlakovich hat bereits dezidiert erklärt, dass der Ausstieg keine rechtliche, sondern eine politische Entscheidung
ist. Das Problem ist also, dass Rot und Schwarz gar nicht raus aus Euratom wollen", kritisierte der BZÖ-Energiesprecher.
Widmann wies darauf hin, dass Österreich keinerlei Mitsprache bei Euratom habe und warnte davor, dass auch
Österreich bei der Sanierung des AKW Tschernobyl möglicherweise mitzahlen müsse. Der Energiesprecher
kritisierte, dass SPÖ und ÖVP in der Anti-Atompolitik nur versagt hätten. "Wir brauchen daher
einen parlamentarischen U-Ausschuss, in dem auch die Rollen der ehemaligen Bundeskanzler Schüssel und Gusenbauer
geklärt werden", so Widmann. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen
Parteien –
sofern vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet sich in der Regel nach deren
Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der Personen. Die Redaktion
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