GAP: Zwei-Säulen-Modell soll auch nach 2013 aufrecht bleiben   

erstellt am
11. 03. 11

Bericht über EU-Vorhaben auf dem Gebiet der Landwirtschaft
Wien (pk) - Der von Bundesminister Nikolaus Berlakovich vorgelegte Bericht über die EU-Jahresvorschau 2011 auf dem Gebiet der Landwirtschaft unterstreicht das Bekenntnis der Union zur Fortführung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf Basis des Zwei-Säulen-Modells. Neben einer nachhaltigen Versorgung mit ausreichenden, qualitativ hochwertigen und sicheren Lebensmitteln sollen somit auch in Zukunft die zahlreichen anderen öffentlichen Serviceleistungen wie Umwelt-, Tier- und Landschaftsschutz sichergestellt werden, heißt es darin. Die EU-Kommission vertritt im Bereich der Direktzahlungen die Auffassung, dass die zukünftige Verteilung der Mittel nach objektiven und gerechten Kriterien zu erfolgen habe und die Direktzahlungen neben der Einkommensstützung auch der Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft dienen müssen. Die Gemeinsame Agrarpolitik werde damit auch nach 2013 einen Schlüsselbereich der Gemeinschaftspolitik bilden, da sie wesentlich zur Zielerreichung der EU Strategie 2020 im Sinne eines nachhaltigen, intelligenten und integrativen Wachstums beitrage.

Direktzahlungen für heimische Landwirtschaft entscheidend
Österreich hält, wie im Bericht betont wird, an der Zwei-Säulen-Struktur der GAP fest, dies nicht zuletzt, um auch in Zukunft eine flächendeckende Landwirtschaft aufrecht zu erhalten, und tritt dabei für eine klare Trennung der beiden Säulen ein. Den Direktzahlungen kommt aus österreichischer Sicht weiterhin entscheidende Bedeutung zu, eine Renationalisierung der ersten Säule wird dezidiert abgelehnt. Im Hinblick auf die zunehmende Markt- und Preisvolatilität plädiert Österreich überdies für die Beibehaltung der bisher bewährten Marktordnungsinstrumente sowie für die Prüfung neuer Instrumente zur Dämpfung der Preisschwankungen bzw. der Abfederung von Krisensituationen. Ferner unterstreicht der Bericht auch die Bedeutung der ländlichen Entwicklung für die Zeit nach 2013 und sieht diesbezüglich die Akzente vor allem auf dem Agrar-Umweltprogramm, der Beibehaltung der Ausgleichszulage für Berg- und benachteiligte Gebiete und auf Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovation.

Österreich fordert verpflichtende Herkunftskennzeichnung
Ein weiterer Schwerpunkt der EU-Agrarpolitik 2011 wird das so genannte Qualitätspaket sein, das u.a. die Neufassung von Kennzeichnungsvorschriften insbesondere betreffend die Herkunft der landwirtschaftlichen Erzeugnisse bezweckt. Österreich unterstützt diese Maßnahmen und begrüßt vor allem Vorschriften über die obligatorische Angabe des Erzeugungsortes sowie Regelungen betreffend geschützte traditionelle Spezialitäten, wobei sich das Ministerium, wie der Bericht ankündigt, für die Schaffung des optionalen Qualitätsbegriffs "Bergerzeugnis" einsetzen wird. Kritisch bewertet Österreich hingegen die vorgesehene Beschränkung bei geschützten traditionellen Spezialitäten auf Fertigmahlzeiten und Verarbeitungsprodukte.

Milchpaket: EU will Erzeuger stärken
Unter dem Titel "Milchpaket" kündigt der Bericht als Folge der Milchkrise die Prüfung entsprechender Legislativvorschläge an, deren wesentlicher Punkt vor allem darin besteht, durch schriftliche Verträge die Stellung der Milcherzeuger in der Milchversorgungskette zu verbessern und den Milchsektor auf eine stärkere Marktorientierung vorzubereiten. Seitens der EU wird in diesem Zusammenhang auch über Möglichkeiten nachgedacht, die Bedingungen solcher Verträge in einem bestimmten Ausmaß über Erzeugerorganisationen kollektiv zu verhandeln, um dadurch zu einer Stärkung der Position der Produzenten gegenüber den milchverarbeitenden Betrieben beizutragen. Aufgegriffen wurden überdies auch Vorschläge zur Verbesserung der Transparenz innerhalb der gesamten Lebensmittelkette. Österreich begrüßt grundsätzlich die Vorlage eines Legislativvorschlags, der Lösungsmöglichkeiten präventiver Natur zur Vermeidung zukünftiger Krisen auf dem Milchmarkt enthält, die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors stärkt und die Milcherzeugung nachhaltig sicherstellt, heißt es dazu im Bericht.

Mitgliedstaaten sollen über GVO-Anbauverbot selbst entscheiden
Was gentechnisch veränderte Organismen (GVO) betrifft, erinnert der Bericht zunächst an einen Vorstoß Österreichs auf rechtliche Verankerung eines Selbstbestimmungsrechts der Mitgliedstaaten auf gentechnikfreien Anbau. Ein Vorschlag der Europäischen Kommission räumt nun den einzelnen Staaten die Möglichkeit ein, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen. Nachdem mehrere Mitgliedstaaten Bedenken an der WTO-Konformität dieser Maßnahme geäußert hatten, arbeitet die EU derzeit an Begründungen für ein Anbauverbot. Österreich unterstützt den Kommissionsvorschlag ausdrücklich und strebt die Aufnahme von Gesundheits- und Umweltaspekten zur Begründung eines GVO-Anbauverbots an.
     
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