Bericht über EU-Vorhaben auf dem Gebiet der Landwirtschaft
Wien (pk) - Der von Bundesminister Nikolaus Berlakovich vorgelegte Bericht über die EU-Jahresvorschau
2011 auf dem Gebiet der Landwirtschaft unterstreicht das Bekenntnis der Union zur Fortführung der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) auf Basis des Zwei-Säulen-Modells. Neben einer nachhaltigen Versorgung mit ausreichenden,
qualitativ hochwertigen und sicheren Lebensmitteln sollen somit auch in Zukunft die zahlreichen anderen öffentlichen
Serviceleistungen wie Umwelt-, Tier- und Landschaftsschutz sichergestellt werden, heißt es darin. Die EU-Kommission
vertritt im Bereich der Direktzahlungen die Auffassung, dass die zukünftige Verteilung der Mittel nach objektiven
und gerechten Kriterien zu erfolgen habe und die Direktzahlungen neben der Einkommensstützung auch der Förderung
einer nachhaltigen Landwirtschaft dienen müssen. Die Gemeinsame Agrarpolitik werde damit auch nach 2013 einen
Schlüsselbereich der Gemeinschaftspolitik bilden, da sie wesentlich zur Zielerreichung der EU Strategie 2020
im Sinne eines nachhaltigen, intelligenten und integrativen Wachstums beitrage.
Direktzahlungen für heimische Landwirtschaft entscheidend
Österreich hält, wie im Bericht betont wird, an der Zwei-Säulen-Struktur der GAP fest, dies
nicht zuletzt, um auch in Zukunft eine flächendeckende Landwirtschaft aufrecht zu erhalten, und tritt dabei
für eine klare Trennung der beiden Säulen ein. Den Direktzahlungen kommt aus österreichischer Sicht
weiterhin entscheidende Bedeutung zu, eine Renationalisierung der ersten Säule wird dezidiert abgelehnt. Im
Hinblick auf die zunehmende Markt- und Preisvolatilität plädiert Österreich überdies für
die Beibehaltung der bisher bewährten Marktordnungsinstrumente sowie für die Prüfung neuer Instrumente
zur Dämpfung der Preisschwankungen bzw. der Abfederung von Krisensituationen. Ferner unterstreicht der Bericht
auch die Bedeutung der ländlichen Entwicklung für die Zeit nach 2013 und sieht diesbezüglich die
Akzente vor allem auf dem Agrar-Umweltprogramm, der Beibehaltung der Ausgleichszulage für Berg- und benachteiligte
Gebiete und auf Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovation.
Österreich fordert verpflichtende Herkunftskennzeichnung
Ein weiterer Schwerpunkt der EU-Agrarpolitik 2011 wird das so genannte Qualitätspaket sein, das u.a.
die Neufassung von Kennzeichnungsvorschriften insbesondere betreffend die Herkunft der landwirtschaftlichen Erzeugnisse
bezweckt. Österreich unterstützt diese Maßnahmen und begrüßt vor allem Vorschriften
über die obligatorische Angabe des Erzeugungsortes sowie Regelungen betreffend geschützte traditionelle
Spezialitäten, wobei sich das Ministerium, wie der Bericht ankündigt, für die Schaffung des optionalen
Qualitätsbegriffs "Bergerzeugnis" einsetzen wird. Kritisch bewertet Österreich hingegen die
vorgesehene Beschränkung bei geschützten traditionellen Spezialitäten auf Fertigmahlzeiten und Verarbeitungsprodukte.
Milchpaket: EU will Erzeuger stärken
Unter dem Titel "Milchpaket" kündigt der Bericht als Folge der Milchkrise die Prüfung entsprechender
Legislativvorschläge an, deren wesentlicher Punkt vor allem darin besteht, durch schriftliche Verträge
die Stellung der Milcherzeuger in der Milchversorgungskette zu verbessern und den Milchsektor auf eine stärkere
Marktorientierung vorzubereiten. Seitens der EU wird in diesem Zusammenhang auch über Möglichkeiten nachgedacht,
die Bedingungen solcher Verträge in einem bestimmten Ausmaß über Erzeugerorganisationen kollektiv
zu verhandeln, um dadurch zu einer Stärkung der Position der Produzenten gegenüber den milchverarbeitenden
Betrieben beizutragen. Aufgegriffen wurden überdies auch Vorschläge zur Verbesserung der Transparenz
innerhalb der gesamten Lebensmittelkette. Österreich begrüßt grundsätzlich die Vorlage eines
Legislativvorschlags, der Lösungsmöglichkeiten präventiver Natur zur Vermeidung zukünftiger
Krisen auf dem Milchmarkt enthält, die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors stärkt und die Milcherzeugung
nachhaltig sicherstellt, heißt es dazu im Bericht.
Mitgliedstaaten sollen über GVO-Anbauverbot selbst entscheiden
Was gentechnisch veränderte Organismen (GVO) betrifft, erinnert der Bericht zunächst an einen Vorstoß
Österreichs auf rechtliche Verankerung eines Selbstbestimmungsrechts der Mitgliedstaaten auf gentechnikfreien
Anbau. Ein Vorschlag der Europäischen Kommission räumt nun den einzelnen Staaten die Möglichkeit
ein, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen. Nachdem mehrere Mitgliedstaaten
Bedenken an der WTO-Konformität dieser Maßnahme geäußert hatten, arbeitet die EU derzeit
an Begründungen für ein Anbauverbot. Österreich unterstützt den Kommissionsvorschlag ausdrücklich
und strebt die Aufnahme von Gesundheits- und Umweltaspekten zur Begründung eines GVO-Anbauverbots an. |