Verleihung des Preises der Stadt Innsbruck für künstlerisches Schaffen 2010 – Kunstzweig Musik   

erstellt am
11. 03. 11

Innsbruck (rms) - Alle zwei Jahre vergibt die Stadt Innsbruck alternierend in den Bereichen Bildende Kunst, Literatur und Musik den „Preis der Landeshauptstadt Innsbruck für künstlerisches Schaffen“. 2010 war der Kunstzweig Musik ausgeschrieben. Die feierliche Preisverleihung durch Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer fand am 11.03. im Bürgersaal des Historischen Rathauses statt.

Mit 46 Einreichungen erreichte man diesmal den bisherigen Höchststand. Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer zeigte sich im Rahmen der Verleihungen von den Werken der KomponistInnen beeindruckt: „Das hohe Niveau der Werke, hat die Entscheidungsfindung sicher nicht leicht gemacht. Die Jury hat mit ihrer Fachkenntnis und Kompetenz eine ausgezeichnete Auswahl getroffen “

Eine hochkarätige, internationale Jury, bestehend aus Mag. Wolfgang Praxmarer, Dr. Hubert Stuppner, Germàn Toro-Pèrez und Maria Makraki entschied nach intensiver Beratung am 16. September 2010 über die Zuerkennung der Preise. Die Jury tagte unter dem Vorsitz von Kulturamtsleiter Horst Burmann (in Vertretung von Stadträtin Univ.-Prof. Dr. Patrizia Moser).

Folgende Preisträgerinnen wurden in den einzelnen Teilgebieten ermittelt:
Instrumentalwerk: (In diesem Teilgebiet wurden zwei erste Preise und ein dritter Preis vergeben)
1. Preis: Eduard Demetz
1. Preis: Christof Dienz
2. Preis nicht vergeben
3. Preis: Manuela Kerer

Vokalwerk: (In diesem Teilgebiet wurden ein erster Preis und zwei dritte Preise vergeben)
1. Preis: Christof Dienz
2. Preis: nicht vergeben
3. Preis: Sebastian Themessl
3. Preis: Manuela Kerer

Oper: (In diesem Teilgebiet wurden ein zweiter Preis und zwei dritte Preise vergeben)
1. Preis: nicht vergeben
2. Preis: Sebastian Themessl
3. Preis: Christof Dienz
3. Preis: Manuela Kerer

Pro Teilgebiet werden Geldpreise von € 4.000 (1. Preis), € 2.500 (2. Preis), € 1.500 (3. Preis) vergeben. Die zu bewertenden Arbeiten mussten in den letzten fünf Jahren vor der Ausschreibung vollendet worden sein. Die Kunstschaffenden müssen in Innsbruck geboren oder ihren ordentlichen Wohnsitz seit sechs Jahren in Tirol – einschließlich Südtirol – haben.

Der „Preis für künstlerisches Schaffen" wurde 1981 ins Leben gerufen und wird alle zwei Jahre alternierend in den Bereichen Bildende Kunst, Literatur und Musik vergeben. Er ist Ausdruck der Wertschätzung der Stadtführung gegenüber den Kunst- und Kulturschaffenden. Als Kunstförderpreis existiert die Auszeichnung bereits seit 1952.
     
zurück