Innsbruck (rms) - In einer von Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer einberufenen Sondersitzung
sprach sich der Gemeinderat am 18.03. für die Änderung des Stadtrechts der Landeshauptstadt Innsbruck
aus. Wichtigste Neuerung ist die damit verbundene Bürgermeisterdirektwahl. Das heißt in Innsbruck wird
in Zukunft das Stadtoberhaupt direkt von der Bevölkerung und nicht wie bisher durch den Gemeinderat gewählt.
"Heute kommen wir einem Wunsch, den die Bevölkerung seit Jahrzehnten hat, nach", sprach Bürgermeisterin
Mag.a Christine Oppitz-Plörer von einer historischen Sitzung, zumal ein jahrzehntelanger politischer Diskussionsprozess
um die Bürgermeisterdirektwahl und die Stadtrechtsreform nun erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Für
die Änderung des Stadtrechts ist der Tiroler Landtag zuständig. Der Gemeinderat beschloss die entsprechenden
Änderungsanträge mit 39 von 40 Stimmen.
Die erste Bürgermeisterdirektwahl in Innsbruck könnte dann im Rahmen der kommenden Gemeinderatswahlen
2012 erfolgen.
Auf einstimmigen Beschluss im Gemeinderat setzte Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer im Herbst
2010 eine Stadtrechtsreformkommission, bestehend aus VertreterInnen aller Gemeinderatsparteien und der Beamtenschaft,
ein. Den Vorsitz hatte Gemeinderat Dr. Harald Schuchter inne. In 15 Sitzungen, die von allen Beteiligten als konstruktiv
bezeichnet wurden, konnte in kurzer Zeit einstimmig eine Beschlussgrundlage für den Gemeinderat ausgearbeitet
werden, die auch vom Rechtsausschuss am 3. März einstimmig angenommen worden war. "Wir können diesem
Gesamtpaket mit gutem Wissen und Gewissen zustimmen", so die Bürgermeisterin: "Ich freue mich auf
die Direktwahl und die neuen Spielregeln."
Die Stadtrechtsreform umfasst nicht nur die Bürgermeisterdirektwahl (Änderung der Innsbrucker Wahlordnung),
sondern auch eine Änderung des Stadtrechts und eine neue Geschäftsordnung für den Gemeinderat. Sie
stärkt u. a. Den Gemeinderat, die Minderheitenrechte und die Elemente der direkten Demokratie. Weitere wichtige
Änderungen: Die Anzahl der Stadtsenatsmitglieder wird mit 9 (derzeit 7) fixiert, die Klubs werden gesetzlich
geregelt, ein beratender Klubobleuterat eingerichtet, die Ressortverantwortung der einzelnen Stadtsenatsmitglieder
festgeschrieben, ein Misstrauensvotum mit der möglichen Abberufung des/der BürgermeisterIn eingeführt.
"Es wird nun ein freieres Spiel der Kräfte geben", stellte Bürgermeisterin Mag.a Christine
Oppitz-Plörer fest.
Innsbruck war bisher die einzige Gemeinde Tirols in der es keine Direktwahl des/der BürgermeisterIn gab. Das
Stadtoberhaupt wurde bisher vom Gemeinderat gewählt. In anderen österreichischen Landeshauptstädten
ist die Wahl des Bürgermeisteramtes unterschiedlich geregelt, so gibt es etwa in Linz und Salzburg die Direktwahl
durch die Bevölkerung. |