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Spritpreise |
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erstellt am
18. 03. 11
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Amann:
RfW bringt Anzeige gegen Bundesminister Mitterlehner ein
Wirtschaftsminister muss endlich Preisregulierung in Gang setzen. - RfW fordert Einführung
einer "Flexiklausel"
Wien (rfw) - "Die Inflation erreicht einen Höchststand, Preistreiber Nummer eins sind die Spritpreise
- und Wirtschaftsminister Mitterlehner legt nach wie vor die Hände in den Schoß. Wegen der vorsätzlichen
Untätigkeit des zuständigen ÖVP-Wirtschaftsministers bei der Preisregulierung bezüglich Erdölprodukten
bringt der RfW daher kommende Woche Anzeige gemäß § 302 StGB bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft
Wien ein", kündigt RfW-Bundesobmann Fritz Amann an. Konkret gehe es um den Verdacht auf Amtsmissbrauch
gemäß § 302 StGB im Zusammenhang mit dem Preisgesetz 1992 und dem Bundesministeriengesetz 1986.
Indem der für die Preisregulierung für Benzin, Diesel und Heizöl zuständige ÖVP-Wirtschaftsminister
bis jetzt keinen Finger gerührt habe, um die im Preisgesetz 1992 vorgesehenen Maßnahmen zu setzten,
sei der österreichischen Volkswirtschaft großer Schaden zugefügt worden. Der ÖVP-Wirtschaftsminister
hätte schon seit Wochen die Möglichkeit gehabt, gemäß § 5a Preisgesetz 1992 auf der Grundlage
volkswirtschaftlich nachteiliger Auswirkungen, für die Dauer von sechs Monaten einen Höchstpreis bei
Benzin, Diesel und Heizöl zu bestimmen. "Ein informelles Treffen, das sich Spritpreis-Gipfel nennt, ist
zu wenig", so Amann weiter.
"Gleichzeitig sieht der § 7 Preisgesetz 1992 eine Verpflichtung zur Weitergabe von Abgabensenkungen vor,
sodass es sich anbietet, für das nächste halbe Jahr die Mineralölsteuer im Sinne einer vom RfW vorgeschlagenen
"Flexiklausel" abzusenken, und so einen proaktiven Beitrag zu einem volkswirtschaftlich akzeptablen Preis
zu leisten", so Amann. Der RfW fordert daher eine schuld- und tatangemessene Strafverfolgung von Bundesminister
Mitterlehner für dieses volkswirtschaftliche Delikt. |
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Mitterlehner: Voraussetzungen für Preisregulierung am Treibstoffmarkt nicht erfüllt
Wirtschafts- und Energieminister: "Vorwürfe von RfW-Obmann Amann falsch"
- Preise in Österreich unter EU-Schnitt
Wien (bmwfj) - Als falsch bezeichnet Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner die Vorwürfe
von RfW-Obmann Fritz Amann hinsichtlich der Preisregulierung am Treibstoffmarkt. "Derzeit sind die Voraussetzungen
für eine amtliche Preisregulierung nicht erfüllt. Bedingt durch die politischen Unruhen in der arabischen
Welt sind die Preise nicht nur in Österreich, sondern weltweit gestiegen. Die Möglichkeit einer Preisregulierung
bestünde nur dann, wenn ein eklatanter Marktmissbrauch vorliegt und die Preise in Österreich stärker
gestiegen wären als im internationalen Vergleich", bekräftigt Mitterlehner unter Verweis auf das
Preisgesetz.
Demnach können preisregulierende Maßnahmen lediglich dann umgesetzt werden, wenn es mit Tatsachen belegbare
und markante Abweichungen ("in ungewöhnlichem Maße") von den internationalen Preisentwicklungen
gibt, was derzeit nach Analyse sämtlicher Daten nicht der Fall ist. Dazu kommt, dass Treibstoff in Österreich
weiterhin weniger kostet als im EU-Durchschnitt und an den Tankstellen immer noch günstiger ist als in den
meisten Nachbarländern wie zum Beispiel Deutschland.
Das Preisgesetz im Wortlaut
Hierzu ein Auszug aus den entsprechenden Bestimmungen des § 5a. Preisgesetz:
"§ 5a. (Verfassungsbestimmung) (1) Besteht bei Erdöl und seinen Derivaten auf Grund bestimmter,
belegbarer Tatsachen Grund zur Annahme, daß der von einem oder mehreren Unternehmen dafür geforderte
Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen
Maße übersteigt, hat der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten von Amts wegen zu untersuchen,
ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik eines
oder mehrerer Unternehmen zurückzuführen ist."
(2) Ergibt eine Untersuchung gemäß Abs. 1, daß der Preis oder die Preiserhöhung auf eine
ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist und hat diese volkswirtschaftlich nachteilige Auswirkungen,
hat der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten für die Dauer von sechs Monaten einen Höchstpreis
zu bestimmen. Dieser hat sich an der Preisentwicklung in vergleichbaren europäischen Ländern unter Berücksichtigung
allfälliger besonderer, im betreffenden Wirtschaftszweig bestehender volkswirtschaftlicher Verhältnisse
zu orientieren und kann auch für einzelne Wirtschaftsstufen bestimmt werden." |
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