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Konsumentenschutz gegen "Cold Calling" |
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erstellt am
18. 03. 11
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Maier:
Verträge über Gewinnzusagen, Wetten- und Lotteriedienste sind nichtig!
Abgeordneteninitiative gegen (internationalen) Telefonbetrug - Antrag beschlossen!
Wien (sk) - Mit der am 17.03. im Konsumentenschutzausschuss des Nationalrates beschlossenen Novelle zum
Konsumentenschutzgesetz zu "Cold Calling" (unzulässige Telefonanrufe), reagiert der Gesetzgeber
auf die massiv zunehmende Anzahl von Telefonterror und Konsumentenbeschwerden. "Mit dieser zukünftigen
Regelung sind Verträge, die im Rahmen eines unzulässigen Anrufes im Zusammenhang mit Gewinnzusagen oder
Wett- und Lotteriedienstleistungen ausgeschlossen werden, grundsätzlich nichtig", erklärt SPÖ-Konsumentenschutzsprecher
Johann Maier.
Für weitergehende Regelungen wird das Ergebnis der europäischen Diskussion zur Verbraucherrechte-Richtlinie
abgewartet. In einer Ausschussfeststellung wurde daher festgehalten, dass bei einer neuen europäischen Rechtslage
oder neuen Problemen ein Bericht des Justizministeriums vorgelegt werden muss.
"Die Beschwerden über Telefonkeiler für Glücksspiele, Wett- und Lotteriedienste machen in den
EU-Mitgliedsstaaten mittlerweile bis 80 Prozent der diesbezüglichen Beschwerden bei den Konsumentenberatungseinrichtungen
aus. Wir müssen daher insbesondere junge Menschen und Pensionisten vor diesen international organisierten
Betrügern schützen", so Maier. Den Telefonkeilern ginge es laut Maier überdies auch um persönliche
Daten der KonsumentInnen, wie zum Beispiel Kontonummer, Adresse und Email-Adresse, die wie Waren verkauft werden
und ein einträgliches Geschäft für Kriminelle weltweit sind. Über einen Einziehungsauftrag
erfolgen monatliche Kontoabbuchungen, weil bei einem Anruf ein Vertrag unterschoben und private Kontodaten herausgelockt
werden konnten. "Diesen kriminellen Handlungen muss ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben werden", so
Maier.
Die Novelle sieht ein "Mischsystem" für "Cold Calling" - Verträge vor. Zum einen
müssen die Unternehmer dem "Kunden" innerhalb einer Woche eine Bestätigung senden, zum anderen
sollen bestimmte Verträge ungeachtet einer solchen Bestätigung nichtig sein. "Diese Novelle bezieht
sich aber zentral auf Verträge im Zusammenhang mit Gewinnzusagen und Wett- oder Lotteriedienstleistungen",
so Maier, der auf die internationale arbeitsteilige Organisation dieser Betrüger verweist. Das Problem ist
mittlerweile ein Millionengeschäft für Kriminelle, die meist aus dem Ausland operieren. Callcenter überrumpeln
mit unzulässigen Anrufen europaweit KonsumentInnen, die dann nichtsahnend Mehrwertnummern rückrufen,
deren Kosten mit den Telefonrechnungen verrechnet bzw. vom Konto abgebucht werden.
KonsumentInnen werden nach derartigen Anrufen mit Rechnungen und Mahnungen eingeschüchtert, ausländische
Inkassobüros und Rechtsanwälte eingeschaltet, um Zahlungen für unterschiedliche Verträge, aber
nie erbrachte Leistungen zu erzwingen. Der SPÖ-Konsumentenschutzsprecher führt als ein Beispiel folgenden
Fall an: In Österreich wurden KonsumentInnen aufgefordert, 90 Euro zu zahlen, weil sie angeblich Telefonsex-Dienstleistungen
in Anspruch genommen hätten. "Dazu gibt es nur einen Tipp: Nie zahlen!"
Da viele dieser Probleme und eine nachhaltige Bekämpfung von Telefonbetrug nicht mehr national, sondern nur
mehr international in den Griff bekommen werden können, wurde auch ein Entschließungsantrag zum grenzüberschreitenden
- international organisierten - Telefonbetrug mit großer Mehrheit beschlossen. Danach werden die zuständigen
Bundesminister aufgefordert, zum Schutz der KonsumentInnen auf europäischer und nationaler Ebene Initiativen
gegen den international organisierten "Telefonbetrug" zu ergreifen. Konkret sollen sie dafür eintreten,
dass den Strafverfolgungsbehörden und den nationalen Telekom-Regulierungsbehörden Möglichkeiten
zum verstärkten Informationsaustausch sowie zu einer abschreckenden und vollstreckbaren Pönalisierung
gegeben werden, so Maier. |
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Tamandl: Unerwünschte Telefonanrufe werden weiter eingedämmt
Verträge via Telefon im Lotterie- und Gewinnbereich sind ungültig
Wien (pk) - Immer mehr Menschen werden durch unerbetene Telefonanrufe, das so genannte 'Cold Calling', belästigt
bzw. geschädigt. 80 Prozent dieser Anrufe sind im Lotterie- und Gewinnspielbereich. Diese unerwünschten
Telefonanrufe sollen nun durch weitere gesetzliche Schritte eingedämmt werden. "Mit dem heute im Ausschuss
für Konsumentenschutz beschlossenen neuen Gesetzesvorschlag sollen nun solche ausverhandelten Verträge
nichtig werden", erläuterte ÖVP-Konsumentenschutzsprecherin Abg. Gabriele Tamandl am 17.03..
"Zusätzlich ist es gelungen, auf Druck der ÖVP eine Regelung zu schaffen, welche dem Konsumenten
ab Erhalt der Ware bzw. Dienstleistung ein Rücktrittsrecht von sieben Tagen einräumt", freut sich
die Abgeordnete. Gegenwärtig zeige die Praxis, dass im Zuge von Cold Calling ab dem Anruf der Vertrag zustande
kommt. Der Konsument sei sich dessen aber oft nicht bewusst, und das Rücktrittsrecht werde vom Cold Caller
absichtlich über die gesetzliche Frist hinausgezögert. "Die Regelung umfasst auch jene Betrügereien,
wo die Rechnung erst viele Monate später für bereits erbrachte Dienstleistungen gestellt wird, bei denen
bis jetzt kein Rücktrittsrecht mehr möglich war. Jetzt gilt die siebentägige Rücktrittsfrist
ab der Rechnungslegung. Dies ist eine wesentliche Verbesserung, und wir stärken damit den mündigen Konsumenten",
fuhr Tamandl fort.
"Justizministerin Bandion-Ortner hat damit einen wichtigen Schritt zum Schutz der Konsumenten gesetzt und
eine weitere bedeutende Hürde im Kampf gegen Telefonkeilerei genommen. Mit diesen Maßnahmen werden die
bereits erfolgten Telekom-rechtlichen Schritt gegen unerwünschte Telefonwerbung ergänzt", so Tamandl
abschließend. |
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Dolinschek: "Cold-Calling" dank SPÖ und ÖVP weiter zulässig
Bürger ärgern sich zu Recht über lästige Anrufe zur Geschäftsanbahnung
Wien (bzö) - "Dank SPÖ und ÖVP sind unerwünschte Werbeanrufe von Firmen zur Geschäftsanbahnung
(Cold Calling) weiter zulässig und führen nicht automatisch zur Nichtigkeit von abgeschlossenen Verträgen.
Und das, obwohl im Regierungsübereinkommen genau das Gegenteil vereinbart wurde. Rot und Schwarz haben das
Konsumentschutzrechtsänderungsgesetz heute gegen die Stimmen der Opposition diesbezüglich richtiggehend
durchgepeitscht", kritisiert der Obmann des Konsumentenschutzausschusses, BZÖ-Abg. Sigisbert Dolinschek.
Lediglich die Verträge bei Anrufen bezüglich Lotterie als ungültig zu definieren, sei eindeutig
zu wenig.
Dolinschek weist darauf hin, dass diese Telefonate laut Telekommunikationsgesetz sowieso unzulässig sind.
"Es ist paradox, wenn dann Rot und Schwarz beschließen, dass auf Basis unzulässiger Telefonate
gültige Verträge zustande kommen können".
Das Argument von SPÖ und ÖVP, man warte auf die EU-Verbraucherschutzrichtlinie, sei ein billiges Ablenkungsmanöver.
"Fakt ist, die Konsumenten müssen sich weiter mit lästigen Telefonanrufen von Call Centern herumärgern",
so der BZÖ-Konsumenteschutzsprecher. |
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