Schutz nationaler Minderheiten: ER-Prüfteam besucht das Burgenland   

erstellt am
18. 03. 11

LT-Präsident Gerhard Steier empfängt Europarat-Delegation
Eisenstadt (blms) - Österreich hat das Europarat-Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten samt Erklärung ratifiziert (BGBl. Nr. 120/1998) und sich zur Abgabe von Staatenberichten verpflichtet. Aufgrund des dritten österreichischen Berichtes war der zuständige Beratende Ausschuss auf Arbeitsbesuch im Burgenland.

Die Prüfung der rechtlichen und politischen Angemessenheit der Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten obliegt dem Beratenden Ausschuss. Dem Prüfteam gehörten Edita Žiobiené (Litauen), Marieke Sanders-Ten Holte (Niederlande) und Gjergj Sinani (Albanien) an. Unterstützt wurde das Prüfteam von Charlotte Altenhöner-Dion vom Sekretariat des Europarates und zwei Dolmetschern.

Am Programm des Prüfteams standen Besuche beim Verein Roma und dem Burgenländisch-Ungarischen Kulturverein in Oberwart, des Ungarisches Medien- und Informationszentrum (UMIZ) in Unterwart sowie des Burgenländisch-Kroatischen Kulturvereins und des Kroatischen Kultur- und Dokumentationszentrums (HKDC) in Einsenstadt.

Den Abschluss bildete ein Arbeitsgespräch im Landhaus mit Landtagspräsidenten Gerhard Steier, Mag. Johann Muskovich, Verfassungsdienst des Amtes der Burgenländischen Landesregierung, Landesschulinspektorin Mag. Edith Mühlgaszner sowie Kindergarteninspektorin Cornelia Berlakovich.

Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ist für Österreich am 1. Juli 1998 in Kraft getreten. Es enthält völkerrechtlich verbindliche Grundsätze zum Schutz nationaler Minderheiten und verpflichtet die Staaten zu Maßnahmen des Schutzes und der Förderung. Mit diesem Rahmenübereinkommen sollte ein europaweiter Standard für die Rechte der Volksgruppen geschaffen werden. Die Überwachung der Durchführung des Rahmenübereinkommens obliegt dem Ministerkomitee des Europarates, das die Angemessenheit der nationalen Umsetzungsmaßnahmen beurteilen soll. Hiezu haben die Vertragstaaten dem Europarat „vollständige Informationen über die Gesetzgebungsmaßnahmen und andere Maßnahmen, die sie zur Verwirklichung der in diesem Rahmenübereinkommen niedergelegten Grundsätze getroffen haben“, zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck verfassen die Vertragsstaaten in regelmäßigen Abständen Staatenberichte.

Auf Basis des Staatenberichtes, eines Besuches im Vertragsstaat sowie von Informationen von Nichtregierungsorganisationen, Medienberichten etc. erstellt der Beratende Ausschuss nach dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten einen Prüfbericht. Schließlich mündet der Prüfvorgang in eine Resolution des Ministerkomitees des Europarates mit Empfehlungen an den Vertragsstaat.

Das Übereinkommen legt Grundsätze im Bereich des öffentlichen Lebens für Angehörige nationaler Minderheiten fest, wie das Recht, sich friedlich zu versammeln und sich frei zusammenzuschließen, die freie Meinungsäußerung, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit und den Zugang zu den Medien. Weiters werden Freiheitsrechte, was den Gebrauch der Sprache, das Bildungswesen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit usw. angeht, niedergelegt.
     
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