Einkommensschere bleibt Problem
Wien (pk) - Der Schwerpunkt der Diskussionen in der Sitzung des Gleichbehandlungs- ausschusses des
Parlaments lag am 16.03. auf den Themen Gleichbehandlung und Diskriminierung im Arbeitsumfeld. Grundlage der Debatte
waren zwei Berichte, die dem Nationalrat dazu vorliegen. Der 8. Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2010 informiert
über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst sowie die
Arbeit der Gleichbehandlungskommission des Bundes, der Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft gibt
Auskunft über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes in diesem Bereich in den Jahren 2008 und 2009
und über die Arbeit der Gleichbehandlungskommission und der Gleichbehandlungsanwaltschaft.
Behandelt wurden außerdem mehrere Anträge der Oppositionsparteien. Die Freiheitlichen forderten eine
genauere Festlegung, was in den Gesetzesbestimmungen zur Gleichbehandlung mit Begriffen wie "Diskriminierung"
und "Gleichbehandlung" gemeint ist, und wünschten zudem eine Studie über die spezifischen Aspekte
von Gewalt, die sich gegen muslimische Frauen und Mädchen richtet. Den Grünen waren die Förderung
von Frauen in technischen Berufen sowie eine umfassende Neuregelung der Sexarbeit ein Anliegen. Das BZÖ wiederum
wollte eine Burnout-Studie, die Daten über geschlechtsspezifische Unterschiede dieser Problematik liefern
kann.
Einkommensschere auch im Bundesdienst
In ihrem Eingangsstatement wies Bundesministerin Heinisch-Hosek auf Neuerungen in der Erstellung des Gleichbehandlungsberichts
des Bundes ( III-183 d.B.) hin. Erstmals wurden darin auch die Einkommensdifferenzen zwischen Frauen und Männern
im Bundesdienst ausgewiesen und das Verhältnis von Frauen- und Männeranteil in den höchsten besoldungsrechtlichen
Einstufungen genauer durchleuchtet. Das Ergebnis ist, dass im Bundesdienst gleichwertige Arbeit unabhängig
vom Geschlecht gleich bezahlt wird. Trotzdem besteht auch hier eine Einkommensschere, wenn auch nicht so ausgeprägt
wie in der Privatwirtschaft. Vor allem in Führungspositionen sind die Unterschiede zwischen den Ministerien
stark ausgeprägt.
Die Diskussion des Berichts wurde von Abgeordneter Gabriele Binder-Maier (S) eröffnet. Sie thematisierte die
Gründe für Einkommensunterschiede auf Bundesebene. Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (V) fragte, welche
Schritte unternommen werden könnten, um die 35 % Frauenquote in Führungspositionen auch in den einzelnen
Ressorts des Bundes durchzusetzen. Abgeordnete Heidemarie Unterreiner (F) gab zu bedenken, ob angesichts der hohen
Frauenanteile in einzelnen Bereichen, beispielsweise beim Verfassungsgerichtshof, nicht auch an Männerquoten
gedacht werden müsse. Abgeordnete Judith Schwentner (G) erkannte Widersprüche zwischen Anspruch und Wirklichkeit,
was Frauen in leitenden Funktionen betrifft und stellte die Frage, ob man hier nicht an neue Modelle bei Stellenausschreibungen
denken sollte. Ansetzen müsse man auch bei den Personalplänen der Ressorts. Abgeordnete Martina Schenk
(B) thematisierte die sehr unterschiedliche Berichtlegung der Ministerien und wollte wissen, mit welchen konkreten
Maßnahmen das Frauenministerium das Selbstbewusstsein von Frauen fördern will.
Frauenministerin Heinisch-Hosek antwortete auf die aufgeworfenen Fragen, dass sie sich prinzipiell immer für
höhere Frauenanteile in leitenden Positionen in allen Bereichen des Bundesdienstes einsetze, was auch bedeute,
dass sie dafür eintrete, dass Ressorts, die derzeit noch eine Frauenförderquote von 40 % aufweisen, diese
auf 45 % anheben. Wenn es Probleme mit Stellenausschreibungen gebe, könnten diese vor die Bundesgleichbehandlungskommission
gebracht werden. Eine bereits erfolgte Stellenbesetzung nachträglich wegen Benachteiligung einer Bewerberin
zu korrigieren, sei allerdings aus praktischen Gründen schwer denkbar, sagte Heinisch-Hosek. Sie versprach
aber, dass sie die Problematik weiter verfolgen werde. Sie betonte, dass Gender- und Frauenfragen auch an die jeweils
zuständigen VertreterInnen der Ressorts herangetragen werden sollten.
In einer zweiten Fragerunde wurde den Abgeordneten vor allem die Frage der Einkommensschere, die auch im Bundesdienst
feststellbar ist, thematisiert. Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (S) und auch Abgeordnete Carmen Gartelgruber (F)
stellten dazu fest, dass Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch im Bundesdienst ein Thema sei. Abgeordnete Claudia
Durchschlag (V) fragte nach der Vorbildwirkung des Bundes auf die Länder. Abgeordnete Daniela Musiol (G) sprach
eingangs ihrer Wortmeldung die Zusammensetzung des Gleichbehandlungsausschusses selbst an. Sie vermisse hier männliche
Abgeordnete, die Gleichbehandlungsfragen als Anliegen beider Geschlechter verstehen. Musiol fragte, ob es erste
Erfahrungen mit dem sogenannten Papa-Monat im Bundesdienst gibt, und fragte, wie auch Abgeordnete Ursula Haubner
(B), nach den Frauenförderplänen der Ministerien. Haubner regte dazu an, Auskunftspersonen einzuladen,
um qualifizierte Auskünfte über die Situation in den einzelnen Ressorts zu erhalten.
Bundesministerin Heinisch-Hosek legte in ihrer Beantwortung der Fragen der Abgeordneten dar, dass die Einkommensunterschiede
im Bund auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sind. Dazu zählen unterschiedliche Gehaltsschemata
von Beamten und Vertragsbediensteten, das Faktum, dass mehr Überstunden von Männern geleistet werden,
sowie längere Karenzzeiten von Frauen. In diesen Bereichen müsse man ansetzen. Zur Väterkarenz gebe
es noch keine Erfahrungswerte. Was die Bundesländer betreffe, so führe sie hier Gespräche, es sei
wünschenswert, dass auch die Länder Einkommensberichte erstellen. Wien habe dies bereits zugesagt. Frauenfragen
sollten in aktuellen Aussprachen in den Ausschüssen an die jeweiligen Ressortzuständigen herangetragen
werden, regte sie an. Dem schloss sich Ausschussvorsitzende Gisela Wurm (S) an. Sie sei für diesbezügliche
Neuerungen im Ausschuss, wie etwa Ladungen von Auskunftspersonen, jederzeit offen.
Der Bericht wurde mehrheitlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen zur Kenntnis genommen.
Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2008 und 2009
Weiters behandelte der Ausschuss den Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes für die
Privatwirtschaft in den Jahren 2008 und 2009 ( III-193 d.B.). Er umfasst den Tätigkeitsbericht der drei Senate
der Gleichbehandlungskommission sowie den Bericht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend die Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsgesetzes und des GBK/GAW-Gesetzes. Der Bericht enthält
Informationen über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes durch die Gerichte sowie Ausführungen
zur Gleichbehandlung im EU-Recht. Außerdem gibt er Auskunft über die Tätigkeit der Anwaltschaft
für Gleichbehandlung.
Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek wies in ihrem einleitenden Statement darauf hin, dass es eine ständige
Weiterentwicklung im Gleichbehandlungsgesetz gebe. In den Fragen des Diskriminierungsschutzes sei man noch nicht
am gewünschten Ziel, das letzte Wort sei hier noch nicht gesprochen. Über die Arbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft
referierte Ingrid Nikolay-Leitner und stellte fest, dass die Zahl der Anfragen im Steigen begriffen sei. Diskriminierung
aufgrund des Alters sei ein zunehmendes Problem in der Arbeitswelt. Es zeige sich aber, dass Frauen sich vermehrt
gegen Ungleichbehandlung bei Einkommen und Aufstiegschancen zur Wehr setzen. Einkommensberichte und damit mehr
Einkommenstransparenz spielen hierbei eine wichtige Rolle, da es dadurch gelingen könne, Klagen gegenüber
Firmen besser durchzusetzen. Die Regionalbüros der Gleichbehandlungsanwaltschaft bieten verstärkt Workshops
zu diesen Fragen an.
In der Diskussion des Berichts durch die Ausschussmitglieder meinte Abgeordnete Renate Csörgits (S), der Bericht
zeige deutlich auf, dass die Forderung "gleiches Einkommen für gleiche Leistung" noch immer aktuell
sei. Abgeordnete Anna Höllerer (V) erkundigte sich danach, wie man Betroffene in den Bundesländern besser
erreichen wolle und was man gegen diskriminierende Wohnungsinserate unternehmen werde. Abgeordnete Heidemarie Unterreiner
(F) vermutete eine Doppelgleisigkeit von Gleichbehandlungsanwaltschaft und Gerichten. Abgeordnete Judith Schwentner
(G) meinte wiederum, das Tätigkeitsspektrum der regionalen Anwaltschaften sollte erweitert werden, viele Fälle
von Diskriminierungen würden noch nicht an sie gelangen. Für die bessere Vereinbarkeit von Familie und
Beruf brauche es zudem bessere Teilzeitmodelle für Eltern. Schwendtner kritisierte die lange Entscheidungsdauer
bei Verfahren in Diskriminierungsfragen und meinte, es sei Aufklärungsarbeit notwendig, um die Antidiskriminierungsgesetze
im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern. Abgeordnete Martina Schenk (B) wies ebenfalls auf lange Wartezeiten
bei Entscheidungen und auf Doppelgleisigkeiten hin und erkundigte sich, welche Gründe für die Zurückziehung
von Verfahren ausschlaggebend seien.
Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek verwies auf die Bedeutung der Einkommensberichte, um Einkommensunterschiede
zu durchleuchten. Zur Einkommenstransparenz führe man Schulungen in den Betrieben durch, die sich vor allem
an Personalisten richteten. Eine Doppelgleisigkeit mit den Gerichten sehe sie nicht, da die Gleichbehandlungskommission
und die Anwaltschaft als vorgelagerte Institutionen viele Fälle im Vorfeld klären können. Ingrid
Nikolay-Leitner ergänzte, man sei intensiv bemüht, die Dauer der Verfahren zu verkürzen und den
bestehenden Aktenüberhang abzubauen. Zurückziehungen von Verfahren haben in den meisten Fällen mit
außergerichtlichen Einigungen zwischen den Parteien zu tun. Zum Thema Prozesskostenrisiko merkte Nikolay-Leitner
an, dieses sei insbesondere bei Diskriminierungen außerhalb der Arbeitswelt ein Problem. Im Arbeitsbereich
gebe es grundsätzlich einen guten Rechtsschutz, etwa durch die Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer, konstatierte
sie.
Das Gesetz verbiete eine Schlechterstellung nach Karenzzeiten, betonte Heinisch-Hosek. Hier seien schlichtweg die
bestehenden Gesetze einzuhalten, wie auch in der Frage von diskriminierenden Wohnungsanzeigen. In erster Linie
setze man auf Bewusstseinsbildung, wo diese nicht greife, gebe es das Mittel, eine Anzeige einzubringen. Man schule
BetriebsrätInnen und setze insgesamt auf mehr Information über alle Bereiche von Diskriminierungen. Dabei
sei das Frauenministerium nicht nur auf die eigenen Kapazitäten angewiesen, sondern arbeite eng mit ÖGB,
Arbeiterkammern und anderen Organisationen, wie etwa NGOs, zusammen.
Was das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie betrifft, plädierte Heinisch-Hosek dafür, die Anstoßfinanzierung
des Bundes zur Errichtung zusätzlicher Kindergartenplätze noch heuer fortzusetzen. Sie verwies darauf,
dass in der Vergangenheit durch die Bundesförderung 17.000 neue Kindergartenplätze, davon rund die Hälfte
für unter 3-Jährige, und 6.000 Arbeitsplätze geschaffen worden seien. Die Länder bräuchten
das Geld, betonte sie, zudem seien noch immer zu wenig Betreuungsplätze für Kleinstkinder vorhanden.
Heinisch-Hosek will außerdem in Unternehmen aktiv dafür werben, dass "Väterkarenz" von
Seiten des Arbeitgebers verstärkt unterstützt wird.
Ausdrücklich begrüßt wurde von Heinisch-Hosek das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach
eine frühere "Zwangspensionierung" von Frauen im Vergleich zu Männern diskriminierend sei.
Es würden nun Gespräche darüber geführt, wie man Frauen längeres Arbeiten ermöglichen
könne, hielt sie in Richtung Abgeordneter Gertrude Aubauer (V) fest. Heinisch-Hosek will allerdings nicht
daran rütteln, dass das Frauenpensionsalter erst in den Jahren 2024 bis 2033 schrittweise an das Männerpensionsalter
angepasst wird.
Der Gleichbehandlungsbericht wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ zur Kenntnis
genommen.
Ausschuss befasst sich mit Oppositionsanträgen
Abseits der beiden Berichte befasste sich der Gleichbehandlungsausschuss mit verschiedenen Oppositionsanträgen.
Gefordert wurden unter anderem die nähere Determinierung der Begriffe "Diskriminierung" und "Gleichbehandlung"
im Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft ( FPÖ-Antrag
961/A[E]), die Beauftragung einer wissenschaftlichen Studie über die Lebenssituation muslimischer Frauen und
Mädchen, was Zwangsverehelichung, Geschlechtsverstümmelung und Gewalt im Namen der Ehre betrifft ( FPÖ-Antrag
1185/A[E]), die Weiterführung von Projekten zur Unterstützung einer nicht-traditioneller Berufswahl durch
Mädchen ( G-Antrag 783/A[E]), neue gesetzliche Regelungen für "Sexarbeit" mit dem Ziel der
Gleichstellung von Prostituierten mit anderen Erwerbstätigen ( G-Antrag 1165/A[E]) und die Erstellung einer
Studie zum Thema Burnout unter Berücksichtigung beider Geschlechter ( BZÖ-Antrag 1380/A[E]). Der FPÖ-Antrag
961/A[E] wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt, der Antrag der Grünen betreffend nicht-traditionelle
Berufswahl von Mädchen soll dem Unterrichtsausschuss zugewiesen werden. Die anderen drei Anträge wurden
vertagt.
Im Rahmen der Diskussion verwies Abgeordnete Heidemarie Unterreiner (F) auf einen Fall, in dem ein Schneidereibetrieb
mit einer Strafe bedroht wurde, weil er in einer Annonce ausdrücklich eine "Schneidermeisterin"
gesucht habe. Ihrer Ansicht nach ist es "realitätsfern" und "lebensfremd" in solchen Fällen
auf eine geschlechterneutrale Formulierung zu insistieren. Bei den anderen Fraktionen stieß die Forderung
der FPÖ nach Klarstellung der Begriffe "Diskriminierung" und "Gleichbehandlung" allerdings
auf Ablehnung. So konnte etwa Abgeordnete Judith Schwentner (G) keinen gesetzlichen Änderungsbedarf erkennen
und verwies darauf, dass bei einer sachlichen Rechtfertigung ohnehin auch geschlechtsspezifische Ausschreibungen
möglich seien.
Hinsichtlich der Forderung der FPÖ nach Erstellung einer wissenschaftlichen Studie über Gewalt in Migrantenfamilien
machte ÖVP-Abgeordnete Dorothea Schittenhelm geltend, dass der Antrag der FPÖ zu kurz greife und man
sich generell stärker mit der Lebenssituation von Migrantinnen, etwa ihrer Gesundheit und ihrer Bildung, befassen
müsse. Ihre Fraktionskollegin Ridi Steibl verwies auf verschiedene konkrete Projekte im Bereich des Innenministeriums
und anderer Ministerien. Abgeordnete Heidrun Silhavy (S) hob hervor, dass bereits im Jahr 2008 eine umfangreiche
Studie über traditionsbedingte Gewalt in Familien erstellt wurde und über die Homepage des Frauenministeriums
abrufbar sei.
Auch Abgeordnete Judith Schwentner (G) und Abgeordnete Martina Schenk (B) werteten die Erstellung einer weiteren
Studie als wenig zielführend. So glaubt Abgeordnete Schenk etwa nicht, dass dadurch neue Erkenntnisse gewonnen
werden könnten. Ihrer Ansicht nach wäre es wichtiger, die Gesellschaft für diese Fragen zu sensibilisieren
und Aufklärungsarbeit zu leisten. Abgeordnete Schwentner machte darauf aufmerksam, dass die von der FPÖ
aufgezeigten Probleme nicht religiös bzw. kulturell bedingt seien, sondern vor allem in extrem patriarchalen
Strukturen auftreten würden.
Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek verwies darauf, dass ihr Ressort heuer zwei Ausbildungslehrgänge
fördere, bei denen es insbesondere darum gehe, Migrantinnen der zweiten und dritten Generation als Multiplikatorinnen
auszubilden und Angehörige bestimmter Berufe wie LehrerInnen und MitarbeiterInnen von Jugendeinrichtungen
für die Bereiche Zwangsheirat, Genitalverstümmelung und Generationenkonflikte zu sensibilisieren. Die
im Regierungsübereinkommen verankerte Einrichtung einer Notwohnung für Opfer von Zwangsheirat ist ihr
zufolge bisher an fehlenden Förderungen von Seiten des Innenministeriums gescheitert.
Heinisch-Hosek wies darüber hinaus Kritik der Grünen zurück, wonach es keine Projekte mehr gebe,
um eine nicht-traditionelle Berufswahl von Mädchen verstärkt zu fördern. Sowohl sie als auch Abgeordnete
Renate Csörgits (S) machten auf verschiedene Initiativen und Programme aufmerksam. Csörgits betonte außerdem
dass auch das Programm "FIT" im Sozialministerium weiterlaufe. Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager
(V) hielt fest, es bedürfe eines Zusammenspiels zwischen Elternhaus, Schule, Universität und Wirtschaft,
um Mädchen verstärkt zu bewegen, untypische Frauenberufe zu ergreifen.
Grüne fordern Abschaffung der Sittenwidrigkeit von Prositution
Viel Zustimmung gab es für die Forderung der Grünen, die Sittenwidrigkeit von Prostitution abzuschaffen
und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Sexarbeit zu ändern. Eine schon vor längerer Zeit eingesetzte
interministerielle Arbeitsgruppe ist Heinisch-Hosek zufolge bisher allerdings noch zu keiner Lösung gekommen.
Die Ministerin sagte den Abgeordneten aber zu, ihnen einen Zwischenbericht über den aktuellen Diskussionsstand
zu übermitteln. Für Abgeordnete Cortolezis-Schlager (V) gilt es, noch verschiedene offene Fragen zu lösen,
sie äußerte aber Hoffnung, dass zumindest in Wien bald ein Bordell-Gesetz beschlossen werde.
Die Grünen fordern konkret etwa eine konsequente Eingliederung von Prostitution in das Arbeitsrecht, die Gewerbeordnung
und andere relevante Gesetze. Sexarbeiterinnen sollten sowohl selbständig als auch unselbständig arbeiten
und gegebenenfalls vorenthaltenes Gehalt einfordern können, erläuterte Abgeordnete Judith Schwentner.
Dezidiert abgelehnt wurde der Antrag von Seiten der FPÖ. Nach Meinung von Abgeordneter Susanne Winter läuft
dieser auf eine vermehrte Zuwanderung hinaus und diffamiere Amtsärzte. Überdies gab sie zu bedenken,
dass Fragen der Prostitution größtenteils Ländersache seien.
Weitgehend einig waren sich die Abgeordneten darin, dass die Ursachen des Anstiegs psychischer Krankheiten und
von Burn-out genauer analysiert gehörten. Abgeordnete Claudia Durchschlag (V) hofft auf eine Initiative von
Gesundheitsminister Alois Stöger und verwies darauf, dass es zum Thema Burn-out auch einen Antrag im Gesundheitsausschuss
gebe. Derzeit könne man nur vermuten, dass die starke Zunahme von Depressionen bei Frauen auf deren Doppelbelastung
zurückzuführen sei, sagte Abgeordnete Schwentner. |