Wien (bmi) - In letzter Zeit kursieren wieder zweifelhafte Schreiben und E-Mails, die den Adressaten als
Millionengewinner einer spanischen Lotterie ankündigen. Ein Österreicher wurde Opfer und leistete Vorauszahlungen
in der Höhe von über 400.000 Euro. Das Bundeskriminalamt warnt davor, auf solche Mitteilungen zu reagieren.
Den angeschriebenen Personen wird mitgeteilt, sie hätten bei der Ziehung einer Lotterie einen sehr hohen Gewinn
erzielt, obwohl die Empfänger niemals bei einer derartigen Lotterie mitgespielt haben. Um den Gewinn möglichst
rasch zu erhalten, soll man entweder Vorauszahlungen leisten oder persönliche Daten, die Bankverbindung und
eine Kopie eines Ausweises zurücksenden. Das alles soll innerhalb einer sehr kurzen Frist vor sich gehen,
da der Gewinn verfalle, falls nicht rechtzeitig geantwortet würde. Als Kontaktdaten der Unternehmen gibt es
in der Regel nur eine Telefonnummer, eine E-Mail- oder Postfachadresse.
Die bisher aufgetauchten Gewinnankündigungen tragen teilweise Bezeichnungen von existierenden ausländischen
Lotterien wie "European Lotteries", "El Gordo de la Primitiva", Loterías y Apuestas
del Estado (LAE) oder Fantasienamen wie "Fortune Lotteria", "Victoria State Lottery", "El
Mundo Lotto Company S.A." und andere.
Sobald man mit dem Lotterieunternehmen zwecks Zustellung des Gewinnes Kontakt aufgenommen hat, wird der vermeintliche
Gewinner aufgefordert, eine "Gebühr" für die Zustellung des Gewinnes vorzustrecken. Diese Summe
ist oft ein sehr hoher Euro-Betrag. Wenn dieser Betrag überwiesen wurde, wird eine "Bearbeitungsgebühr"
für die Auszahlung des angekündigten Gewinnes verlangt. Auch dieser Betrag ist oft eine vierstellige
Euro-Summe. Dem Bundeskriminalamt liegen Anzeigen vor, wonach Lotterie-Opfern nach Überweisung dieser Beträge
weiter versucht wurde "Geld aus deren Taschen zu ziehen". So meldet sich ein angeblicher Mitarbeiter
einer spanischen Bank und behauptet, dass der Gewinn bereits zur Überweisung bei der Bank liege. Nur ein Problem
gäbe es noch: Für den Gewinn muss noch Steuer bezahlt werden – eine weitere Zahlung ist fällig.
Wurden dann alle Geldbeträge (bis zu mehreren tausend Euro) bezahlt, bricht der Kontakt zum fiktiven Lotterieveranstalter
ab und die von den gutgläubigen Opfern bezahlten Gelder sind meist unwiederbringlich verloren.
Wenn man tatsächlich Opfer derartiger Betrüger geworden ist, sollte unverzüglich Anzeige bei der
nächstgelegenen Polizeidienststelle erstattet werden. Im vorliegenden Falle ist es der spanische Polizei,
unter Mithilfe des österreichischen Verbindungsbeamten, gelungen, bereits einige Mitglieder der Banden, die
von Spanien aus tätig waren, festzunehmen und der Justiz zu übergeben. Auch konnten größere
Geldbeträge, die aus den betrügerischen Machenschaften stammen, sichergestellt werden.
Das Bundeskriminalamt rät davon ab, auf solche zweifelhafte Schreiben und E-Mails mit der Ankündigung
eines ausländischen Lotteriegewinns zu reagieren und sogar persönliche Daten und Angaben über Bankverbindungen
bekannt zu geben.
Keinesfalls sollte man irgendwelche Zahlungen leisten. Offiziell zugelassene in- und ausländische Lotterieveranstalter
verlangen von den Gewinnern nie eine Vorauszahlung von Bearbeitungsgebühren oder dergleichen für die
Auszahlung von Lotteriegewinnen. Weiters rät das Bundeskriminalamt auch zum vorsichtigen Umgang mit persönlichen
Daten, insbesondere der Kontonummer. Die Kenntnis der Kontodaten ermöglicht Betrügern unter Umständen,
unrechtmäßig Geld von Ihrem Konto einzuziehen, auch wenn Sie dazu keine schriftliche Einverständniserklärung
und keinen schriftlichen Einziehungsauftrag gegeben haben. |