EU-Kommission verabschiedet Programm der Schweiz für Aussengrenzenfonds   

erstellt am
28. 03. 11

Bern-Wabern (bfm) - Die Europäische Kommission hat am 28.03. das Mehrjahresprogramm 2010-2013 sowie das Jahresprogramm 2010 der Schweiz unter dem Aussengrenzenfonds genehmigt. Diese Programmdokumente bilden den inhaltlichen Rahmen für von der Schweiz durchgeführte Projekte, die von einer Mitfinanzierung durch den Fonds profitieren können. Sie sind ausserdem Voraussetzung für die Vorauszahlungen der EU-Mitfinanzierung. Der Fonds soll unter anderem die Effizienz der Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen verbessern und so zu erhöhter Sicherheit an den Aussengrenzen beitragen.

Beim Aussengrenzenfonds handelt es sich um einen Solidaritätsfonds zur Unterstützung insbesondere jener Schengen-Mitgliedstaaten, welche aufgrund ihrer ausgedehnten Land- und Seegrenzen auf Dauer hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen. Der Fonds soll dazu beitragen, die Effizienz der Kontrollen und damit den Schutz der Aussengrenzen zu verbessern sowie die illegale Einreise zu verringern. Er soll aber auch die Einreise von berechtigten Personen erleichtern und beschleunigen. Die Schengen-Mitgliedstaaten können für ihre Massnahmen eine finanzielle Unterstützung aus dem Aussengrenzenfonds erhalten.

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 wurde für den Aussengrenzenfonds ein Gesamtbetrag in der Höhe von 1'820 Millionen Euro von der Europäischen Kommission bereitgestellt. Die Schweiz leistet Beiträge von pro Jahr durchschnittlich gut 9 Millionen Euro.

Die Europäische Kommission hat heute das Mehrjahresprogramm der Schweiz für den Aussengrenzenfonds 2010-2013 sowie das erste Jahresprogramm 2010 angenommen. Die Mittelzuweisungen der EU an die Schweiz für das Jahresprogramm 2010 (einschliesslich der rückwirkenden Zuweisungen für 2009) betragen rund 4.7 Millionen Euro zur Unterstützung der folgenden Projekte:

  • Informatikanwendung zum Lesen und Erfassen von biometrischen Daten und Abfrage von Fahndungsdatenbanken;
  • Massnahmen in Zusammenhang mit der Entwicklung des Visa-Informationssystems, insbesondere für den Anschluss des nationalen Systems (VIS) an das europäische Zentralsystem;
  • Ausbildungsmassnahmen für Grenzkontrollbeamte und Konsularbedienstete bei der Einführung neuer Verfahren im Bereich des Europäischen Visakodex.


Die geplanten Massnahmen leisten einen Beitrag zur Zusammenarbeit mit den anderen Schengen-Mitgliedstaaten. Sie tragen zu einer Effizienzsteigerung der Kontrollen bei und erhöhen somit die Sicherheit an den Aussengrenzen.

     
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