Bern-Wabern (bfm) - Die Europäische Kommission hat am 28.03. das Mehrjahresprogramm 2010-2013 sowie
das Jahresprogramm 2010 der Schweiz unter dem Aussengrenzenfonds genehmigt. Diese Programmdokumente bilden den
inhaltlichen Rahmen für von der Schweiz durchgeführte Projekte, die von einer Mitfinanzierung durch den
Fonds profitieren können. Sie sind ausserdem Voraussetzung für die Vorauszahlungen der EU-Mitfinanzierung.
Der Fonds soll unter anderem die Effizienz der Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen verbessern und so zu erhöhter
Sicherheit an den Aussengrenzen beitragen.
Beim Aussengrenzenfonds handelt es sich um einen Solidaritätsfonds zur Unterstützung insbesondere jener
Schengen-Mitgliedstaaten, welche aufgrund ihrer ausgedehnten Land- und Seegrenzen auf Dauer hohe Kosten für
den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen. Der Fonds soll dazu beitragen, die Effizienz der Kontrollen und damit
den Schutz der Aussengrenzen zu verbessern sowie die illegale Einreise zu verringern. Er soll aber auch die Einreise
von berechtigten Personen erleichtern und beschleunigen. Die Schengen-Mitgliedstaaten können für ihre
Massnahmen eine finanzielle Unterstützung aus dem Aussengrenzenfonds erhalten.
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 wurde für den Aussengrenzenfonds ein Gesamtbetrag
in der Höhe von 1'820 Millionen Euro von der Europäischen Kommission bereitgestellt. Die Schweiz leistet
Beiträge von pro Jahr durchschnittlich gut 9 Millionen Euro.
Die Europäische Kommission hat heute das Mehrjahresprogramm der Schweiz für den Aussengrenzenfonds 2010-2013
sowie das erste Jahresprogramm 2010 angenommen. Die Mittelzuweisungen der EU an die Schweiz für das Jahresprogramm
2010 (einschliesslich der rückwirkenden Zuweisungen für 2009) betragen rund 4.7 Millionen Euro zur Unterstützung
der folgenden Projekte:
- Informatikanwendung zum Lesen und Erfassen von biometrischen Daten und Abfrage von Fahndungsdatenbanken;
- Massnahmen in Zusammenhang mit der Entwicklung des Visa-Informationssystems, insbesondere für den Anschluss
des nationalen Systems (VIS) an das europäische Zentralsystem;
- Ausbildungsmassnahmen für Grenzkontrollbeamte und Konsularbedienstete bei der Einführung neuer Verfahren
im Bereich des Europäischen Visakodex.
Die geplanten Massnahmen leisten einen Beitrag zur Zusammenarbeit mit den anderen Schengen-Mitgliedstaaten. Sie
tragen zu einer Effizienzsteigerung der Kontrollen bei und erhöhen somit die Sicherheit an den Aussengrenzen.
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