Mehr Förderung für Kinderbetreuung   

erstellt am
25. 03. 11

Bildungs-Landesrätin Doris Hummer: "Landesbeitrag soll bereits für kleinere Gruppengröße gelten"
Linz (lk) - Im Jahr 2010 konnte von den vier im Oö. Landtag vertretenen Parteien eine gemeinsam getragene Novelle des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes erarbeitet werden. Als ungerecht wahrgenommene Unterschiede "alter" und "neuer" Finanzierungs-regelungen wurden mit diesem Gesetz beseitigt. Die nunmehrige pauschale Gruppenfinanzierung beinhaltet die für die jeweilige Kinderbetreuungsform festgelegte Mindestöffnungszeit sowie Zu- und Abschläge für längere bzw. kürzere Öffnungszeiten.

"Nach Auswertung der Betreuungszeiten ergibt sich, dass die festgelegten Mindestzahlen von zehn betreuten Kindern in Kindergärten und Horten bzw. von sechs Kindern in Krabbelstuben pro Gruppe in vielen Einrichtungen nicht erreicht werden", sagt Landesrätin Mag.ª Doris Hummer. "Vorausgesetzt, die Oö. Landesregierung stimmt meinem Vorschlag zu, will ich die Gemeinden und Rechtsträger im laufenden Arbeitsjahr in der Form zusätzlich unterstützen, dass bereits bei der Anwesenheit von sieben Kindern in Kindergarten und Hort bzw. fünf Kindern in der Krabbelstube ein Landesbeitrag gewährt wird. Damit soll bei den Öffnungszeiten der Einrichtungen ganz besonders auch berufstätigen Eltern entgegen gekommen werden", so Hummer weiter.

Wie sich aus der vor wenigen Wochen präsentierten Kindertagesheimstatistik zeigt, besteht in Oberösterreich Handlungsbedarf beim Ausbau des institutionellen Betreuungsangebotes für die unter 3-jährigen. "Diesen Mangel an Betreuungsplätzen nehme ich sehr ernst. Ich möchte daher den Fixbetrag für jede Krabbelstubengruppe von derzeit 32.000 Euro auf 35.000 Euro erhöhen. In Kombination mit der Senkung der erforderlichen Gruppengröße auf fünf Kinder als Berechnungsgrundlage für die Zu- und Abschläge, wird damit ein spürbarer Anreiz zur Erweiterung des Angebots an Krabbelstuben geschaffen", so Landesrätin Hummer.

Zur Berechnung des Landesbeitrages ist die Führung des Besuchsnachweises für den Referenzmonat Oktober vorgesehen. "Diese Aufzeichnung ist Grundlage für die Berechnung des Landesbeitrages. Bei vielen Mitarbeiter/innen von Kinderbetreuungs-einrichtungen haben die detaillierten Zeitaufzeichnungen über den gesamten Monat Oktober wenig Zuspruch gefunden. Um die Pädagog/innen zu entlasten, plane ich eine Reduktion der Aufzeichnungspflicht auf zwei Wochen " so Hummer.

"Zusätzlich soll den Pädagog/innen eine fachliche Unterstützung in schwierigen psychologischen und sozialen Fragen zur Verfügung gestellt werden", so Landesrätin Hummer. "Dabei handelt es sich um eine Forderung der Berufsgruppe die mit Einführung des Gratiskindergartens noch wichtiger wurde."
     
zurück