Bildungs-Landesrätin Doris Hummer: "Landesbeitrag soll bereits für kleinere Gruppengröße
gelten"
Linz (lk) - Im Jahr 2010 konnte von den vier im Oö. Landtag vertretenen Parteien eine gemeinsam
getragene Novelle des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes erarbeitet werden. Als ungerecht wahrgenommene Unterschiede
"alter" und "neuer" Finanzierungs-regelungen wurden mit diesem Gesetz beseitigt. Die nunmehrige
pauschale Gruppenfinanzierung beinhaltet die für die jeweilige Kinderbetreuungsform festgelegte Mindestöffnungszeit
sowie Zu- und Abschläge für längere bzw. kürzere Öffnungszeiten.
"Nach Auswertung der Betreuungszeiten ergibt sich, dass die festgelegten Mindestzahlen von zehn betreuten
Kindern in Kindergärten und Horten bzw. von sechs Kindern in Krabbelstuben pro Gruppe in vielen Einrichtungen
nicht erreicht werden", sagt Landesrätin Mag.ª Doris Hummer. "Vorausgesetzt, die Oö. Landesregierung
stimmt meinem Vorschlag zu, will ich die Gemeinden und Rechtsträger im laufenden Arbeitsjahr in der Form zusätzlich
unterstützen, dass bereits bei der Anwesenheit von sieben Kindern in Kindergarten und Hort bzw. fünf
Kindern in der Krabbelstube ein Landesbeitrag gewährt wird. Damit soll bei den Öffnungszeiten der Einrichtungen
ganz besonders auch berufstätigen Eltern entgegen gekommen werden", so Hummer weiter.
Wie sich aus der vor wenigen Wochen präsentierten Kindertagesheimstatistik zeigt, besteht in Oberösterreich
Handlungsbedarf beim Ausbau des institutionellen Betreuungsangebotes für die unter 3-jährigen. "Diesen
Mangel an Betreuungsplätzen nehme ich sehr ernst. Ich möchte daher den Fixbetrag für jede Krabbelstubengruppe
von derzeit 32.000 Euro auf 35.000 Euro erhöhen. In Kombination mit der Senkung der erforderlichen Gruppengröße
auf fünf Kinder als Berechnungsgrundlage für die Zu- und Abschläge, wird damit ein spürbarer
Anreiz zur Erweiterung des Angebots an Krabbelstuben geschaffen", so Landesrätin Hummer.
Zur Berechnung des Landesbeitrages ist die Führung des Besuchsnachweises für den Referenzmonat Oktober
vorgesehen. "Diese Aufzeichnung ist Grundlage für die Berechnung des Landesbeitrages. Bei vielen Mitarbeiter/innen
von Kinderbetreuungs-einrichtungen haben die detaillierten Zeitaufzeichnungen über den gesamten Monat Oktober
wenig Zuspruch gefunden. Um die Pädagog/innen zu entlasten, plane ich eine Reduktion der Aufzeichnungspflicht
auf zwei Wochen " so Hummer.
"Zusätzlich soll den Pädagog/innen eine fachliche Unterstützung in schwierigen psychologischen
und sozialen Fragen zur Verfügung gestellt werden", so Landesrätin Hummer. "Dabei handelt es
sich um eine Forderung der Berufsgruppe die mit Einführung des Gratiskindergartens noch wichtiger wurde." |