Keine Mehrheit für Anträge der Opposition
Wien (pk) - Nach Schluss der Sondersitzung des Nationalrats zum Thema Kernenergie trat am 22.03.
auch der Finanzausschuss zu einer Sitzung zusammen und befasste sich mit internationalen Finanzabkommen und mit
Anträgen der Opposition. Eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland trägt den
neuen OECD-Amtshilfe-Standards bei der Verfolgung von Steuersündern Rechnung. Auch beim Wirtschaftsaustausch
mit Bosnien und Herzegowina soll künftig Doppelbesteuerung vermieden und wechselseitige Amtshilfe geleistet
werden, beschloss eine S-V-G-Mehrheit. Ebenfalls eine Mehrheit von S-V-G stimmte österreichischen Beiträgen
für internationale Fonds zur Finanzierung globaler Entwicklungsprojekte zu, unter anderem für die Realisierung
der UNO-Millenniumsziele zur Halbierung der Weltarmut bis 2015.
In einem Entschließungsantrag wandte sich die FPÖ gegen eine Verringerung des 280 Tonnen-Goldschatzes
der Nationalbank und beantragte die Lagerung der Metallreserve im Inland, um jederzeit die Möglichkeit zu
haben, eine zumindest teilweise goldgedeckte Währung einzuführen. Per Gesetz wollte das BZÖ schließlich
Spekulationen von Bund, Ländern und Gemeinden beschränken und verlangte überdies ein Verbot von
Cross-Border-Leasinggeschäften. Beide Antrage wurden abgelehnt.
Kooperation mit Deutschland bei der Verfolgung von Steuersündern
Das mit S-V-G-Mehrheit genehmigte Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungs- abkommens mit Deutschland
dient der Anpassung des aus dem Jahr 2000 stammenden Abkommens an den neuen OECD-Standard für steuerliche
Transparenz und Amtshilfebereitschaft. Amtshilfemaßnahmen, die lediglich der Beweisausforschung ("fishing
expeditions") dienen, werden ausdrücklich ausgeschlossen. Das Protokoll lässt keine negativen budgetären
Auswirkungen erwarten und bringt keine zusätzlichen Informationsverpflichtungen für Unternehmen mit sich.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Bosnien-Herzegowina
Das Abkommen mit Bosnien und Herzegowina wiederum soll die Doppelbesteuerung bei Steuern vom Einkommen und vom
Vermögen zwischen den beiden Staaten beseitigen. Es entspricht den Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens
und der internationalen Steuervertragspraxis ebenso wie den OECD-Standards betreffend Transparenz, Amtshilfebereitschaft
und Amtshilfeunterstützung bei Sachverhaltserhebungen. Auch dieses Abkommen passierte den Ausschuss mit S-V-G-Mehrheit.
Mehr Geld für den globalen Kampf gegen Krise, Armut und Klimawandel
Entwicklungsprogramme zur Erreichung der UNO-Millenniumsziele, insbesondere die Halbierung der Weltarmut bis 2015,
aber auch die Folgen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise sowie Reaktionen auf den Klimawandel erhöhen
den Geldbedarf der Weltbank sowie internationaler Entwicklungsfonds. Mit dem Gesetz über österreichische
Beiträge an internationale Finanzinstitutionen, das der Finanzausschuss mit S-V-G-Mehrheit verabschiedete,
genehmigte der Nationalrat folgende Beiträge: 13,5 Mio. € in acht Tranchen bis 2018 an die Afrikanische Entwicklungsbank
(AfDB); 21,5 Mio. € für Kapitalerhöhungen der Weltbank (IBRD) in den Jahren 2011 bis 2015; 2,3 Mio. €
an die Inter-Amerikanische Entwicklungsbank (IDB) in fünf Tranchen bis 2015 und einmalig 821.754 € an deren
Sonderfonds FSO; 42,6 Mio. € an die Globale Umweltfazilität (GEF) in 6 Tranchen bis 2016. An der Kapitalerhöhung
der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) wird sich Österreich mit 228,4 Mio.
€ beteiligen. Dieser Beitrag verursacht dem Bund keine Kosten, er soll aus einer Rücklage der EBRD finanziert
werden.
In der Debatte brachte Abgeordneter Alois Gradauer (F) Bedenken hinsichtlich der Finanzierbarkeit der Beträge
vor und erinnerte an den hohen Schuldenstand des Staates. Abgeordneter Martin Bartenstein (V) erwiderte, angesichts
der Bedeutung vor allem des Klimaschutzes sei diese Beitragsleistung absolut notwendig.
Staatssekretär Reinhold Lopatka teilte in diesem Zusammenhang mit, dass die Europäische Bank für
Wiederaufbau und Entwicklung vor dem Hintergrund der Ereignisse in Nordafrika, insbesondere in Ägypten, eine
Erweiterung ihres Geschäftsfeldes anvisiert.
Goldreserven nach Österreich: Keine Mehrheit für F-Antrag
Nicht durchsetzen konnte sich die FPÖ mit ihrer Forderung nach Verbringung der österreichischen Goldreserven
auf österreichisches Hoheitsgebiet. Abgeordneter Werner Königshofer argumentierte, Goldvermögen
habe gerade in Zeiten ökonomischer Unsicherheit große Bedeutung, deshalb sei es besonders wichtig, diese
Reserven in Österreich jederzeit verfügbar zu haben. Er kritisierte überdies die Weigerung der Regierung,
Auskunft darüber zu geben, in welchen Staaten sich das Gold der Republik befindet.
Abgeordneter Michael Schickhofer (S) meinte hingegen, man könne darauf vertrauen, dass die Nationalbank die
Goldreserven sicher verwahre. Staatssekretär Reinhold Lopatka erklärte, dem Ansinnen der Freiheitlichen
stehe die österreichische Rechtslage entgegen. Demnach sei die Nationalbank bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
nicht an Weisungen gebunden. Darüber hinaus würde aber auch der EU-Vertrag Weisungen an die EZB oder
die nationalen Zentralbanken ausschließen.
B-Antrag gegen Spekulationsgeschäfte des Staates abgelehnt
Ebenso abgelehnt wurde ein Antrag des BZÖ, in dem Abgeordneter Robert Lugar auf die Problematik von Spekulationsgeschäften
durch den Staat hinwies und auf ein Gesetz mit klaren gesetzlichen Regelungen für Spekulationen von Bund,
Ländern und Gemeinden drängte, das vor allem auch Grenzen festlegt und Cross-Border-Leasinggeschäfte
verbietet.
Abgeordneter Wilhelm Molterer (V) sah keinen Grund, der Initiative beizutreten, zumal, wie er erinnerte, die Forderung
inhaltlich bereits durch den Stabilitätspakt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden abgedeckt sei. Die
Abgeordneten Jakob Auer (V) und Kurt Gaßner (S) pflichteten ihm bei und betonten, in Oberösterreich
etwa seien die Gemeinden an äußerst strenge Vorschriften gebunden.
Abgeordneter Maximilian Linder (F) gab sich damit nicht zufrieden und plädierte für eine verstärkte
Kontrolle durch den Rechnungshof, um vergleichbare Zahlen zu erhalten. Gerade durch Auslagerungen werde oft der
Versuch unternommen, Gemeindekontrollen zu umgehen, gab er zu bedenken.
Staatssekretär Reinhold Lopatka machte auf die Verschärfung der Richtlinien auf europäischer Ebene
aufmerksam, durch die die Transparenz hinsichtlich ausgegliederter Unternehmungen erhöht werde. Nicht nur
der Bund, sondern auch die Länder und Gemeinden müssten in Hinkunft diesen Eurostat-Vorgaben entsprechen.
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