Für einheitliches Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz   

erstellt am
23. 03. 11

Scharer: Konsultationsmechanismus zurückgezogen / Mehr Personal für Jugendämter und mehr Familienrichter nötig
Salzburg (lk) - Salzburg hat die Auslösung des Konsultationsmechanismus im Zusammenhang mit einem einheitlichen Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes zurückgezogen, um einem österreichweit einheitlichen Gesetz nicht mehr im Weg zu stehen. "Wir stehen hinter einer Vereinheitlichung eines Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Sinne der Kinder, Jugendlichen und Familien, aber auch im Sinne der Jugendwohlfahrt", erklärte Sozialreferentin Erika Scharer am 22.03. Bei der Umsetzung gebe es allerdings dringende Eckpunkte zu beachten.

"Durch die Umsetzung werden den Jugendämtern noch mehr Aufgaben als bisher erwachsen, etwa durch das notwendige Vieraugenprinzip. Daher ist eine personelle Aufstockung der Jugendämter unumgänglich", betonte Salzburgs Sozialreferentin Scharer. Dazu ist aber zusätzliches Geld vom Bund erforderlich. "Es ist zu begrüßen, dass der Bund für 2012 eine Anschubfinanzierung leisten will, eine Einmalleistung kann jedoch keine längerfristigen Kostensteigerungen abdecken", so Scharer, "daher muss vom Bund im Finanzausgleich 2013 auch ausreichend Geld bereit gestellt werden." Allein die Umsetzung des geplanten Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes wird das Land Salzburg pro Jahr 400.000 Euro kosten.

Weitere wesentliche Eckpunkte sind laut Landesrätin Scharer die Beschleunigung der Obsorgeverfahren durch die Justiz und außergerichtliche Lösungen. Hier bedarf es ebenfalls einer ausreichenden Personalausstattung mit deutlich mehr Familienrichtern und Gutachtern. "Es kann nicht sein, dass die Verfahren derart lange dauern, dass Babys, Kleinkinder und Jugendliche in Einrichtungen der Jugendwohlfahrt bis zu eineinhalb Jahren untergebracht werden müssen", so Sozialreferentin Erika Scharer.
     
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