Kärnten: Resolution zu Gaswirtschaftsgesetz 2011 beschlossen   

erstellt am
22. 03. 11

LR Dobernig: Neuregelung würde empfindliche Verteuerung für Erdgaskunden in Kärnten bedeuten
Klagenfurt (lpd) - Die Kärntner Landesregierung hat am 22.03. eine Resolution zu der vom Bund geplanten Novelle des Gaswirtschaftsgesetzes einstimmig beschlossen. Durch das neue Gesetz soll es zur Abkehr von der innerösterreichischen Solidarität in der Ausgestaltung des Netznutzungsentgeltes im Gaswirtschaftsrecht kommen. "Wir sprechen uns klar gegen die geplante Neuregelung aus, da es dadurch für Erdgaskunden in Kärnten zu empfindlichen Verteuerungen kommen kann. Das bisherige System mit einem einheitlichen Tarif für die Nutzung des Gasnetzes muss beibehalten werden", betont Finanz- und Konsumentenschutzreferent LR Harald Dobernig, der die Resolution vorgelegt hat.

Seitens der Bundesregierung ist geplant, ein neues Gaswirtschaftsgesetz zu beschließen, mit welchem Neuregelungen auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft erlassen werden sollen. Neben der Umsetzung von zahlreichen europarechtlichen Vorgaben soll mit der vorliegenden Gesetzesnovelle auch das sogenannte Netznutzungsentgelt neu geregelt werden. "Die geplante Neuregelung würde im Falle einer Umsetzung erhebliche Mehrkosten und massive Wettbewerbsnachteile für den Wirtschaftsstandort Kärnten mit sich bringen", kritisiert Dobernig.

Bisher wurde für die Nutzung des Gasnetzes ein Tarif bezahlt, der unabhängig von der in Anspruch genommenen Entfernung mit Verordnung der Energie-Control-Kommission innerhalb einer Netzebene einheitlich festgelegt wurde. Mit der Novelle ist seitens des Bundes geplant, von diesem Modell abzuweichen und die Tarife für die Netznutzung entfernungsabhängig zu verordnen. Dies hätte wiederum zur Folge, dass von den Netznutzern in Bundesländern, die auf Grund ihrer besonderen geographischen Lage und ihrer großen Entfernung zu den Ballungszentren benachteiligt sind (Kärnten und Steiermark), ein deutlich höherer Netztarif zu bezahlen wäre als in jenen Bundesländern, die auf Grund ihrer Nähe zu den Ballungs- bzw. Verteilungszentren bevorzugt sind (Wien und Niederösterreich).

Der Resolutionstext im Wortlaut: Die Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, wird aufgefordert, von der Vorlage einer Änderung des bestehenden entfernungsunabhängigen Kostenwälzungssystems für die Inlandsfernleitungen der Netzebene 1 im Gaswirtschaftsgesetz 2011 im Zuge der parlamentarischen Einbringung Abstand zu nehmen.
     
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