Beginn der Einreichfrist für Projekte zur Integrationsförderung   

erstellt am
04. 04. 11

Wien (bmi) - Seit dem 1. April 2011 können Projektvorschläge für das Jahr 2012, im Rahmen der Aufrufe zum "Europäischen Integrationsfonds" und der "Nationalen Integrationsförderungen" des Innenministeriums eingereicht werden. Die Bewerbungsfrist endet am 20. Mai 2011. Das Innenministerium wurde nicht zuletzt durch die gezielte Förderung von Projekten, die die Integration von Menschen in Österreich unterstützen, seit Jahren zur treibenden Integrations-Kraft.

Integration ist eine der zentralen gesellschaftspolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Die Bereitschaft und das Engagement sich zu integrieren ist genauso erforderlich wie die Gestaltung der Rahmenbedingungen, um Integration zu fördern. Ziel ist es ein Wir-Gefühl in Österreich zu entwickeln. Dafür werden Partner in den unterschiedlichsten Bereichen benötigt, denn nur durch das Zusammenwirken vieler kann die Integration des Einzelnen in unsere Gesellschaft gelingen und von der Mehrheitsgesellschaft und den Migranten positiv wahrgenommen werden.

Im Rahmen der Nationalen Integrationsförderungen des Innenministeriums werden Projekte gefördert, die die Integration von Drittstaatsangehörigen, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten und Personen mit Migrationshintergrund unterstützen. Es kann in diesem Zusammenhang um Fördermittel von bis zu 100 Prozent angesucht werden. Die Förderschwerpunkte lauten: Allgemeine Integrationsprojekte, Lern- und Aufgabenbetreuung für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache und Spezifische Beratung und Betreuung für Frauen

Vom Europäischen Integrationsfonds (EIF) werden Projekte gefördert, die der Integration von Drittstaatsangehörigen, insbesondere neuzugewanderten Drittstaatsangehörigen zu Gute kommen. Angesucht werden kann um eine Finanzierung durch europäische Mittel von bis zu 50 Prozent der Gesamtprojektkosten und um Kofinanzierungsmittel des Innenministeriums. Für 2011 betrifft das die Maßnahmen Integration und Sprache, Integration und Kommune, Interkultureller Dialog, Indikatoren und Bewertungsmethoden sowie Innerstaatliche Vernetzung, Austausch und Interkulturelle Kapazitätenaufbau

Neben den genannten Fördermöglichkeiten, unterstützt das Innenministerium im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) mit den Maßnahmen Information der ortsansässigen Bevölkerung, Starthilfe zur Integration, Ausbau der sprachlichen Kompetenz und Arbeitsmarktintegration auch gezielt die Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten. Angesucht werden kann um eine Finanzierung durch europäische Mittel von bis zu 50 Prozent der Gesamtprojektkosten und um Kofinanzierungsmittel des Innenministeriums. Hier besteht noch bis zum 15. April 2011 die Möglichkeit, konkrete Projektideen im BMI einzureichen.
     
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