Wien (grüne) - Ein Initiativantrag des Grünen Justizsprechers Albert Steinhauser stellt darauf
ab, die strafrechtlichen Regelungen bezüglich der Vorteilsnahme, der Vorbereitung der Vorteilsnahme sowie
der Vorteilszuwendung auf die Mitglieder der inländischen verfassungsmäßigen Vertretungskörper
(Nationalrat, Bundesrat und Landtage) auszudehnen. Die damit angestrebte Einführung der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung
sei vor dem Hintergrund der Antikorruptions-Konventionen der Vereinten Nationen und des Europarats eine ausdrückliche
Verpflichtung und notwendig, um wirksam gegen Korruption in der Gesetzgebung vorgehen zu können, heißt
es in der Begründung des Antrags. Gemäß den Bestimmungen der diesbezüglichen UN-Konvention
gelte es dabei, alle Handlungen und Unterlassungen zu erfassen, die bei der Wahrnehmung eines Mandats erfolgen,
und sowohl materielle als auch immaterielle Vorteile zu berücksichtigen. Verboten werden soll auch das so
genannte "Anfüttern", bei dem ein Abgeordneter immer wieder Vorteilszuwendungen erhält, die
ihn später in eine für den Zuwender günstige Richtung leiten sollen.
… öffentliche Unternehmen sollen Korruptionsstrafrecht unterliegen
Da gerade in staatsnahen Unternehmen besonders viel Geld verwaltet wird, fordert G-Abgeordneter Albert
Steinhauser in einem Entschließungsantrag die Unterstellung ihrer leitenden Organe unter die Bestimmungen
des Korruptionsstrafrechts. Die dazu erforderliche Novelle solle bis spätestens 31. Juni 2011 vorliegen und
sicherstellen, dass insbesondere die Geschenkannahme durch leitende Angestellte und MitarbeiterInnen leitender
Angestellter entsprechend sanktioniert werden kann. Von dieser Regelung würden die leitenden Organe von Unternehmen,
die von einer oder mehreren Gebietskörperschaften selbst betrieben werden oder an der eine oder mehrere Gebietskörperschaften
(un-)mittelbar mit mindestens 50 vH des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt sind oder deren Gebarung der
Überprüfung durch den Rechnungshof unterliegt, betroffen sein.
… und "Anfüttern" von Abgeordneten muss strafbar werden
Desweiteren spricht sich die Grüne Fraktion für die Vorlage einer Novelle des Korruptionsstrafrechts
aus, mit der die Schaffung von Abhängigkeiten durch wiederholte Geschenke an Amtsträger (d. h. das "Anfüttern"
bzw. "Anfüttern lassen") sanktioniert wird. Bis zum Sommer 2009 sei jede Geschenkannahme in Hinblick
auf die jeweilige Amtsführung – ungeachtet eines konkreten Zusammenhangs zwischen Geschenkannahme und konkretem
Amtsgeschäft – strafbar gewesen. Die Entschärfung der diesbezüglichen strafrechtlichen Bestimmungen
gelte es zurücknehmen, fordert G-Mandatar Albert Steinhauser in seinem Entschließungsantrag.
Grüne wollen Obergrenze für bei IVF eingesetzten Embryonen
Für eine Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes treten die G-Abgeordneten Kurt Grünewald, Daniela
Musiol und Judith Schwentner ein: Geht es nach ihnen, so sollten im Rahmen einer solchen Novelle die Empfehlungen
des Obersten Sanitätsrats betreffend Reproduktionsmedizin – insbesondere aber jene zur Implementierung einer
Obergrenze betreffend die Anzahl der bei In-vitro-Fertilisation (IVF) eingesetzten befruchteten Eizellen – umgesetzt
werden. In Österreich liege die Zahl der Mehrlingsschwangerschaften in Folge künstlicher Befruchtungen
viel zu hoch, heißt es im diesbezüglichen Antrag der Grünen. Da solche Schwangerschaften mit einem
hohen Risiko für Mutter und Kinder verbunden seien, wäre es sinnvoll, nur zwei – und in gut begründeten
Fällen drei – befruchtete Eizellen einsetzen zu dürfen. |