Rot-Weiß-Rot Card beschlossen  

erstellt am
01. 04. 11

Oberhauser: Erstmals kriteriengeleitetes Zuwanderungssystem mit klaren Regeln
Österreich ist gut auf Öffnung des Arbeitsmarktes am 1. Mai vorbereitet
Wien (sk) - Mit der Einführung der Rot-Weiß-Rot-Card gibt es erstmals ein kriteriengeleitetes Zuwanderungssystem mit klaren Regeln. Damit werden nicht mehr, sondern besser qualifizierte Menschen nach Österreich zuwandern und Arbeitskräftemangel in bestimmten Branchen ausgeglichen. Das betonte SPÖ-Abgeordnete Sabine Oberhauser am 31.03. im Nationalrat. Zur Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für Arbeitskräfte aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten mit 1. Mai stellte Oberhauser klar, dass Österreich mit dem Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping gut auf die Öffnung vorbereitet sei.

Die Rot-Weiß-Rot-Card ist ein kriteriengeleitetes Zuwanderungssystem, das auf einem Punktesystem basiert. Für Kriterien wie Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Alter und Mindestentlohnung werden jeweils Punkte vergeben. Bevor Arbeitskräfte in Mangelberufen zuwandern dürfen, wird es eine Arbeitsmarktprüfung geben - und nur wenn ein tatsächlicher Mangel besteht, wird die Rot-Weiß-Rot Card ausgestellt. In Richtung von FPÖ und BZÖ betonte die SPÖ-Abgeordnete, dass diese "doch nicht wirklich etwas gegen die Zuwanderung von Hochqualifizierten" haben könnten.

Der Forderung von FPÖ und BZÖ nach einer Verlängerung der Übergangsfristen für die Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes betonte Oberhauser, dass diese schon so weit wie möglich ausgereizt wurden. Eine Verlängerung wäre rechtlich nicht mehr möglich. Oberhauser erinnerte FPÖ und BZÖ auch daran, dass der ÖGB und der Deutsche Gewerkschaftsbund die Übergangsfristen gefordert hatten und klargestellt hätten, dass diese dafür genutzt werden müssen, um Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping zu setzen. FPÖ und BZÖ, die damals in Regierungsverantwortung waren, hätten die nötigen Vorbereitungen treffen können und sollen. "Sie haben es nicht getan. Aber die jetzige Regierung zeigt Verantwortung und hat die notwendigen Maßnahmen gesetzt", so die SPÖ-Abgeordnete.

 

Schmuckenschlager: Ausländerbeschäftigungsgesetz gutes Instrument zur Regelung des Arbeitsmarktes
Es ist ein Grundrecht aller EU-Bürger, überall in der EU arbeiten zu können.
Wien (övp-pk) - Dieses Gesetz ist der erste Schritt für die Rot-Weiß-Rot-Card, die die Attraktivität für internationale Top-Arbeitnehmer, hier zu arbeiten, erhöht. Das sagte ÖVP-Abg. Johannes Schmuckenschlager, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, am 31.03. im Rahmen der Debatte zum Ausländerbeschäftigungs- und Arbeitslosenversicherungsgesetz im Nationalrat.

Schmuckenschlager: "Integration ist dort möglich, wo auch Integrationswille da ist. Das Ausländerbeschäftigungsgesetz gibt klare Regelungen für die Anrechnung oder auch für die Zulassung der notwendigen ausländischen Saisonniers. Eine verantwortungsvolle Zuwanderungspolitik muss sich an den Interessen Österreichs orientieren. Mit der neuen Rot-Weiß-Rot Karte schaffen wir die Basis dafür."

"Es ist ein Grundrecht aller EU-Bürger, überall in der EU arbeiten zu können. Doch das muss keine Einbahnstraße sein", sagte Schmuckenschlager zur Öffnung des Arbeitsmarktes und verwies auf eine Umfrage unter Jugendlichen: 61 Prozent sagen, dass die Öffnung der Märkte auch Chancen für Österreicherinnen und Österreicher bringt. 50 Prozent können sich vorstellen, in angrenzenden Ländern zu arbeiten.

"Das neue Ausländerbeschäftigungsgesetz ist ein gutes Instrument, den Arbeitsmarkt zu regeln, schafft Chancen für Zugangswillige und ermöglicht Integration über den Arbeitsplatz", schloss Schmuckenschlager.

 

Kickl: Rot-Weiß-Rot-Card ist Bankrott-Card!
Schlag ins Gesicht der österreichischen Arbeitnehmer und Arbeitslosen
Wien (pfd) - Als Schlag ins Gesicht der österreichischen Arbeitnehmer und Arbeitslosen bezeichnete FPÖ-Generalsekretär NAbg. Herbert Kickl die sogenannte Rot-Weiß-Rot-Card, deren Einführung völlig unverständlich sei. Am 1. Mai komme die Ostöffnung des Arbeitsmarkts, 2013 laufen auch die Übergangsfristen für Rumänien und Bulgarien aus. Die Rot-Weiß-Rot-Card richte sich daher eindeutig an Zuwanderer aus dem Nahen und Mittleren Osten und aus Afrika.

Es handle sich hier in Wahrheit um eine Bankrotterklärung der Bundesregierung. Das Punktesystem sei völlig absurd, kritisierte Kickl. Es gebe keinerlei Prüfung der tatsächlichen Notwendigkeit am Arbeitsmarkt. Dafür erhalte man für die Matura schon 25 Punkte bei der Rot-Weiß-Rot-Card. Und gleichzeitig gebe es zehntausende arbeitslose österreichische Maturanten. Allein im zweiten Quartal 2010 seien es 33.000 gewesen. Hier müsse man ansetzen, anstatt die Zuwanderung weiter zu forcieren. Ebenso brauche es eine Offensive im Lehrlingsbereich.

Vergleiche mit der Greencard wies Kickl zurück. Diese sehe ganz anders aus. In den USA müsse eine Firma nämlich beweisen, dass kein Amerikaner für die Arbeit zur Verfügung stehe. Bei der Rot-Weiß-Rot-Card hingegen handle es sich auch um einen Freifahrtsschein für Familienangehörige.

Statt einer Lehrlings und Bildungsoffensive und Maßnahmen für arbeitslose Universitätsabsolventen setze die rot-schwarze Bundesregierung eine Arbeitnehmer-Importmaßnahme nach der anderen. "Diese angebliche Rot-Weiß-Rot-Card ist in Wahrheit eine Bankrott-Card", stellte Kickl klar.

 

 Leitl: Rot-Weiß-Rot-Card bekämpft Mangel an gutqualifizierten MitarbeiterInnen in Österreich
Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping ist wichtig gegen unlauteren Wettbewerb - Nun die Exekutive gefordert, um ohne Schikanen für Einhaltung des Gesetzes zu sorgen
Wien (pwk) - Der Nationalrat beschloss Kernpunkte der Rot-Weiß-Rot-Card für gutqualifizierte Zuwanderer und ein Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping. Beide arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wurden von den Sozialpartnern vorbereitet und erarbeitet. Leitl: "Mit beiden Maßnahmen haben die Sozialpartner eine gesamthafte Verantwortung für Österreich, seine Betriebe und Beschäftigten bewiesen. Damit sind wir einerseits gut gerüstet, um dem bestehenden und zunehmenden Fachkräftemangel wirksam zu begegnen und andererseits eine Verdrängung am Arbeitsmarkt mit Dumping-Preisen und -Löhnen zu verhindern und Wettbewerbsgleichheit zu gewährleisten."

Mit der Rot-Weiß-Rot-Card nimmt Österreich in Europa eine Vorreiterrolle ein. Mit einem kriteriengeleiteten Zuwanderungssystem können international mobile, hochqualifizierte Menschen künftig bereits im Ausland feststellen, ob sie zuwandern und in Österreich arbeiten dürfen. Der wichtigste Orientierungspunkt ist der Bedarf am Arbeitsmarkt. Leitl: "Eine qualifizierte Zuwanderung schafft Wachstum und Arbeitsplätze und trägt massiv zur Sicherung unserer sozialen Netze bei, was angesichts der demographischen Entwicklung Österreichs von vorrangiger Bedeutung ist." Mit dem Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping, das heute im Parlament auf den Weg gebracht wurde, wird wiederum die soziale Sicherheit in Österreich noch weiter verbessert und unlauterem Wettbewerb ein Riegel vorgeschoben, betont Leitl. Zugleich wird mit der Öffnung des heimischen Arbeitsmarktes gegenüber mittel- und osteuropäischen EU-Staaten ab 1. Mai 2011 ein weiterer wichtiger Schritt unternommen, den Mangel an qualifizierten Fachkräften zu bekämpfen. Leitl: "Wir wollen und brauchen gutqualifizierte Zuwanderer für unsere Wirtschaft, zugleich sichern wir aber für unsere Betriebe und deren Beschäftigte einen fairen Wettbewerb."

Entscheidend ist aus der Sicht der Wirtschaft, dass das Gesetzespaket gegen Lohn- und Sozialdumping Instrumente enthält, mit denen die österreichischen Standards auch gegenüber ausländischen Unternehmen vertreten werden. Damit werde für die österreichischen Unternehmen ein Schutz gegen Dumping-Konkurrenz gewährleistet. Das Gesetz sichert unter anderem die Einhaltung des österreichischen Kollektivvertragslohns auch für EU-Arbeitnehmer. Leitl: "Hier ist nun die Exekutive gefordert, durch entsprechende Kontrollen österreichische Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb zu schützen." Ziel war es, schwarze Schafe, insbesondere auch ausländische Unternehmen, die nach Österreich zu Dumpingpreisen hereinarbeiten, aufzuzeigen, gleichzeitig aber Unternehmen, die bloß Fehler in der Lohnverrechnung begehen, nicht zu kriminalisieren und Schikanen zu vermeiden.
     

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen Parteien –
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