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Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping |
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erstellt am
31. 03. 11
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Hundstorfer:
Wesentliche Lücke der Kontrolle wird geschlossen
Österreich gut auf Arbeitsmarktöffnung am 1. Mai vorbereitet - FPÖ ist "Trittbrettfahrerpartei"
die Horrorszenarien mit falschen Zahlen erschafft
Wien (sk) - Mit dem heute zur Beschlussfassung stehenden Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping wird eine
wesentliche Lücke der Kontrolle geschlossen. Damit ist Österreich gut auf die Öffnung des Arbeitsmarktes
für Arbeitskräfte aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten am 1. Mai vorbereitet. Das betonte Arbeits- und Sozialminister
Rudolf Hundstorfer am 31.03. im Nationalrat. Für die SPÖ-geführte Bundesregierung stehe von jeher
fest, dass es Maßnahmen braucht, um das Unterlaufen kollektivvertraglich festgesetzter Mindestlöhne
zu verhindern und die Einhaltung sonstiger Arbeitsbedingungen zu sichern. "Mit dem heute zu beschließenden
Gesetz wird das sichergestellt. Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und ein Meilenstein im Kampf
gegen Sozialbetrug", so der Bundesminister.
Betriebe die sich nicht an die Bestimmungen halten, müssen mit Strafen von bis zu 50.000 Euro rechnen. Weiters
wird der Nivellierung des Lohniveaus nach unten ein Riegel vorgeschoben. "Damit ist Österreich eines
der führenden Länder bei der Sicherung von Arbeitnehmerrechen", so der Minister am Rande der Nationalratssitzung.
Um die Einhaltung der Bestimmungen zu gewährleisten, gibt es ein effizientes, neu gestaltetes Kontrollsystem.
"Dieses wird auch einen fairen Wettbewerb garantieren", betonte Hundstorfer.
Das bei der Wiener Gebietskrankenkasse eingerichtete Kompetenzzentrum zur Kontrolle des nach Gesetz, Verordnung
oder Kollektivvertrag zustehenden Grundlohns laut Einstufung für Arbeitskräfte aus dem Ausland, arbeitet
bereits, so Hundstorfer. Die Feststellung und Strafanzeige von Unterentlohnung bei österreichischen Arbeitnehmern
erfolgt durch die zuständigen Träger der Krankenversicherung, im Baubereich auch durch die Bauarbeiter-
Urlaubs- und Abfertigungskasse. "Durch den Abbau von Lohndumping werden somit bis zu 4.000 neue Arbeitsplätze
geschaffen - Eine weitere Maßnahme im Kampf gegen Arbeitslosigkeit, durch die sich die öffentliche Hand
jährlich 58 Millionen Euro erspart", erklärte der Minister.
FPÖ verbreitet bewusst Falschinformationen - Höchster Beschäftigungsstand seit Beginn der
2. Republik
Die heutigen Aussagen von FP-Strache kritisierte der Bundesminister als "Horrorszenario mit falschen Zahlen".
Die FPÖ sei eine "Trittbrettfahrerpartei", die bewusst falsche Informationen verbreite. So stellte
der Minister klar, dass die von Strache erwähnten Zahlen im Arbeitsmarktbereich nicht der Wahrheit entsprechen
würden. "Mit heutigem Tag sind, inklusive Schulungen, 321.000 Menschen beim AMS gemeldet, das sind 28.000
weniger als noch vor einem Jahr. Und: Ich werde morgen die Arbeitsmarktdaten für den Monat März präsentieren.
Wir haben den höchsten Beschäftigungsstand seit es diese Republik gibt", so der Minister, der weiters
klarstellte, dass das AMS einen besonderen Schwerpunkt im Bereich Qualifikation gesetzt habe. Von den 980 Millionen
Förderbudget im Jahr 2011 fließen 600 Millionen in den Bereich der Qualifikation. |
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Wöginger: Schützt den heimischen Arbeitsmarkt
ÖVP-Sozialsprecher: Setzen Missbrauch bei Löhnen klare Schranken und verhindern
Wettbewerbsverzerrungen
Wien (övp-pk) - In der Debatte des Nationalrats zur Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes
für acht EU-Mitgliedsstaaten stellte ÖVP-Sozialsprecher Abg. August Wöginger klar, dass Österreich
auf die Arbeitsmarktöffnung bestens vorbereitet sei und kein Grund zur Verängstigung bestehe. Mit dem
Lohn- und Sozialdumpinggesetz schaffe Österreich die richtigen Rahmenbedingungen zum Schutz der heimischen
Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgeber/-innen, so Wöginger.
"Angst zu verbreiten ist sicher der falsche Weg. Wir handeln und geben mit diesem Gesetz die richtigen Antworten.
Österreich ist gut vorbereitet, und die guten Arbeitsmarktdaten geben keinen Anlass zur Sorge. Wir haben heute
20.000 weniger Arbeitslose und 60.000 mehr Beschäftigte als im vergangenen Jahr. Unsere Arbeitslosenquote
liegt mit 4,3 Prozent im EU-Vergleich (mit durchschnittlich 9,5 Prozent) mit Holland im Spitzenfeld", sagte
Wöginger.
Mit 1. Mai werde nun der heimische Arbeitsmarkt für acht weitere EU-Länder geöffnet. Dies sei laut
Wöginger für niemanden eine Überraschung. "Als vor sieben Jahren diese Länder der der
EU beigetreten sind, war schon zum Zeitpunkt des Beitritts klar, dass es eine maximale Übergangsfrist von
sieben Jahren gibt. Wir haben die Frist voll ausgeschöpft", so Wöginger in Richtung FPÖ.
Die Gefahr des Sozial- und Lohndumpings sei absolut ungerechtfertigt, meinte Wöginger. "Mit dem heute
zu beschließenden Gesetz setzen wir dem Missbrauch bei Löhnen klare Schranken und verhindern eine Wettbewerbsverzerrung.
Zudem sind die österreichischen Arbeitnehmer/-innen überhaupt nicht betroffen, da sie durch das österreichische
Arbeitsrecht und die Kollektivverträge bereits geschützt sind", betonte der Sozialsprecher, der
besonders den Grünen dankte, die durch ihre Zustimmung auch die Erfassung der Landarbeiter im Gesetz ermöglichen.
Mit dem Gesetz werden für Wöginger auch wirkungsvolle Strafmechanismen geschaffen. So wird die Unterschreitung
des Grundlohns ebenso unter Strafe gestellt wie die Nicht-Offenlegung von Arbeitsbescheinigungen und Lohnunterlagen
in deutscher Sprache am Arbeitsort in Österreich. "So kann bei Missbrauch umgehend am Arbeitsort das
Handwerk eingestellt werden", so der ÖVP-Abgeordnete.
"Vor allem muss dieses Gesetz im Zusammenhang mit der Rot-Weiß-Rot-Card gesehen werden, die wir demnächst
beschließen werden. Beide Gesetze zusammen werden einen geordneten Zuzug ausländischer qualifizierter
Facharbeiter und Schlüsselarbeitskräfte ermöglichen und regeln. Davor brauchen wir uns nicht fürchten.
Auch die FPÖ nicht", schloss Wöginger. |
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Rosenkranz: Arbeitsmarktöffnung am 1. Mai muss verhindert werden
Verdrängungswettbewerb von österreichischen Arbeitnehmern droht
St. Pölten (fpd) - Im Rahmen ihrer Pressekonferenz "1.Mai: Arbeitsmarktöffnung" kritisiert
FP-Landesrätin Barbara Rosenkranz das Ende der Übergangsfristen für osteuropäische Arbeitnehmer
in Österreich.
"Aufgrund der unterschiedlichen Lohnniveaus wird diese Arbeitsmarktöffnung zu einem Zustrom von Arbeitskräften
aus unseren östlichen Nachbarländern Ungarn, Slowakei und Tschechien führen. Die Folge wird ein
Lohn- und Sozialdumping sein, welches einen Verdrängungswettbewerb von österreichischen Arbeitnehmern
auslösen wird", erklärt die freiheitliche Landesrätin.
Für das Land Niederösterreich und die hiesigen mittelständischen Betriebe habe dies drastische Konsequenzen.
"Die hohe Arbeitslosenrate von 9,3 % wird durch diesen Verdrängungswettbewerb weiter steigen. Gehälter,
welche über dem Mindestlohn liegen, werden immer seltener ausbezahlt werden. Neben den Arbeitnehmern wird
es aber auch unsere mittelständischen Betriebe treffen, denn ihre osteuropäischen Mitbewerber werden
weiterhin ihre Steuern und Sozialabgaben auf einem niedrigeren Niveau in ihrer Heimat bezahlen. Diese Tatsache
wird sich wettbewerbsverzerrend auswirken", kritisiert Rosenkranz.
Die Landesrätin vermisst den Aufschrei der Arbeitnehmervertreter, welche sich zu dieser Arbeitsmarktöffnung
nur spärlich zu Wort melden.
"Anscheinend verfügen in der EU alle bis auf die Arbeitnehmer über eine Lobby. Ich frage mich, warum
der selbsternannte Vertreter der Arbeitnehmerinteressen, Sozialminister Hundstorfer, sich nicht an seine Forderung
als Gewerkschafter erinnert. Sogar als Minister fand er vor zwei Jahren noch mahnende Wort zur Arbeitsmarktöffnung.
Relativieren ist nicht angebracht, wir brauchen in der EU keine Lobby für Großkonzerne, sondern eine
starke Vertretung der Arbeitnehmer, welche dieser Arbeitsmarktöffnung entschieden entgegentritt!", so
LR Barbara Rosenkranz abschließend. |
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Dolinschek: Maßnahmen reichen nicht
Mit dem Wegfall dieser Übergangsbestimmungen werden Arbeitskräfte auf die österreichischen
Mindestlohnvorschriften relativ wenig Rücksicht nehmen.
Wien (bzö) - "Da die für die Arbeitsmarktöffnung notwendigen Rahmenbedingungen
fehlen, werden die geplanten Maßnahmen der Regierung nicht ausreichen, um die Österreicher vor Lohn-
und Sozialdumping zu schützen", kritisierte BZÖ-Arbeitnehmersprecher Abg. Sigisbert Dolinschek.
"Wir haben zuwenige Arbeitsstellen für die österreichischen Arbeitnehmer. Seit langem werden dringende
Maßnahmen zur Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping gefordert - auch von den Interessensvertretungen.
Mit dem Wegfall dieser Übergangsbestimmungen werden Arbeitskräfte verstärkt in Österreich ihre
Dienste anbieten und dabei auf die österreichischen Mindestlohnvorschriften relativ wenig Rücksicht nehmen.
Dies gerade zu einer Zeit, in der Österreich das höchste Defizit schreibt. Das sollte uns zu denken geben,
betonte Dolinschek.
"Sozialminister Hundstorfer hat nun vor, bei der Wiener Gebietskrankenkasse ein Kompetenzzentrum einzurichten,
um zum Lohn- und Sozialdumpinggesetz eine zusätzliche Kontrollinstanz einzurichten. Mit diesem geplanten Kompetenzzentrum
wird man aber mit dem vorhandenen Personal nicht auskommen und das wird zusätzliche Kosten verursachen, die
die Österreicher wieder begleichen werden müssen", kritisierte Dolinschek. "In Wahrheit bräuchten
wir eine Kontrolle in einer Hand, die effektiv arbeitet, um das Lohn- und Sozialdumping hintan zu stellen".
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Schatz: Kleiner Schritt
Regierung einigt sich nur auf ein Minimum
Wien (grüne) - Das im Nationalrat beschlossene Lohn- und Sozialdumping-Gesetz stellt eine Verbesserung
gegenüber dem Status-Quo dar. Erstmals wird die Höhe der Löhne von ArbeitnehmerInnen kontrolliert
und Unterentlohnung wird bestraft. "Die Grünen stimmen daher in letzter Konsequenz dem Gesetz auch zu.
Trotzdem ist das Gesetz nicht der große Wurf", erklärt Birgit Schatz, ArbeitnehmerInnensprecherin
der Grünen.
Schatz erläutert: "Es wird nur der Grundlohn und nicht die, in einigen relevanten Branchen bis rund 50%
des Entgelts ausmachenden Zulagen, kontrolliert. Zudem enthält das Gesetz einige bereits jetzt offensichtliche
Hintertüren: Unternehmen mit Sitz in Österreich haben weniger Sanktionen zu befürchten als jene
mit Sitz im Ausland (Untersagung der Dienstleistung), unterentlohnte ArbeitnehmerInnen sowie Interessensvertretungen
werden nicht über den Tatbestand in Kenntnis gesetzt, die Kontrollen erfolgen stichprobenartig und die Kontrollbehörden
sind personell unterbesetzt. Von der noch im Ministerialentwurf vorgesehenen Möglichkeit einer Verbandsklage
wurde wieder Abstand genommen, d.h. sollte nicht zufällig eine stichprobenartige Kontrolle erfolgen, müsste
der/die einzelne Arbeitnehmer/in den Weg vor Gericht wagen. Die Grünen haben daher heute im Nationalrat einen
umfangreichen Abänderungsantrag eingebracht."
Damit vergibt die Regierung wieder einmal die große Chance, ein vernünftiges Gesetz auf die Beine zu
stellen. "Vor allem die ÖVP ist nicht ernsthaft daran interessiert, faire Arbeitsbedingungen und fairen
Wettbewerb zwischen Unternehmen in Österreich herzustellen. Noch immer müssen Menschen in diesem Land
zu Entlohnungsbedingungen in Vollzeiterwerbstätigkeit arbeiten, welche nicht einmal die Absicherung des Existenzminimums
ermöglichen. Die Zahl der so genannten Working Poor steigt und die Mindestlöhne der Kollektivverträge
- wo vorhanden - können diesem Phänomen nicht beikommen. Als Basis für eine effektive Bekämpfung
von Lohn- und Sozialdumping müsste ein, von den Grünen seit geraumer Zeit gefordertes, allgemein gültiges
Mindestlohngesetz stehen. Aber dass beim LSDB-G nachgebessert werden muss, wurde seitens der SPÖ bei den Verhandlungen
der Materie im Arbeits- und Sozialausschuss ja bereits angekündigt. Offen ist nur, ob und wann." |
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