Außenhandelsgesetz passiert Nationalrat mehrheitlich   

erstellt am
31. 03. 11

Sensible Exporte werden neu geregelt
Wien (pk) - Mit Wirtschaftsthemen wurde die heutige Nationalratssitzung fortgesetzt. Das Außenhandelsgesetz wird nach dem mehrheitlichen Beschluss vom 30.03. völlig neu gefasst, wobei es hier auch um die sensible Frage der Ausfuhr von Waffen geht. Die Debatte zeigte, was den einen zu weit geht, ist für die anderen zu restriktiv.

Zunächst wurde aber die Novelle zum Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz diskutiert, mit der einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs entsprochen wird. Durch die Neuformulierung einiger Bestimmungen und erweiterte Behördenkompetenzen soll die Qualitätssicherung bei Unternehmensprüfungen durch Wirtschaftsprüfer weiter gewährleistet bleiben. Revisoren sollen in Zukunft in das öffentliche Register der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften aufgenommen werden.

Abgeordneter Christian HÖBART (F) skizzierte, die FPÖ werde die vorliegende Gesetzesänderung ablehnen. Seiner Ansicht nach werden durch das Gesetz größere Unternehmen gegenüber kleinen und mittleren Wirtschaftsprüfungskanzleien bevorzugt.

Abgeordneter Konrad STEINDL (V) hielt fest, einzelne Konkurse hätten gezeigt, wie notwendig und wichtig qualitätsvolle Abschlussprüfungen von Unternehmen seien. Hier habe es in der Vergangenheit Defizite gegeben, deshalb sei der Gesetzgeber tätig geworden, um die Qualität der Prüfungen sicherzustellen. Aufgrund eines Erkanntnisses des Verfassungsgerichtshofs müssten nun, so Steindl, einige Bestimmungen geändert werden.

Abgeordneter Johann HELL (S) machte ebenfalls auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs aufmerksam und konstatierte, dass die Novelle nun u.a. erweiterte Behördenkompetenzen bringe. Grundsätzlich hätten sich die gesetzlichen Bestimmungen bewährt, sagte er.

Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) stellte fest, das BZÖ werde der Gesetzesnovelle zustimmen. Er erachtet es für wesentlich, die Qualität von Abschlussprüfungen sicherzustellen. In einigen Jahren sollte das Gesetz seiner Ansicht nach aber dahingehend evaluiert werden, ob es für kleinere und mittlere Betriebe Nachteile bringe.

Abgeordnete Anna FRANZ (V) erläuterte, man habe bereits mit der letzten Gesetzesnovelle die Anforderungen an Abschlussprüfer erhöht. Nun gehe es lediglich darum, einzelne vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene Gesetzesbestimmungen zu reparieren. Besonders hob Franz auch die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit hervor.

Abgeordneter Franz KIRCHGATTERER (S) führte aus, zur Absicherung des Wirtschaftstandortes Österreich seien Transparenz und Kontrolle von Abschlussprüfungen von großer Bedeutung. Es gehe etwa um Banken, Versicherungen und Pensionsfonds, erklärte er. In der Wirtschaft sei Rechtssicherheit, so Kirchgatterer, "ein großes Gut".

Die Änderung des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetzes wurde von den Abgeordneten mehrheitlich beschlossen.

Sensible Exporte – Uneinigkeit über ausreichende Bestimmungen
Völlig neu gefasst und an EU-Vorgaben angepasst wird auch das Außenhandelsgesetz, das die Genehmigung von Exporten und die Prüfung von Exportgütern regelt. Die Ausfuhr von Gütern kann etwa untersagt werden, wenn der begründete Verdacht besteht, dass sie für die Herstellung biologischer oder chemischer Waffen bzw. zur Förderung des Terrorismus verwendet werden, oder wenn ein eindeutiges Risiko gegeben ist, dass ein Staat sie für Repressalien gegen die eigene Bevölkerung und für schwer wiegende Menschenrechtsverletzungen einsetzt.

Abgeordnete Alev KORUN (G) begrüßte grundsätzlich die Novellierung des Außenhandelsgesetzes. Ihrer Ansicht nach sind die neuen Genehmigungskriterien für Exportgüter allerdings "bis zur Unkenntlichkeit verwässert worden". Wenn man nicht wolle, dass Menschenrechtsverletzungen mit österreichischen Waffen durchgeführt würden, dürfe man dem neuen Gesetz nicht zustimmen, warnte sie und äußerte die Vermutung, dass die "Waffenlobby" massiv interveniert habe. Korun zufolge hätte man etwa mit den neuen Bestimmungen die Ausfuhr von Glock-Pistolen nach Tunesien in Hinkunft nicht mehr so wie in der Vergangenheit untersagen können.

Abgeordnete Adelheid Irina FÜRNTRATH-MORETTI (V) widersprach ihrer Vorrednerin und bekräftigte, die Genehmigungskriterien für den Export sensibler Güter würden nicht verwässert, sondern verschärft. Es gibt ihr zufolge strenge Kriterien. So muss sich etwa das Bestimmungsland zur Einhaltung internationaler Verpflichtungen bekennen, es dürfe kein begründeter Verdacht bestehen, dass die Güter zur Produktion chemischer oder biologischer Waffen bzw. zur Förderung des Terrorismus verwendet würden, und es dürfe auch kein eindeutiges Risiko gegeben sein, dass ein Staat die Güter zu internen Repressionen und zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen heranziehe. Die exportierten Waren dürften auch nicht bewaffnete Konflikte auslösen bzw. schüren. Generell wies Fürntrath-Moretti auf die Bedeutung der Exportwirtschaft für Österreich hin.

Abgeordneter Ernest WINDHOLZ (B) meinte, man mache hier weit mehr als von der EU vorgegeben, was die Frage aufwerfe, wem dies nütze. Durch diesen Entwurf werde praktisch nichts einfacher, aber vieles komplizierter, was eine massive Verschlechterung für die betroffenen Betriebe bedeute, weshalb seine Fraktion diese Vorlage nicht mittragen werde.

Abgeordneter Kurt GARTLEHNER (S) ortete eine relevante Verschärfung der bisherigen Gesetzeslage, was er begrüße. Die neuen Regelungen bedeuteten eine nennenswerte Verbesserung des Ist-Zustandes, weshalb er die Vorlage gutheiße.

Abgeordneter Bernhard THEMESSL (F) zeigte sich mit dem Gesetzesentwurf zufrieden. Es komme zu erforderlichen Einschränkungen, doch sei noch in ausreichendem Ausmaß Liberalisierung vorhanden, sodass seine Fraktion hier zustimmen könne.

Staatssekretärin Verena REMLER erläuterte die Inhalte der Vorlage und meinte, man habe den richtigen Mittelweg gefunden, sodass man von einem guten und probaten Entwurf sprechen könne.

Auch Abgeordneter Christoph MATZNETTER (S) empfahl die Annahme der in Rede stehenden Vorlage. Die Bedenken der Grünen vermochte er nicht zu teilen und sah selbige durch die Ausführungen der Staatssekretärin hinlänglich entkräftet.

Das Außenhandelsgesetz fand mehrheitlich Zustimmung.
     
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