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"Cold Calling" |
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erstellt am
30. 03. 11
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Maier:
Verträge künftig nichtig
Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden untersagt
Wien (sk) - Durch die beschlossenen Änderungen im Telekommunikations- und Konsumentenschutzgesetz werden
im Zuge von Cold-Calling vermeintlich abgeschlossene Verträge mit Gewinnversprechen und Lotteriediensten künftig
nichtig sein. Das sagte SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier am 30.03. im Parlament. Auch Telefonanrufe
mit unterdrückter Rufnummer werden künftig nicht mehr zulässig sein. "Bei einem Anruf mit Rufnummernunterdrückung
kann nicht unterschieden werden, ob es sich um einen Mehrwertdienst oder den Anruf einer öffentlichen Behörde
handelt. Daher ist es notwendig, dass die Strafbestimmungen entsprechend erhöht werden", so Maier.
"Tausende Menschen in Österreich werden von Cold Calling-Anrufen terrorisiert" so Maier. Dabei handelt
es sich vor allem um Anrufe aus den Bereichen Glückspiel und Wetten, sowie aus dem Bereich der Gewinnversprechen.
Maier wies auch auf die europäische und internationale Dimension des Problems hin. "Telefonbetrug ist
international organisiert. Und es gibt ein System von Anwälten und Inkasso-Büros, die die Menschen unter
Druck setzen", so Maier. Gelöst werden könne dieses Problem nur auf europäischer Ebene. Es
brauche mehr Möglichkeiten für die Strafverfolgung.
Die von Infrastrukturministerin Doris Bures in Begutachtung geschickte Novelle zum Telekommunikationsgesetz, mit
der künftig Kostenfallen für Handy-Nutzer verhindert werden sollen, begrüßt Maier. "Wir
waren in letzter Zeit mit existenzbedrohenden Kosten bei Telefonrechnungen konfrontiert", so Maier. Dabei
seien Rechnungen in Höhe von 15.000 bis 25.000 Euro zustande gekommen. Maier nimmt auch die Telefonbetreiber
in die Pflicht. "Sie haben es sich leicht gemacht und das Missbrauchsrisiko schlicht auf die Kunden abgewälzt",
so Maier.
Der SPÖ-Konsumentenschutzsprecher verwies diesbezüglich auch auf eine Initiative des Vereins für
Konsumenteninformation unter www.kostenfallen.at über den Umgang mit Horror-Rechnungen und Internetabzocke
informiert. |
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Tamandl: Unerwünschten Telefonkeilern wird das Handwerk gelegt
Telekommunikationsgesetznovelle zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten
Wien (övp-pk) - Immer mehr Menschen werden durch unerbetene Telefonanrufe, das so genannte "Cold
Calling", belästigt bzw. geschädigt. Es wird in Zukunft verboten sein, die Telefonnummer zu unterdrücken
oder zu verfälschen, und bereits ausverhandelte Verträge im Lotterie- und Gewinnspielbereich werden vollkommen
ungültig. Mit dem neuen Gesetz werden derartige Verträge im Lotterie- und Gewinnspielbereich nun ungültig.
Mit dieser Novelle wird unerwünschten Telefonkeilern das Handwerk gelegt und wir machen eine Regelung im Interesse
der Konsumentinnen und Konsumenten. Das sagte ÖVP- Konsumentenschutzsprecherin Abg. Gabriele Tamandl anlässlich
der Debatte zum Telekommunikationsgesetz 2008.
Zusätzlich sei es gelungen, eine verbesserte Rücktrittsregelung zu schaffen, welche dem Konsumenten ab
Erhalt der Ware bzw. Dienstleistung ein Rücktrittsrecht von sieben Tagen einräumt. Gegenwärtig zeige
die Praxis, dass im Zuge von Cold Calling ab dem Anruf der Vertrag zustande kommt. Der Konsument sei sich dessen
aber oft nicht bewusst, und das Rücktrittsrecht werde vom Cold Caller absichtlich über die gesetzliche
Frist hinausgezögert. "Die siebentägige Rücktrittsfrist ab der Rechnungslegung stellt eine
wesentliche Verbesserung dar. Wir stärken damit den mündigen Konsumenten", fuhr Tamandl fort.
Abschließend dankte die ÖVP-Abgeordnete den zuständigen Ressortministerinnen für die gute
Regelung im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten sowie den Mitarbeitern des Konsumentenschutzministeriums für
die Verhandlungen und konstruktive Lösung. |
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Deimek: Cold Calling ist organisierte Kriminalität
Legale Verträge dürfen nicht aufgrund illegaler Anrufe zustande kommen!
Wien (fpd) - Cold Calling - die telefonische Verkaufsanbahnung mit oftmals einhergehendem Vertragsabschluss
- stelle in den meisten Fällen eine Abzocke alter oder jugendlicher Menschen dar, denen auf relativ einfache
Art und Weise das Geld aus der Tasche gezogen werde. FPÖ-Konsumentenschutzsprecher NAbg. Gerhard Deimek nahm
in der diesbezüglichen parlamentarischen Debatte insofern dazu Stellung, dass er die Zustimmung der FPÖ
zu einem Teil der Regierungsvorlage ankündigte, nämlich dem, das Verbot der Unterdrückung der Rufnummer
und die Erhöhung des Strafrahmens betreffend.
Diese "Bauernfängerei" und die organisierte Kriminalität, welche Cold Calling allzu oft zugrunde
liege, erforderten jedoch auch entsprechende Sicherheiten im Konsumentenschutzgesetz, so Deimek. In der vorliegenden
Regierungsvorlage fehle es an Bestimmungen, die abgeschlossenen Verträge dahingehend betreffend, dass ein
illegaler Anruf keinesfalls ein Zustandekommen eines legalen Vertrages bewirken könne. Man könne deshalb
hier keine Zustimmung geben.
Abschließend erwähnte Deimek im Zusammenhang mit den von der FPÖ eingebrachten Fristsetzungsanträgen,
dass dies die "unerträgliche Vertagungspraxis" der Regierungsparteien von Anträgen der Opposition
in den Ausschüssen, erfordere. Rund 1.000 Anträge warten auf ihre Behandlung in den Ausschüssen.
Es handelt sich dabei jedoch nicht nur um beschriebenes Papier, sondern um Ideen und Verbesserungsvorschläge,
die der Diskussion unterzogen werden müssen", betonte Deimek abschließend. |
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Dolinschek: SPÖ-ÖVP-Regelung völlig unzureichend
Ein unerwünschter Anruf stellt einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre
dar
Wien (bzö) - "Cold Callings sind nicht nur ein Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz,
sondern auch gegen die Privatsphäre", stellte der Obmann des Konsumentenschutzausschusses, BZÖ-Abg.
Sigisbert Dolinschek in seinem Debattenbeitrag fest.
Schon im rot-schwarzen Regierungsübereinkommen sei festgehalten worden, dass solche Verträge im vornherein
nichtig oder bis zur schriftlichen Bestätigung durch den Kunden unwirksam sind. "Das ist heute aber nicht
der Fall. Rot und Schwarz konnten sich darauf nicht einigen. Was wir hier als Regelung haben, ist völlig unzureichend.
Ein unerwünschter Anruf stellt einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre dar", kritisierte
Dolinschek.
"Dank SPÖ und ÖVP ist weiterhin der Konsumenteschutz nicht so ausgebaut, wie wir es haben wollen.
Das ist schon paradox, wenn die Regierungsparteien beschließen, dass auf Basis unzulässiger Telefonate
gültige Verträge zustande kommen", meinte Dolinschek, der einen Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage
einbrachte. "Die Konsumenten müssen vor lästigen Telefonanrufen von Callcentern geschützt werden!"
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Schatz: Halbherziges Gesetz schützt Telefonkeiler
Vertragsabschlüsse durch verbotene Werbeanrufe bleiben möglich
Wien (grüne) - "Anders als die Regierung es in ihrem Arbeitsprogramm angekündigt hat, wird
es weiterhin möglich sein, dass unerbetene Werbeanrufe rechtsgültige Verträge zur Folge haben. Das
ist absurd. Diese Anrufe sind verboten, sogar strafbar und trotzdem können den KonsumentInnen daraus enorme
Kosten und Rechtsfolgen entstehen", kritisiert Birgit Schatz, Konsumentenschutzsprecherin der Grünen.
"Es ist wirklich eine Zumutung, was hier vorgelegt wird. Häufig sind die Betroffenen ältere Menschen,
die am Telefon von diesen Keilern überrumpelt werden und nur durch einen schriftlichen Rücktritt innerhalb
einer bestimmten Frist aus diesen Verträgen wieder heraus kommen. Das ist für viele eine Überforderung",
so Schatz weiter. Als Problembranchen sieht Schatz Telefonanbieter, Verlage, die Zeitschriftenabos verhökern
und den Versandhandel.
Allein Glückspielgeschäfte sollen künftig nichtig sein, alle anderen Geschäfte, die pikanter
Weise bei gesetzlich verbotenen Werbeanrufen entstehen, bleiben weiterhin gültig. "Das ist nicht akzeptabel.
Wir Grüne verlangen die Nichtigkeit all dieser Verträge. Alles andere ist eine Augenauswischerei",
so Schatz abschließend. |
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