Der Datenschutzrat kritisiert fehlendes Begutachtungsverfahren
Wien (bpd) - Der Datenschutzrat hat in seiner Sitzung vom 29.03. nach langer Diskussionsphase einstimmig
eine ablehnende Stellungnahme zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen", berichtet der Vorsitzende des Datenschutzrates,
Nationalratsabgeordneter Johann Maier. Er bedauert, dass dem Datenschutzrat nicht die Möglichkeit eingeräumt
wurde, die Entwürfe zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO) und zum Sicherheitspolizeigesetz (SGP)
vor der Beschlussfassung im Ministerrat zu begutachten und dazu rechtzeitig Stellung zu beziehen. Auch der Text
des Telekommunikationsgesetzes weiche in einigen Punkten von jener Fassung ab, die bereits Gegenstand eines öffentlichen
Begutachtungsverfahrens war. Daher hält es der Datenschutzrat für angezeigt, die nun einstimmig beschlossene
Stellungnahme samt Beilage auch an die im Parlament vertretenen Fraktionen weiterzuleiten.
"Der Datenschutzrat steht grundsätzlich der Data-Retention-Richtlinie weiterhin ablehnend gegenüber,
weil damit in das Telekommunikationsgeheimnis eingegriffen wird und die vorgesehenen Regelungen nicht verhältnismäßig
sind", so der Datenschutzratsvorsitzende. Die Vorratsdatenspeicherung sei im Grunde sogar eine Abkehr vom
Grundsatz der Vertraulichkeit der Kommunikation aufgrund eines generellen Misstrauens gegenüber allen Menschen.
Er hege zudem massive Zweifel an der Vereinbarkeit des Konzepts der Vorratsdatenspeicherung mit dem Artikel 8 der
Europäischen Menschenrechtskommission sowie mit dem Artikel 8 der Europäischen Grundrechte-Charta. "Dies
zu klären wird Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs sein", so Maier. "Denn gerade die europäische
Grundrechte-Charta fordert vom europäischen Gesetzgeber die Einhaltung grundrechtlicher Prinzipien und daher
auch die Gewährleistung des Rechts auf Privatsphäre."
Der Datenschutzrat hält es weiters für unumgänglich, raschestmöglich insbesondere auf europäischer
Ebene eine fundierte Untersuchung der Sinnhaftigkeit und des Mehrwerts der Vorratsdatenspeicherung für die
Bekämpfung schwerer organisierter Kriminalität einschließlich Terrorismus vorzunehmen. Besonders
bedauerlich ist, dass die Europäische Kommission selbst ihren Evaluierungspflichten der Richtlinie über
die Vorratsdatenspeicherung trotz mehrfacher Ankündigung nicht nachgekommen ist, gleichzeitig aber von den
Mitgliedsstaaten die Umsetzung der Richtlinie unter Klagsdrohung verlangt. Das ist absolut unverständlich.
„Sollten diese Ergebnisse demnächst vorgelegt werden, ist der österreichische Gesetzgeber aufgefordert,
diese bei der Diskussion und Beschlussfassung der Vorratsdatenspeicherung zu berücksichtigen“, so der Vorsitzende
abschließend. |