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Ortstafeln in Kärnten |
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erstellt am
29. 03. 11
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Wien (vfgh) - Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass vor dem Hintergrund des Staatsvertrages
von Wien in folgenden Kärntner Orten zweisprachige Ortstafeln angebracht werden müssen:
- Eberndorf
- Sittersdorf
- Hart
- Frög
- Gösselsdorf
- Lauchenholz
- St. Primus-Nageltschach
- Gablern
- Bad Eisenkappel
- Loibach
- Mökriach
- Edling
Die nicht entsprechenden Verordnungen der Kärntner Bezirkshauptmannschaften wurden als gesetzwidrig aufgehoben.
Ebenfalls aufgehoben wurde die Topographieverordnung des Bundes, weil die betroffenen Ortschaften in der Verordnung
nicht genannt sind. Die Aufhebungen treten mit Ablauf des 30. September 2011 in Kraft.
Zahl der Entscheidung: V 124-127/10
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LH Dörfler nimmt aktuelle Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vorerst
zur Kenntnis
Weitere Vorgehensweise wird mit Rechtsexperten geprüft
Klagenfurt (lpd) - Nach Bekanntwerden der aktuellen Entscheidung des Verfassungsgerichts- hofes hinsichtlich
der Anbringung weiterer zweisprachiger Ortstafeln stellte Landeshauptmann Gerhard Dörfler am 29.03. klar,
dass er dieses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vorerst zur Kenntnis nimmt. Zugleich hält der Kärntner
Landeshauptmann fest, dass einige betroffene Ortschaften, wie zum Beispiel Loibach in der Gemeinde Bleiburg, Bad
Eisenkappel oder Frög in der Gemeinde Rosegg, aufgrund des hohen Prozentsatzes slowenischsprachiger Bürger
auf Basis der Volkszählung 2001 grundsätzlich außer Streit stehen. "Diese drei und andere
Ortschaften wurden bereits im Rahmen der aktuellen Verhandlungen zur Lösung der Kärntner Ortstafelfrage
besprochen und werden als solche auch von allen Verhandlungspartnern akzeptiert", stellte Dörfler klar.
Anders verhalte es sich aber bei den Ortschaften in den Gemeinden Eberndorf und Sittersdorf. "Diese beiden
Gemeinden betreffend ist das Verfassungsgerichtshofserkenntnis als problematisch zu sehen. In den betroffenen Ortschaften
gibt es einen geringen Volksgruppenanteil und nach Gesprächen mit Gemeindenvertretern sowie mit der Bevölkerung
konnte ich in den letzten Wochen und Monaten Signale orten, die auf ein stark ausgeprägtes Unverständnis
hinsichtlich der Aufstellung zweisprachiger Ortschaften hindeuten", so Dörfler.
Um die weitere Vorgehensweise zu klären, wird der Landeshauptmann in den nächsten Tagen mit Rechtsexperten
des Landes prüfen, wie mit der Entscheidung sowohl hinsichtlich der außer Streit stehenden als auch
hinsichtlich der eher problematischen Ortschaften umzugehen ist. Was die unstrittigen Ortschaften betrifft, kann
sich Dörfler aber vorstellen, die zweisprachigen Ortstafeln bereits vor der vom Verfassungsgerichtshof gesetzten
Frist aufzustellen.
"Ich bedaure die aktuelle Vorgehensweise des Verfassungsgerichtshofes sehr. Nachdem dieser einer einstimmig
von der Kärntner Landesregierung beschlossenen Stellungnahme vom Dezember 2010 leider nicht gefolgt ist und
in der entscheidenden Phase der gut laufenden Ortstafel-Verhandlungen ein solches Erkenntnis getroffen hat, hoffe
ich, dass trotz dieser voreiligen Entscheidung der Verfassungsrichter die Verhandlungen nicht gestört werden
und es gelingt, eine abschließende Lösung in der Kärntner Ortstafelfrage zu erzielen. Denn die
Kärntner Bevölkerung wünscht sich eine finale und dauerhafte Lösung im Verfassungsrang",
so Dörfler. |
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Scheuch: Verfassungsgerichtshof-Entscheid vollkommen unpassend
Im Übrigen wäre es durchaus auch reizvoll, wenn endlich die Bundesregierung auch
die Interessen der deutschsprachigen Bevölkerung in Slowenien vertreten würde.
Klagenfurt (fpk) - Als vollkommen "unpassend und auch überflüssig" betrachtet FPK- Klubobmann
Ing. Kurt Scheuch die jüngsten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes. "Dieser hat einmal mehr bewiesen,
dass er in der Ortstafelfrage völlig überfordert ist, einen Weg beschreitet, der kaum als rechtskonform
gelten kann und vor allem die nötige Sensibilität in diesem Thema völlig außer Acht lässt."
So wäre dem VfGH wohl kaum ein Stein aus der Krone gefallen, wenn er mit der Entscheidung bis zum Ende der
Verhandlungen zwischen den Vertretern der Volksgruppe, LH Gerhard Dörfler und dem Bund abgewartet hätte.
"So entscheidet der VfGH ohne ein gültiges Bundesgesetz zu haben, vollkommen ohne Rechtsgrundlage und
trägt zur weiteren Verunsicherung in der Ortstafelfrage bei", kritisiert Kurt Scheuch.
"Unter welchem Einfluss der VfGH in dieser Frage steht, ist für jeden Beobachter glasklar. Auch führende
Verfassungsexperten sehen in der Vorgangsweise wie man sie hier vorfindet, eklatante Rechtsbeugung. Anscheinend
gibt es Strömungen in Österreich, denen wenig daran gelegen ist, eine konsensuale Lösung in der
Ortstafelfrage herbeizuführen", vermutet Scheuch.
Scheuch fordert jedoch die Fortsetzung des beschrittenen Weges in der Ortstafelfrage mit den Eckpunkten, endgültige
Lösung (Verfassungsgesetz), nachvollziehbare Lösung (eindeutiger Prozentsatz) und Mitbestimmung der betroffenen
Bevölkerung (Volksbefragung).
Im Übrigen wäre es durchaus auch reizvoll, wenn endlich die Bundesregierung auch die Interessen der deutschsprachigen
Bevölkerung in Slowenien vertreten würde und natürlich sei noch einmal darauf hingewiesen, dass
Slowenien einen der gefährlichsten Atommeiler betreibt, schließt Scheuch. |
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Zinggl: Wie von Grünen prognostiziert: VfGH kippt Topographie-Verordnung
Bundeskanzler hat jetzt sechs Monate Zeit für politische Lösung
Wien (grüne) - Das Erkenntnis des VfGH hat endlich die verfassungswidrige Topographie- verordnung Kärnten
beseitigt. Wolfgang Zinggl, der Minderheitensprecher der Grünen: "Ich weise seit 2008 immer wieder mit
parlamentarischen Anträgen und Anfragen darauf hin, dass diese Verordnung Ortschaften mit mehr als 10% slowenischsprachiger
Bevölkerung ignoriert und damit deren Recht auf zweisprachige Beschilderung."
Mit dem Erkenntnis erhöht sich der Druck auf den Bundeskanzler und die laufenden Verhandlungen zu den Ortstafeln:
bis 30. September 2011 muss es zu einer nachhaltigen Lösung im Verfassungsrang kommen. "Sollte in dieser
Zeit keine Einigung gelingen, muss der Bundeskanzler eine neue Topographieverordnung erlassen, die namentlich alle
Ortschaften mit einem Anteil von über 10% slowenischsprachiger Bevölkerung auflistet", so Zinggl.
Das sind etwa 250 Ortschaften. Wie viele und welche es nach geltender Rechtslage genau sind, hat Zinggl zum Gegenstand
einer parlamentarischen Anfrage gemacht. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen
Parteien –
sofern vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet sich in der Regel nach deren
Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der Personen. Die Redaktion
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