Planungen für Gedenktag am 5. Mai sind abgeschlossen
Wien (pk) - Nationalratspräsidentin Barbara Prammer spricht sich weiter dafür aus, die
Unvereinbarkeitsbestimmungen für Abgeordnete zu überdenken und die Frage der Zulässigkeit von Nebenbeschäftigungen
ausführlich in Form einer Enquete zu diskutieren. Es gehe nicht darum, einen Systemwechsel herbeizuführen,
man brauche aber mehr Transparenz, betonte sie bei einem Pressegespräch im Parlament. Prammer kann sich etwa
vorstellen, das deutsche Modell, das strenge Meldepflichten für Abgeordnete vorsieht, auch in Österreich
zu übernehmen. Ausdrücklich ablehnend äußerte sich Prammer zu einem generellen Berufsverbot
für Abgeordnete, das würde ihrer Meinung nach die Abhängigkeit der MandatarInnen von der Politik
deutlich erhöhen.
Wie Prammer erklärte, müssen deutsche Abgeordnete etwa melden, welche Tätigkeit sie zuletzt ausgeübt
haben, welche Funktionen sie in Stiftungen, Verbänden und Vereinen innehaben und an welchen Kapital- und Personengesellschaften
sie beteiligt sind. Außerdem sind sie verpflichtet, ihre Zusatzeinkünfte nach einem abgestuften Schlüssel
offenzulegen. Bei einem Verstoß gegen die Meldepflicht droht die Zahlung von Ordnungsgeld, dieses kann bis
zur Hälfte des jährlichen Abgeordnetenbezugs reichen. Prammer hält diese Bestimmungen für "sehr,
sehr praktikabel", eine ähnliche österreichische Regelung könnte ihr zufolge auch "Skandalisierungen
vorbeugen".
Ob es tatsächlich zu einer Enquete kommen wird, ist allerdings noch offen. Prammer berichtete, man habe sich
in der Präsidiale zunächst einmal darauf verständigt, die JustizsprecherInnen der einzelnen Fraktionen
damit zu betrauen, über die weitere Vorgangsweise zu beraten. Prammer selbst sieht jedenfalls verschiedene
offene Fragen, ihrer Ansicht nach sollte man unter anderem auch über eine etwaige Verschärfung der Antikorruptionsbestimmungen
für Abgeordnete und geänderte Bestimmungen für die Mandatsaberkennung diskutieren. Derzeit droht
einem Abgeordneten nur dann der Verlust seines Mandats, wenn er zu mehr als einer einjährigen Haftstrafe verurteilt
wird. Prammer erachtet diesen Strafrahmen als zu hoch angesetzt.
Ins Stocken geraten sind die Verhandlungen über eine Untersuchungsausschuss-Reform, berichtete Prammer. Man
habe sich zwar im Geschäftsordnungskomitee darauf geeinigt, zur Lösung von Streitfragen in Untersuchungsausschüssen
ein Mischsystem – parlamentsinterne Schlichtungsstelle und Anrufung des Verfassungsgerichtshofs – vorzusehen, einzelne
Fraktionen haben in der Präsidiale aber noch internen Diskussionsbedarf geltend gemacht. Nun soll bei der
Präsidialkonferenz im Mai neuerlich darüber beraten werden. Die Verhandlungen im Geschäftsordnungskomitee
bleiben so lange ausgesetzt. Möglicher Weise könnten aber, so die Nationalratspräsidentin, andere
anstehende GO-Änderungen vorgezogen werden.
Abgeschlossen sind nach Auskunft Prammers die Planungen für den diesjährigen Gedenktag gegen Gewalt und
Rassismus am 5. Mai. Unter anderem wird die Autorin und Literaturwissenschaftlerin Ruth Klüger bei der traditionellen
Gedenkveranstaltung im Historischen Sitzungssaal des Parlaments zu Wort kommen, weiters ist die Aufführung
der "Mauthausen Kantate" von Mikis Theodorakis vorgesehen. Auch SchülerInnen und Lehrlinge sind
wieder in die Gestaltung des Gedenktags eingebunden, sie werden die Ergebnisse eines Jugendprojekts in Form eines
Films präsentieren.
Das Parlament beteiligt sich heuer auch wieder am Girl's Day, der für den 28. April anberaumt ist. |