Tätigkeitsbericht 2010 der steirischen Umweltanwältin
Graz (lk) - Im Medienzentrum Steiermark präsentierte die steirische Umweltanwältin Ute
Pöllinger am Vormittag des 29.03. ihren jährlichen Tätigkeitsbericht über das vergangene Arbeitsjahr.
Pöllinger wurde im April 2010 für weitere fünf Jahre als Umweltanwältin bestellt und ist gemeinsam
mit sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Interessen des Umweltschutzes im Einsatz.
Das Jahr 2010 war gekennzeichnet durch einen Boom an Projekten zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen.
„Dieser Trend ist grundsätzlich positiv, der Teufel steckt aber im Detail”, weiß Pöllinger. „Dies
vor allem bei Projekten in Naturschutzgebieten oder in Lebensräumen von geschützten Arten, wo die gewonnene
Energie in keinem Verhältnis zu den negativen Auswirkungen steht.”
Prüfung von Einzelfällen statt allgemeingültiger Aussagen
Pöllinger bekommt oft den Einwand zu hören, dass sie sich gegen Projekte zur Alternativenergie
stelle. Dies sei jedoch nur dort der Fall, wo unter dem Etikett „Alternativenergie” grobe Mängel versteckt
werden sollen. „Meine Aufgabe ist es nicht, gesellschaftspolitische Aussagen zu tätigen, sondern im Einzelfall
zu prüfen, ob das Vorhaben im Einklang mit dem betroffenen Naturraum steht. Wenn dem nicht so ist, bin ich
gesetzlich verpflichtet, das negative Ergebnis im Verfahren zu vertreten”, so Pöllinger. „In 90 Prozent der
Fälle geben wir aber positive Stellungnahmen ab.”
Positive Stellungnahmen zu Semmering-Basistunnel neu und Grazer Südgürtel
Neben den erneuerbaren Energien ist die Teilnahme an Umweltverträglichkeitsprüfungen ein besonders
arbeitsintensiver Bereich in der Umweltanwaltschaft. Hier erfolgte 2010 beispielsweise der Spatenstich für
die Abwärmenutzung beim Vorhaben „Gasverdichterstation Weitendorf”; ein Erfolg der Umweltanwältin. Auch
beim Semmering-Basistunnel neu, bei mehreren Steinbrüchen sowie beim Grazer Südgürtel hat sie sich
eingebracht. „In diesen Verfahren wurde übrigens jeweils eine positive Stellungnahme abgegeben, nachdem durch
intensive Verhandlungen Projektverbesserungen und Erleichterungen für die betroffenen Anrainer erreicht werden
konnten”, führt Pöllingers Stellvertreter Christopher Grunert aus.
Naturkapital als neue Anlageform?
Neuland betritt die Umweltanwältin mit dem Konzept der Ökosystem-Dienstleistungen. Hier werden
die natürlichen Systeme als „Naturkapital” betrachtet, das für den Menschen wertvolle Dienste erbringt
(z. B. Bereitstellung von Rohstoffen, Regenerationsfähigkeit, Erholungs- und Freizeitnutzen, Produktion von
Sauerstoff, Hochwasserschutz). Diese Dienstleistungen werden monetär bewertet, als ökologische Kosten
ins Verfahren eingebracht und dem volkswirtschaftlichen Nutzen eines Projektes gegenübergestellt. Dadurch
wird eine Interessensabwägung zwischen Ökologie und Ökonomie wesentlich erleichtert. Dieser Ansatz
wurde aktuell beim Kraftwerk Gratkorn ins Verfahren eingebracht. |