Wien (bgf) - "Die bestehenden Regelungen für die derzeitigen
Sanitätshilfsdienste und den medizinisch-technischen Fachdienst (MTF) stammen im Wesentlichen aus dem Jahr
1961", betonte Gesundheitsminister Alois Stöger, "eine grundlegende Neuregelung und Modernisierung
des gesamten Bereiches ist daher mehr als angebracht". Durch das neue Gesetz, das am 08.04. in Begutachtung
ging, sollen neue Berufe für die medizinische Assistenz geschaffen und neue anforderungs- und marktgerechte
Tätigkeitsbereiche rechtlich verankert werden. Es soll ein bedarfsgerechter, flexibler Einsatz der Berufsangehörigen
in den jeweiligen Settings ermöglicht werden. "Wichtig ist, dass die Berufsbilder den aktuellen Bedürfnissen
und Erfordernissen des Gesundheitswesens entsprechen und die Berufsangehörigen eine qualitätsgesicherte,
outcome-orientierte Ausbildung erhalten", so Stöger weiter.
Die neuen medizinischen Assistenzberufe sollen modular aufgebaut werden und mit einem gemeinsamen Basismodul für
alle Berufe starten. Durch die berufsspezifischen Aufbaumodule wird eine fundierte Ausbildung mit hoher Qualität
geschaffen. Durch das - allen Berufen gemeinsame - Basismodul soll eine Mehrfachqualifikation erleichtert und der
fächerübergreifende Einsatz ermöglicht werden. Die Ausbildung zur "diplomierten medizinischen
Fachkraft" soll zukünftig durch eine flexible und bedarfsgerechte Kombination aus drei Fachausbildungen
ermöglicht werden. "So könnten für den Spitalsbereich andere Kombinationen als im niedergelassenen
Bereich sinnvoll erscheinen, wie zum Beispiel die Kombination "Operationsassistenz", "Gipsasistenz"
und "Röntgenassistenz" oder "Ordinationsassistenz", "Laborassistenz" und Rehabilitationsassistenz",
führte der Minister aus, "dadurch soll größtmögliche Praxisnähe geschaffen werden".
Folgende Berufsbilder sollen durch das neue Gesetz geschaffen werden:
- Operations-AssistentIn
- Gips-AssistentIn
- Obduktions-AssistentIn
- Ordinations-AssistentIn
- Labor-AssistentIn
- Röntgen-AssistentIn und
- Rehabilitations-AssistentIn
Der Entwurf enthält auch Regelungen für die Tätigkeiten von SportwissenschaftlerInnen im Bereich
der Trainingstherapie. SportwissenschaftlerInnen sollen in Zukunft ergänzend und unterstützend zu PhysiotherapeutInnen
speziell für den Bereich der Trainingstherapie zur Versorgung von PatientInnen in Rehabilitationseinrichtungen
eingesetzt werden können.
|