Wirtschafts- und Energieminister: "Ziel ist rasche Annäherung der Förderungen an
den Markt" - "Nachbesserungen nach der Begutachtung sind möglich"
Wien (bmwfj) - "Es geht um die richtige Balance zwischen den Ökostromtarifen einerseits und dem
Marktpreis andererseits", erläutert Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner am 05.04.
nochmals die Intention der Novelle des Ökostromgesetzes. "Unser Ziel ist es, dass sich die Fördertarife
möglichst bald dem Niveau des Marktes annähern. Daher müssen diese so gestaltet sein, dass technologische
Neuerungen forciert werden."
"Die Kritik an der Novelle zeigt, wie schwierig dies zu erreichen ist. Wir dürfen aber nicht wie in Deutschland,
Tschechien und Spanien den Fehler machen, Ökostrom zu stark zu fördern, denn das führt später
nur zu Kürzungen", so Mitterlehner. So sind etwa die Tarife in Deutschland in den vergangenen Monaten
um 45 Prozent zurück genommen worden.
Die Gesetzesnovelle ist noch bis zum 9. Mai in der Begutachtung. Danach werde man die Stellungnahmen prüfen,
so Mitterlehner. "Es besteht noch Spielraum nach oben, aber nicht unbegrenzt", sagt Mitterlehner weiter.
Österreich brauche sich aber im internationalen Vergleich nicht zu verstecken. Schon jetzt werde rund 70 Prozent
des Stroms aus erneuerbaren Quellen produziert. In Deutschland, das immer als Positiv-Beispiel genannt wird, sind
es hingegen nur 16 Prozent. Der geförderte Ökostrom hat daran einen Anteil von zehn Prozent in Österreich
und 13 Prozent in Deutschland.
Nur ein Beispiel: In Deutschland gab es die höchsten Förderungen für Photovoltaik in ganz Europa.
Produziert wird damit aber bisher nur 0,6 des gesamten Energieverbrauchs. "Der Umkehrschluss, wenn man mehr
fördert, wäre auch mehr möglich, ist eben nicht zu rechtfertigen, weil man dann zwar mehr Kosten,
aber nicht automatisch mehr Stromproduktion erreicht", so Mitterlehner.
"Wir können nicht den Anlagenbetreibern hohe risikolose Renditen garantieren, wenn es damit keinen technologischen
Fortschritt gibt und Unternehmen und Haushalte die Förderung zahlen müssen", so Mitterlehner. Die
den Anlagenbetreibern vertraglich zugesagten Tarife würden ohnedies einen Zinssatz beinhalten, der höher
ist, als man derzeit auf den Kapitalmärkten erzielen kann. Zudem gelten die Fördertarife für 13
Jahre, was Planbarkeit bringe. |