Wien (bmukk) - „Um die medizinische Versorgung in Österreich sicherzustellen ist es unbedingt erforderlich,
dass das Moratorium verlängert wird“, so Wissenschafts- und Forschungsministerin Dr. Beatrix Karl. Sie fordert,
dass das derzeit gültige Moratorium bzgl. der Quotenregelung in den Studien der Human- und Zahnmedizin bis
2015 ausgedehnt wird. Unterstützung bekommt sie von den drei Rektoren der heimischen Medizin-Universitäten:
Dr. Herbert Lochs (Meduni Innsbruck), Dr. Wolfgang Schütz (Meduni Wien) und Dr. Josef Smolle (Meduni Graz)
haben bei einem Arbeitsgespräch heute Mittag im Wissenschaftsministerium ebenfalls klar betont, dass die Verlängerung
des Moratoriums – gerade in Hinblick auf die medizinische Versorgung in Österreich – notwendig ist.
Beatrix Karl hat bereits im Vorfeld des EU-Gipfels Bundeskanzler Werner Faymann ersucht, dieses Anliegen Österreichs
bei seinem Gespräch mit EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso am 23. März 2011 anzusprechen.
Als nächsten Schritt werden Faymann und Karl gemeinsam in einem Brief an die EU-Kommission auf dieses Anliegen
Österreichs aufmerksam machen und gemeinsam für die Verlängerung eintreten. „Es geht vor allem darum,
die medizinische Versorgung in Österreich sicherzustellen“, so die Ministerin. Der starke Andrang deutscher
Studierender im Medizinstudium hat sich auch bei den Anmeldungen für das Wintersemester 2011 wieder gezeigt:
An der Meduni Wien haben sich 5.598 Personen vorangemeldet, knapp 40 Prozent (im Vorjahr waren es 33 Prozent) der
Bewerber/innen kommen aus Deutschland. An der Meduni Innsbruck haben sich 3.048 Personen vorangemeldet, davon 2.096
aus Deutschland. Das sind 18 Prozent mehr deutsche Bewerber/innen als im Vorjahr. An der Meduni Graz gibt es 2.903
Voranmeldungen, 901 davon aus Deutschland (im Vorjahr waren es 603).
Österreich hat 2006 in den Fächern Human- und Zahnmedizin eine Quotenregelung eingeführt: 75 Prozent
der Plätze sind für Bewerber/innen mit österreichischem Maturazeugnis reserviert, 20 Prozent für
EU-Bürger/innen und fünf Prozent für Kandidat/innen außerhalb der EU. 2007 wurde das fünfjährige
Moratorium vereinbart. Aus Sicht des BMWF ist eine Beurteilung der Auswirkungen aber frühestens Ende 2015
möglich. Denn: Der erste Studienjahrgang unter den Rahmenbedingungen der Quotenregelung schließt erst
ab 2012 ab. Zur plausiblen Beweisführung müssen aber zumindest auch die drei Jahre der Turnusausbildung
dieses Jahrgangs bis zur Approbation abgewartet werden. |